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   LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14   

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LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,56589)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,56589)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,56589)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer 3.2.1 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O.).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Seiner Entscheidung vom 17. Juli 2013 (Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 53 bei juris) lässt sich vielmehr entnehmen, dass solche prinzipiell als rechtlich zulässig zu bewerten sind und grundsätzlich der Arzt das sich aus einer Änderung der Honorarverteilungssystematik ergebende unternehmerische Risiko trägt.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und entschieden, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss sich in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.

    Denn das BSG habe in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08 R) auch festgestellt, dass der Fünf-Jahres-Zeitraum für unterdurchschnittlich abrechnende Altpraxen nicht statisch ab einem fixen Zeitpunkt beginne, sondern so lange fortbestehe, bis die Praxis den Durchschnittsumsatz erreicht habe.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Diese Entscheidung ist von dem grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum der Partner der Gesamtverträge gedeckt (dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne.

    Einen Grund für Honorarstützungsmaßnahmen nach der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 29. Juni 2010, B 6 KA 17/10 R begründen die dargestellten Kosten jedoch nicht, da durch die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 7. November 2016 eingereichte Einnahmen- und Ausgabenübersicht nicht erkennbar ist, dass sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet war bzw. ist.

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R Rn 26 bei juris), so dass die Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führt.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 2/13

    Hälftige Entziehung der Kassenzulassung einer Psychotherapeutin wegen zu geringem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 48/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 46/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14   

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LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,79844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.04.2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,79844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. April 2016 - L 4 KA 48/14 (https://dejure.org/2016,79844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Die Kriterien Approbationsalter und Dauer der ärztlichen Tätigkeit habe das BSG auf fünf Jahre beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - B 6 KA 36/09 R - juris Rdnr. 39), wobei es für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit auf die Zeit nach Abschluss der Weiterbildung ankomme (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R).

    Es darf nicht anstelle der Zulassungsgremien eine eigene Auswahlentscheidung treffen (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R -, juris, Rn. 45).

    Aus der Formulierung "Berücksichtigung" folgt jedoch zugleich, dass die aufgeführten Gesichtspunkte weder abschließend sind noch dass es verboten ist, von ihnen aus Sachgründen abzuweichen (ebenso - für den insoweit vergleichbar formulierten § 103 Abs. 4 S. 5 SGB V - BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R -, juris, Rn. 44).

    Auch liegt es im Ermessen des zuständigen Gremiums, wie es die Kriterien im konkreten Fall zueinander gewichtet (s. nur BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R -, juris Rn. 47).

    Nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt es für diese beiden Kriterien ausschließlich auf die Dauer der ärztlichen Tätigkeit ab Abschluss der Weiterbildung an (s. nur BSG, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 19/12 R, juris, Rn. 49).

    Zu berücksichtigen sind jedoch nur Tätigkeiten von bis zu 5 Jahren, weil davon auszugehen ist, dass ein Arzt mit einem Tätigwerden in diesem Umfang einen Erfahrungsstand erworben hat, der sich durch noch längere berufliche Aktivitäten nicht zusätzlich verbessert (BSG, Urteil vom 20. März 2013, a.a.O., juris, Rn. 48).

    Bei der Frage, in welchem Ausmaß eine Anrechnung dieser Zeiten notwendig ist, ist zu berücksichtigen, dass mit dem Kriterium der Dauer der ärztlichen Tätigkeit nach Facharztzulassung die berufliche Erfahrung des Arztes und der dadurch erworbene Standard bewertet werden sollen (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013, a.a.O., juris, Rn. 48), so dass dieses gesetzliche Merkmal auch Aspekte der fachlichen Eignung aufweist.

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Die Frage der Versorgungsverbesserung sei nicht für die spezielle Patientenschaft einer Praxis zu beurteilen, sondern abstrakt bezogen auf die im Einzugsbereich lebenden Versicherten als solche (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 R - juris Rdnr. 30).

    Wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, ist für die Beurteilung des räumlichen Versorgungsbedarfs nicht auf die Patientenschaft einer Praxis, sondern abstrakt auf die im Einzugsbereich der Praxis lebenden Versicherten abzustellen (s. BSG, Urteil vom 5. Juni 2013, B 6 KA 29/12 R, juris, Rn. 30).

