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   LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B   

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https://dejure.org/2013,5896
LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5896)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5896)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B (https://dejure.org/2013,5896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Arbeitgeber - Verleiher - Tarifvertrag - CGZP - fehlende Tariffähigkeit - BAG-Beschluss - Verletzung der Aufzeichnungspflicht - Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von einem Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung; Fehlende Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28f Abs 1 S 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Arbeitgeber - Verleiher - Tarifvertrag - CGZP - fehlende Tariffähigkeit - BAG-Beschluss - Verletzung der Aufzeichnungspflicht - Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von einem Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung; fehlende Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Es ist fraglich, ob ein Arbeitsgeber, der Arbeitnehmer verliehen und in den Arbeitsverträgen auf mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen geschlossene Tarifverträge verwiesen hat, bis zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat und der Rentenversicherungsträger deshalb berechtigt ist, die Höhe der Arbeitsentgelte zu schätzen.

    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 stellte das Bundesarbeitsgericht ( 1 ABR 19/10 in juris) die Unwirksamkeit des Tarifvertrages zwischen der AMP und der CGZP fest.

    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10; in juris) stellte das BAG jedoch fest, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

    Bis zum Beschluss des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10, a.a.O.) war die Antragstellerin deshalb nicht verpflichtet, in den Verträgen mit den Entleihern Angaben über das Arbeitsentgelt für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers aufzunehmen, weil die Vertragsparteien angesichts der zwischen dem AMP und der CGZP geschlossenen Tarifverträge davon ausgehen durften, dass dadurch die in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG und § 9 Nr. 2 AÜG genannten Ausnahmen vorliegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3954/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Werden die Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers durch einen Tarifvertrag geregelt und ist der Verleiher somit von der Gleichstellungsverpflichtung von § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 AÜG entbunden, sind Auskünfte des Entleihers über die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer in seinem Unternehmen in der Regel entbehrlich (BT-Drs 15/1515 S. 132; vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - in juris).

    Fehlt den Vertragsparteien des Vertrages nach § 12 AÜG diese Kenntnis, geht die Obliegenheit ins Leere (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - unter Verweis auf Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 16. September 2009 - IV ZR 246/08 - beide in juris).

    Die Frage des Verschuldens stellt sich in diesem Fall nicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.01.2012 - L 4 R 945/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Zu den Entscheidungen, die unter § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG fallen, gehören auch Bescheide der Rentenversicherungsträger, die - wie hier - auf der Grundlage von § 28p Abs. 1 SGB IV nach einer Prüfung beim Arbeitgeber ergehen (z.B. Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 - L 4 R 945/11 ER-B -, nicht veröffentlicht).

    Ist keiner dieser Fälle der erkennbaren Aussichtslosigkeit der Klage bzw. des Widerspruchs oder der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes gegeben, so sind die beteiligten Interessen anhand sonstiger Umstände im Einzelfall zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (z.B. Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 - L 4 R 945/11 ER-B -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Dies gilt auch für den hier streitigen Zeitraum (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11 -, beide in juris) und hat zur Folge, dass die Antragstellerin den betroffenen Arbeitnehmern noch die Differenz des im (unwirksamen) Tarifvertrag vereinbarten Entgelts und dem Entgelt, auf das ein vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers Anspruch hatte, schuldet.
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Dies gilt auch für den hier streitigen Zeitraum (vgl. BAG, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11 -, beide in juris) und hat zur Folge, dass die Antragstellerin den betroffenen Arbeitnehmern noch die Differenz des im (unwirksamen) Tarifvertrag vereinbarten Entgelts und dem Entgelt, auf das ein vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers Anspruch hatte, schuldet.
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Im Beitragsrecht des Sozialgesetzbuches gilt grundsätzlich das sogenannte Entstehungsprinzip und - anders als im Steuerrecht - nicht das Zuflussprinzip (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 30 August 1994 - 12 RK 59/92 - in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2011 - L 11 R 6067/09 - in juris; Urteil des Senats vom 27. März 2009 - L 4 KR 1833/07 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2009 - L 4 KR 1833/07

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Beitragsbemessung - versicherungspflichtig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Im Beitragsrecht des Sozialgesetzbuches gilt grundsätzlich das sogenannte Entstehungsprinzip und - anders als im Steuerrecht - nicht das Zuflussprinzip (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 30 August 1994 - 12 RK 59/92 - in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2011 - L 11 R 6067/09 - in juris; Urteil des Senats vom 27. März 2009 - L 4 KR 1833/07 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 R 6067/09

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Im Beitragsrecht des Sozialgesetzbuches gilt grundsätzlich das sogenannte Entstehungsprinzip und - anders als im Steuerrecht - nicht das Zuflussprinzip (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 30 August 1994 - 12 RK 59/92 - in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2011 - L 11 R 6067/09 - in juris; Urteil des Senats vom 27. März 2009 - L 4 KR 1833/07 - in juris).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Die Frage der Kenntnis von einer Obliegenheit - hier: Pflicht zur Aufnahme von Angaben über das Arbeitsentgelt für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers in den Verträgen nach § 12 AÜG - ist zu trennen von der Frage, ob eine Verletzung der Pflicht Verschulden voraussetzt (vom BSG im Urteil vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, in juris, verneint).
  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12
    Fehlt den Vertragsparteien des Vertrages nach § 12 AÜG diese Kenntnis, geht die Obliegenheit ins Leere (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - unter Verweis auf Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 16. September 2009 - IV ZR 246/08 - beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12

