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   LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19   

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LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 206 Abs 1 SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 33 Abs 2 S 1 SGB 10, § 36a Abs 2 S 2 SGB 1, § 54 Abs 1 S 1 SGG
    Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufforderung zur Vorlage von monatlichen Gehaltsnachweisen per E-Mail - kein Verwaltungsakt - elektronischer Verwaltungsakt nur durch qualifizierte elektronische Signatur - Zurückweisung des Widerspruchs als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 46/88

    Auskunftserteilung nach Art. 1 § 7 Abs. 2 AÜG , Durchführung des Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Soweit das BSG im Urteil vom 12. Juli 1989 (7 RAr 46/88) das Verlangen der Erlaubnisbehörde gegenüber dem Verleiher, gemäß Art. 1 § 7 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Auskünfte zu erteilen, als Verwaltungsakt angesehen habe, habe dies maßgeblich darauf beruht, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung dort vollstreckbar und nicht lediglich eine Vorbereitungshandlung für eine spätere Sachentscheidung gewesen sei.

    In seinem Urteil vom 12. Juli 1989 (a.a.O.) habe das BSG allgemeine Kriterien dafür aufgestellt, wann ein Verwaltungsakt vorliege.

    Das SG hat in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass die Heranziehung zu einer Auskunft ein Verwaltungsakt sein kann, ein solches Auskunftsverlangen jedoch nicht regelmäßig als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 1989, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Im Hinblick auf ein Auskunftsverlangen hat das BSG in seinem Urteil vom 12. Juli 1989 (a.a.O., Rn. 25) ausgeführt, dass eine behördliche Maßnahme nicht schon dann Regelungscharakter hat, wenn eine abstrakte und generelle Rechtspflicht im Einzelfall konkretisiert wird, vielmehr muss hinzukommen, dass die behördliche Maßnahme nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt darauf gerichtet ist, die Rechtsfolge, d.h. die Verpflichtung zu einer bestimmten Auskunft, kraft hoheitlicher Gewalt mit unmittelbarer Wirkung nach außen abschließend verbindlich zu regeln.

    Der Kläger sieht sich in seiner Rechtsauffassung daher auch zu Unrecht durch das Urteil des BSG vom 12. Juli 1989 (a.a.O.) bestätigt.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Denn auch in Aufforderungsschreiben nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sei nach dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (L 13 AS 4282/07 - nachfolgend bestätigt durch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R) kein Verwaltungsakt zu sehen, da es sich lediglich um eine Maßnahme handele, die eine eventuelle spätere Regelung erst vorbereiten solle.

    Soweit sich das SG auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (a.a.O.) sowie das diese Entscheidung bestätigende Urteil des BSG vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) berufen habe, sprächen diese nicht gegen, sondern vielmehr für die von ihm vertretene Auffassung.

    Soweit der Kläger im Hinblick auf das vom SG herangezogene Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (a.a.O.) und das die Revision zurückweisende Urteil des BSG vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) darauf hingewiesen hat, dass jene Entscheidungen nicht gegen, sondern für die von ihm vertretene Auffassung sprächen, trifft dies nicht zu.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AS 4282/07

    Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Denn auch in Aufforderungsschreiben nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) sei nach dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (L 13 AS 4282/07 - nachfolgend bestätigt durch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R) kein Verwaltungsakt zu sehen, da es sich lediglich um eine Maßnahme handele, die eine eventuelle spätere Regelung erst vorbereiten solle.

    Soweit sich das SG auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (a.a.O.) sowie das diese Entscheidung bestätigende Urteil des BSG vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) berufen habe, sprächen diese nicht gegen, sondern vielmehr für die von ihm vertretene Auffassung.

    Soweit der Kläger im Hinblick auf das vom SG herangezogene Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 (a.a.O.) und das die Revision zurückweisende Urteil des BSG vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) darauf hingewiesen hat, dass jene Entscheidungen nicht gegen, sondern für die von ihm vertretene Auffassung sprächen, trifft dies nicht zu.

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Maßgeblich ist vielmehr in Anwendung der für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) der objektive Sinngehalt ihrer Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris, Rn. 10 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 8 AS 223/14

    Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht1. Träger der Grundsicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Insoweit verwies er auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. April 2015 (L 8 AS 223/14), finanzgerichtliche Entscheidungen, insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie eine Literaturstelle, wonach ein Auskunftsersuchen nach § 57 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ebenfalls als Verwaltungsakt eingeordnet werde.

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bayerischen LSG vom 22. April 2015 (a.a.O.) stützt, lässt sich auch hieraus keine für ihn günstige Entscheidung herleiten.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 4 R 2333/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Transportfahrer mit eigenem LKW -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Denn die Beklagte hat das formlos mit E-Mail an den Kläger gerichtete Schreiben vom 8. Mai 2019 nicht förmlich als "Bescheid" ausgestaltet und diesem auch keine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt (vgl. Engelmann, a.a.O. § 31 Rn. 22a f. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; zur Anfechtbarkeit von Form-Verwaltungsakten Senatsurteil vom 13. Dezember 2019 - L 4 R 2333/17 - juris, Rn. 95 m.w.N.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Maßgeblich ist vielmehr in Anwendung der für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) der objektive Sinngehalt ihrer Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Maßgeblich ist vielmehr in Anwendung der für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) der objektive Sinngehalt ihrer Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Maßgeblich ist vielmehr in Anwendung der für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) der objektive Sinngehalt ihrer Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris Rn. 10; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 8/07 R - juris, Rn. 12; vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris, Rn. 15) bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - juris, Rn. 25).
  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19
    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 85/96 - juris, Rn. 15; Hessisches LSG, Urteil vom 09. Januar 2019 - L 4 SO 59/18 ZVW - juris, Rn. 47; § 95 Rn. 3; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 95, Rn. 4).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Ausdehnung der

    Von dieser Regelung, die der Verfahrens- und Prozessökonomie dient, werden alle unselbstständigen Verfahrenshandlungen erfasst, mit denen eine Sachentscheidung erst vorbereitet und noch keine verbindliche Regelung getroffen wird (Senatsurteil vom 19. Juni 2020 - L 4 KR 3138/19 - juris, Rn. 40).

    Denn die Beweisanordnung ist Teil des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, schließt dieses aber nicht ab, sondern bereitet die Sachentscheidung der Pflegekasse lediglich vor (zu Pflegegutachten bereits Senatsurteil vom 28. Juni 2019 - L 4 KR 3138/19 - a.a.O.).

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