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Nach der Begründung des GBA ergäben sich Änderungen zur vorherigen Bedarfsplanungs-Richtlinie (§ 23 BedarfsplRL a.F. sei seinerzeit auf Grundlage von BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R - juris Rdnr. 29 ff. geändert worden) im Absatz 4 Nr. 3 vorletzter und letzter Spiegelstrich.

    Die Regelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen, die sich aus Art. 12 Grundgesetz (GG) ergeben (zur Verfassungswidrigkeit der Vorgängerregelung, die für die Auswahlentscheidung allein auf den Zeitpunkt des Antragseingangs abstellte, s. nur BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R -, juris, Rn. 29 f.).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Insbesondere hat er in dem angefochtenen Bescheid keine (zusätzliche) Entscheidung des Inhalts, dass auch die anderen Bewerber für die Zulassung in Frage kommen und - beispielsweise für den Fall, dass ein zugelassener Bewerber auf die Zulassung verzichtet oder seine Tätigkeit tatsächlich nicht aufnimmt - überhaupt und gegebenenfalls dann in einer bestimmten Reihenfolge zuzulassen wären, getroffen (s. hierzu allgemein nur BSG, Urteil vom 15. Juli 2015 - B 6 KA 31/14 R - juris, Rn. 13; Urteil vom 5. November 2003 - B 6 KA 11/03 R, juris, Rn. 26).
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 31/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Massenzulassung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Insbesondere hat er in dem angefochtenen Bescheid keine (zusätzliche) Entscheidung des Inhalts, dass auch die anderen Bewerber für die Zulassung in Frage kommen und - beispielsweise für den Fall, dass ein zugelassener Bewerber auf die Zulassung verzichtet oder seine Tätigkeit tatsächlich nicht aufnimmt - überhaupt und gegebenenfalls dann in einer bestimmten Reihenfolge zuzulassen wären, getroffen (s. hierzu allgemein nur BSG, Urteil vom 15. Juli 2015 - B 6 KA 31/14 R - juris, Rn. 13; Urteil vom 5. November 2003 - B 6 KA 11/03 R, juris, Rn. 26).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Die Kriterien Approbationsalter und Dauer der ärztlichen Tätigkeit habe das BSG auf fünf Jahre beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - B 6 KA 36/09 R - juris Rdnr. 39), wobei es für die Dauer der ärztlichen Tätigkeit auf die Zeit nach Abschluss der Weiterbildung ankomme (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Nur dann, wenn bei Antragstellung die Anordnung der Zulassungsbeschränkung angeordnet gewesen sei, könne - von besonderen Konstellationen abgesehen, die hier nicht vorlägen - die Zulassung verweigert werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 45/06 R - juris Rdnr. 10 und 19).
  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 436/04

    Anspruch auf vertragsärztliche Zulassung als Anästhesist bei Bestehen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Der für die Wirksamkeit von Zulassungsbeschränkungen maßgebliche Zeitpunkt sei derjenige der Anordnung seitens des Landesausschusses und nicht der Tag ihrer Veröffentlichung in den Publikationsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 6 RKa 52/95; LSG Bayern, Urteil vom 16. Februar 2005 - L 12 KA 436/04).
  • SG Marburg, 05.02.2014 - S 12 KA 36/14

    Antrag eines approbierten Psychotherapeuten auf Verlegung des Praxissitzes im

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Die Kammer habe hierzu bereits entschieden, dass die Zulassungsgremien eine Praxisverlegung auch in einem wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich ablehnen könnten, wenn der Sitz aus einem Teil mit geringerer Versorgungsdichte in einen Teil mit wesentlich höherer Versorgungsdichte verlegt werde, auch wenn der Teil mit geringerer Versorgungsdichte nach den Anhaltszahlen der BedarfsplRL nach Sitzverlegung noch ausreichend versorgt wäre (vgl. SG Marburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - S 12 KA 36/14 ER - juris).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
    Der für die Wirksamkeit von Zulassungsbeschränkungen maßgebliche Zeitpunkt sei derjenige der Anordnung seitens des Landesausschusses und nicht der Tag ihrer Veröffentlichung in den Publikationsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 6 RKa 52/95; LSG Bayern, Urteil vom 16. Februar 2005 - L 12 KA 436/04).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

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