    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 5 R 345/12

    1. Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheides ermöglicht eine

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • LSG Bayern, 06.05.2020 - L 7 BA 58/20

    Beitragsrecht: Unbillige Härte einer Beitragsnachforderung

    Erhebliche Gründe für ein Obsiegen in der Hauptsache (zu deren Notwendigkeit vgl LSG, Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.3.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B - RdNr. 21 zitiert nach juris mwN) sind derzeit nicht glaubhaft.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2020 - L 4 BA 825/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter einer GmbH -

    Insoweit müssen erhebliche Gründe für ein Obsiegen in der Hauptsache sprechen, damit die in § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG vorgenommene gesetzliche Risikoverteilung geändert werden kann (zum Ganzen: Beschlüsse des Senats vom 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B - juris, Rn. 21 sowie vom 15. April 2014 - L 4 R 3716/13 ER-B - und vom 30. Januar 2015 - L 4 KR 2/15 ER-B - beide nicht veröffentlicht).
  • SG Konstanz, 28.04.2015 - S 11 R 1488/13

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - fehlende Tariffähigkeit

    Dass sich diese Ansicht durchaus gut begründen lässt, zeigen nicht nur Erfolge in vergleichbaren Konstellationen in gerichtlichen Eilverfahren (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013, a.a.O.), sondern demonstriert auch die argumentative Untermauerung in diesem Klageverfahren.

    Hierbei kann offen gelassen werden, ob sich die Aufklärungspflicht aus § 12 Abs. 1 Satz 3 AÜG ergibt (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012, L 11 R 3954/12 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013, L 4 R 4381/12 ER-B).

    Denn hierbei handelt es sich allenfalls um einen (unbeachtlichen) Rechtsirrtum (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2014, a.a.O.; SG Dresden, Urteil vom 15. Mai 2013, a.a.O.; SG Kassel, Urteil vom 4. September 2013, a.a.O.SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Januar 2014, a.a.O.; a.A. LSG Baden-Württemberg, vom 19. November 2012, a.a.O., und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013, a.a.O.).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Objektiv insoweit, als hier entgegen dem LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.03.2013, L 4 R 4381/12 ER-B) danach mit der Beklagten und der von dieser aufgezeigten Rechtsprechung allein darauf abzustellen ist, dass den betroffenen Arbeitnehmern statt des gezahlten Lohnes unstreitig und rechtlich tatsächlich Equal-Pay-Lohn zugestanden hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 4066/13

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Vorlage von Unterlagen der

    Die konkreten gegeneinander abzuwägenden Interessen ergeben sich in der Regel aus den konkreten Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, dem konkreten Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (so auch Beschluss des Senats vom 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
    Soweit das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B -, in juris und 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B - in juris) unter Bezugnahme auf die Bundestags-Drucksache 15/1515 S. 132 zu Nr. 2 (§ 12 AÜG) darauf abgestellt habe, dass Auskünfte des Entleihers über die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer in seinem Unternehmen in der Regel (Unterstreichung im Original) entbehrlich seien, sei hiergegen einzuwenden, dass es sich bei der Terminologie "in der Regel" insoweit um eine offene Formulierung handele, die die Einbeziehung der Gesamtumstände in die Entscheidung, ob diese Auskünfte tatsächlich entbehrlich seien oder nicht, geradezu zwingend erfordere, insbesondere, da entsprechend Brors (Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 13 Nr. 7) allein das Vorliegen eines Tarifvertrags nicht ausreiche und es bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Tarifvertrags einer höchstrichterlichen Klärung der arbeitsrechtlichen Diskussion bedürfe.

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides der Antragsgegnerin vom 22. Mai 2013 bestehen jedoch - wie bereits in den Beschlüssen des erkennenden Senats vom 5. März 2013 (L 4 R 4381/12 ER-B; in juris) und 15. Mai 2013 (L 4 R 3852/12 ER-B; nicht veröffentlicht) ausgeführt und woran der Senat weiterhin festhält -, weil die Antragsgegnerin die Höhe des Arbeitsentgelts geschätzt hat, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage bestand.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Ist keiner dieser Fälle der erkennbaren Aussichtslosigkeit der Klage bzw. des Widerspruchs oder der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes gegeben, so sind die beteiligten Interessen anhand sonstiger Umstände im Einzelfall zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt 2017, SGG, 12. Auflage, § 86b, Rn. 12e ff, m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 28.01.2014 - S 16 R 4136/12

    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal pay-Ansprüchen nach der

    Diese Angaben seien von dem Verleiher, d.h. dem Arbeitgeber, zu den Lohnunterlagen zu nehmen (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3954/12 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2013, L 4 R 4381/12 ER-B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B- juris Rn 25) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

    Die überwiegenden Anhaltspunkte sprechen dafür, dass auch in einem Hauptsacheverfahren davon auszugehen wäre, dass auf Grund der festgestellten rückwirkenden Tarifunfähigkeit der CGZP für die betroffenen Leiharbeitnehmer equal-pay-Ansprüche bestanden haben (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. März 2013 - L 1 KR 14/13 B ER - Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - L 8 R 690/12 B ER - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER B - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - L 4 KR 316/12 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 R 1191/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 7 AS 115/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 7 AS 623/18
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 4 R 238/14
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 2435/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 7 AS 328/20
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