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   LSG Baden-Württemberg, 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98   

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LSG Baden-Württemberg, 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98 (https://dejure.org/1999,48063)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98 (https://dejure.org/1999,48063)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - L 4 KR 2023/98 (https://dejure.org/1999,48063)
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Wird zitiert von ... (34)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05

    Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege

    Zur Begründung führte sie (ergänzend) aus, die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Pflegekräften beweise, dass der Kläger Arbeitgeberrechte wahrnehme, insbesondere Kontrollen ausübe, Dienstpläne aufstelle und die Führung von Anwesenheitsnachweisen und Pflege- bzw. Betreuungsprotokollen verlange (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1999, - L 4 KR 2023/98 -).

    Außerdem ist es in der Alten- und Krankenpflege geradezu typisch, dass den Pflegekräften ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit zukommt, was Weisungen hinsichtlich aller Einzelheiten der Arbeitsleistungen von vornherein ausschließt (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, - L 4 KR 2023/98 -).

    Dass sich die beigeladenen Pflegekräfte demgegenüber beim Kläger abmelden müssen und sodann dieser die Vertretung im Rahmen des Dienstplans regelt, belegt klar die abhängige Stellung der Pflegekräfte (vgl. auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).

    Lehnt eine der beigeladenen Pflegekräfte eine Pflegestelle ab, hat sie keinen Anspruch auf Übertragung einer anderen; dies entspricht der Situation einer angestellten Pflegekraft, die ebenfalls mit dem Risiko des Arbeitsplatzverlusts eine bestimmte Arbeit ablehnen kann (vgl. auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Da im Falle der Ablehnung kein Anspruch auf weitere Aufträge bestand, entspricht die Situation der einer angestellten Pflegekraft, die bei Ablehnung einer Arbeit ebenso dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes ausgesetzt ist (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1999 - L 4 KR 2023/98; nicht veröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

    Dies entspricht aber der Situation auch einer angestellten Pflegekraft, die ebenfalls mit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes eine bestimmte Arbeit ablehnen kann (vgl. hierzu z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.1999, L 4 KR 2023/98, juris).
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