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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07   

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https://dejure.org/2009,27542
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.11.2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. November 2009 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2009,27542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Krankenkassenwahlrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 173; SGB V § 175
    Ausübung des Krankenkassenwahlrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 308/04

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahlrecht - Wirksamkeit der Wahlrechtsausübung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 4 KR 358/07
    Der Senat teilt auch die Auffassung des Hessischen Landessozialgerichtes, wonach es sich bei der Ausübung des Kassenwahlrechtes um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, für die eine bestimmte Form im Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. Urteil vom 23. November 2006, AZ: L 1 KR 308/04, veröffentlicht in juris, Das Rechtsportal).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 9 KR 192/09

    Krankenkassenwahlrecht - fehlerhaftes Verfahren bei Wahlrechtsausübung -

    Vielmehr soll es genügen, dass ein Versicherungspflichtiger gegenüber einem zur Meldung verpflichteten Sozialleistungsträger ohne Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung die von ihm gewählte Krankenkasse angibt und dieser den Versicherungspflichtigen daraufhin bei der angegebenen Krankenkasse anmeldet (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2001, Az.: L 1 KR 118/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 2. November 2009, Az.: L 4 KR 358/07 - Revision beim BSG anhängig (Az.: B 12 KR 21/10 R) - ; Hess. LSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: L 1 KR 308/04, und Beschluss vom 22. August 2005, Az.: L 8 KR 113/05 ER; alle veröffentlicht in Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07   

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https://dejure.org/2008,21328
LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2008,21328)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.04.2008 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2008,21328)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. April 2008 - L 4 KR 358/07 (https://dejure.org/2008,21328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
    Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden sind oder von diesem Personenkreis ausschließlich oder ganz überwiegend benutzt werden, sind grundsätzlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (s. hierzu bereits BSG, Urteil vom 03.11.1999, SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 m.w.N.).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
    Er hat bereits damals auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.09.2004 (B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 9) hingewiesen, wonach die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürfe, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist.
  • LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05

    Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 08.12.2005 (L 4 KR 6/05) entschieden.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
    Er hat bereits damals auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.09.2004 (B 3 KR 20/04 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 9) hingewiesen, wonach die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürfe, der bisher erreichte Versorgungsstand sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung im Sinne eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen nicht vollständig erreicht ist.
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