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   LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09   

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https://dejure.org/2010,3822
LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09 (https://dejure.org/2010,3822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09 (https://dejure.org/2010,3822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - L 4 KR 1420/09 (https://dejure.org/2010,3822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehemals Selbstständiger - dreijährige Wartefrist - Anwendbarkeit der Besitzstandsregelung des § 6 Abs 9 SGB 5 - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung; Vorliegen eines Verwaltungsaktes durch nicht obligatorischen Bescheid hinsichtlich der Versicherungspflichtigkeit eines Versicherungsnehmers; Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Zulässigkeit des Erfordernisse eines dreijährigen Überschreitens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Die Einzugsstellen nehmen nur die Kompetenzen der einzelnen Träger in gesetzlicher Verfahrens- und Prozessstandschaft wahr (BSG, Urteil vom 15. Juli 2009, B 12 KR 14/08 R, veröffentlicht in Juris, Rn. 17; vgl zur Entwicklung BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 9).

    Diese Prozessstandschaft ist so ausgestaltet, dass sie lediglich die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und der Beitragshöhe sowie den Beitragseinzug zum Inhalt hat, es den anderen Versicherungsträgern im Übrigen aber unbenommen ist, ihre Belange im Rahmen der aufgezeigten Verfahrensrechte eigenständig wahrzunehmen (BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 9).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 (BVerfG, NJW 2009, 2033, hier zitiert nach Juris) davon ausgegangen, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auch Personen erfasst, die aus einer Selbstständigkeit heraus eine Beschäftigung mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen Es hat ausgeführt (Juris Rn. 227):.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Diese Differenzierung muss nach einem mittleren Prüfungsmaßstab gerechtfertigt sein, sie muss also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 99, 367, 388).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    "Versicherte, die aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V neuer Fassung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und damit nicht mehr sofort in die private Krankenversicherung wechseln oder in ihr verbleiben können, sind durch die temporär angeordnete Pflichtmitgliedschaft in einer öffentlichrechtlichen Krankenkasse in Art. 2 Abs. 1 GG betroffen (vgl. BVerfGE 115, 25 m.w.N.)".
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Der Gesetzgeber knüpft nämlich zwar an ein personengebundenes Unterscheidungsmerkmal an - Art der Tätigkeit in den letzten drei Jahren - (vgl. zur Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten BVerfGE 90, 46, 56 f.), dieses Merkmal ist für die Betroffenen jedoch nicht unveränderlich, denn die Entscheidung, selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt zu sein, trifft der Betroffene frei.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Bei der Festlegung von Stichzeitpunkten, insbesondere wenn diese - wie hier - dem Vertrauensschutz Betroffener dienen sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei und nur an das Willkürverbot gebunden (BVerfGE 95, 64, 88).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Für ihre Zulassung besteht oftmals ein Bedürfnis, weil die Betroffenen frühzeitig Dispositionen treffen und dazu wissen müssen, auf welche Rechtslage sie sich einzustellen haben (vgl. etwa BSG SozR 4100 § 75 Nr. 6; BSGE 78, 91; 78, 98, 103 f; BVerwGE 57, 158, 161).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Es bedarf daher keines Bescheids der zuständigen Krankenkasse über die Aufnahme oder den Beginn der Versicherungspflicht (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2, SozR 3-2500 § 9 Nr. 3).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Für ihre Zulassung besteht oftmals ein Bedürfnis, weil die Betroffenen frühzeitig Dispositionen treffen und dazu wissen müssen, auf welche Rechtslage sie sich einzustellen haben (vgl. etwa BSG SozR 4100 § 75 Nr. 6; BSGE 78, 91; 78, 98, 103 f; BVerwGE 57, 158, 161).
  • SG Dresden, 10.12.2008 - S 15 KR 392/08

    Allgemeine Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
    Seine Auffassung werde durch das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 10. Dezember 2008 (S 15 KR 392/08, veröffentlicht in Juris) gestützt.
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit -

  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - betriebliche Berufsausbildung -

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 3/78

    Betrieb des Baugewerbes - Abbrucharbeiten - Enttrümmerungsarbeiten - Entscheidung

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

    Auch auf die Besitzstandsregelung in § 6 Abs. 9 SGB V kann sich ein Versicherter nicht berufen, der - wie der Kläger - am Stichtag (2. Februar 2007) selbstständig war (so Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 2010 - L 4 KR 1420/09 - und nachfolgend BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 KR 6/10 R - beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14

    Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Mit Bescheid vom 31.5.2012 erhob die Beklagte entsprechend ihrer Ankündigung von der Klägerin betreffend den Beigeladenen zu 5) und unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 12.2.2010 (L 4 KR 1420/09) für den Zeitraum vom 13.8.2008 bis zum 31.12.2010 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung einschließlich Säumniszuschlägen in Höhe von 18.036,94 EUR nach.
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