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   LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99   

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https://dejure.org/2001,16473
LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99 (https://dejure.org/2001,16473)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2001 - L 4 KR 39/99 (https://dejure.org/2001,16473)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - L 4 KR 39/99 (https://dejure.org/2001,16473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99
    Die Promotion kann zwar einer wissenschaftlichen Ausbildung im weiteren Sinn zugerechnet werden (BSG vom 29.09.1992 BSGE 71, 144, 146).

    Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht die Rechtsprechung des BSG zur Versicherungsfreiheit von Werkstudenten, wenn die Beschäftigung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss während eines Erweiterungsstudiums ausgeübt wird (BSG vom 29.09.1992 a.a.O. unter Fortführung von BSGE 27, 192, BSGE 39, 41 und BSGE 40, 99).

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 45/92

    Abgeschlossenes Studium - Doktorand - Krankenversicherungspflicht - Studenten

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99
    Denn die Länder können durch die Hochschulgesetzgebung die Krankenversicherungspflicht oder die Versicherungsfreiheit nicht präjudizieren (vgl. für § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Bundessozialgericht (BSG) vom 23.03.1993 SozR 3-2500 § 5 Nr. 10).
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 64/72

    Beschäftigungsverhältnis - Universität - Stelle eines wissenschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99
    Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht die Rechtsprechung des BSG zur Versicherungsfreiheit von Werkstudenten, wenn die Beschäftigung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss während eines Erweiterungsstudiums ausgeübt wird (BSG vom 29.09.1992 a.a.O. unter Fortführung von BSGE 27, 192, BSGE 39, 41 und BSGE 40, 99).
  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99
    Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht die Rechtsprechung des BSG zur Versicherungsfreiheit von Werkstudenten, wenn die Beschäftigung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss während eines Erweiterungsstudiums ausgeübt wird (BSG vom 29.09.1992 a.a.O. unter Fortführung von BSGE 27, 192, BSGE 39, 41 und BSGE 40, 99).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 KR 2691/14

    Kranken- und Pflegeversicherung - Promotionsstudent ist nicht

    Nach dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. Februar 2001 (L 4 KR 39/99, in juris) seien auch Promotionsstudenten nach Ablegen der Ersten juristischen Staatsprüfung nicht als ordentlich Studierende einer Hochschule im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V anzusehen.

    Ebenso wenig wie das Urteil des BSG vom 23. März 1993 (12 RK 45/92 -, a.a.O.) trage das Urteil des Bayerischen LSG vom 22. Februar 2001 (L 4 KR 39/99, a.a.O.) zur Entscheidung der vorliegenden Rechtsfrage bei.

    Die (vom SG als alleinige Beklagte geführte) Beklagte zu 1) trat der Klage unter Verweis auf ihren Widerspruchsbescheid vom 27. November 2013 und unter Hinweis auf die Urteile des BSG (Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 45/92 -, a.a.O.) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 22. Januar 2001 - L 4 KR 39/99 -, a.a.O.) entgegen.

    Damit sei aber das ursprüngliche Hochschulstudium abgeschlossen und somit als beendet anzusehen (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2001 - L 4 KR 39/99 -, a.a.O.).

    Neben dem Wortlaut der Norm rechtfertigen auch Sinn und Zweck der studentischen Krankenversicherung, die darin zu sehen sind, Studenten für die Zeit bis zur Erlangung eines Abschlusses finanziell zu privilegieren, diese einschränkende Auslegung des Begriffs des "Studenten" (so im Ergebnis auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. November 1997 - L 4 KR 83/97 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2001 - L 4 KR 39/99 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2014 - L 1 KR 400/12 -, Thüringer LSG, Urteil vom 25. November 2014 - L 6 KR 1323/11 -, alle in juris) .

    Denn die Länder können durch die Hochschulgesetzgebung die Krankenversicherungspflicht nicht präjudizieren (BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 45/92 -, a.a.O.; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2001 - L 4 KR 39/99 -, a.a.O.).

  • SG Mannheim, 14.05.2014 - S 4 KR 4044/13

    Grenzen einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten -

    Auch die Entscheidung des LSG Bayern vom 22.02.2001, L 4 KR 39/99, trage nicht zur Klärung der Rechtsfrage bei.

    Damit wurde aber das ursprüngliche Hochschulstudium abgeschlossen und ist somit als beendet anzusehen (ebenso LSG Bayern, Urteil vom 22.02.2001, L 4 KR 39/99).

  • LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08

    Sozialversicherungspflicht - Student eines Promotionsstudiengangs - kein

    Dieser Kreis sollte nicht durch hohe Sozialversicherungsbeiträge belastet werden (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2001, L 4 KR 39/99, Rz. 21 - zitiert nach juris).
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