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   LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19 ER-B   

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https://dejure.org/2019,86496
LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.2019 - L 4 P 1930/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - L 4 P 1930/19 ER-B (https://dejure.org/2019,86496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris, Rn. 2).

    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Dabei dürfen sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris, Rn. 9).
  • BSG, 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R

    Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Im ambulanten Bereich obliegt es den Versicherten, einen durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflege- und Betreuungsaufwand selbst sicherzustellen (vgl. Bundestags-Drucksachen 12/5262 S. 90 und 16/7439, S. 44; siehe auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. Mai 2010 - B 12 R 6/09 R -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Dabei dürfen sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Ersten Senats vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - juris, Rn. 64; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris, Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 P 1930/19
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3969/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegeleistungen -

    Die hiergegen beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg eingelegte Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 31. Juli 2019 zurück (L 4 P 1930/19 ER-B).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verfahrensakten beider Instanzen (einschließlich der Akten des einstweiligen Rechtschutzverfahrens S 9 P 1351/19 ER und L 4 P 1930/19 ER-B), die Verfahrensakten des Parallelverfahrens (L 4 P 3924/20) sowie die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

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