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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11   

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https://dejure.org/2013,74258
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11 (https://dejure.org/2013,74258)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2013 - L 4 R 4840/11 (https://dejure.org/2013,74258)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2013 - L 4 R 4840/11 (https://dejure.org/2013,74258)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79

    Querschnittsgelähmter - Gefährdung der Gesundheit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Dieser sei nur erschüttert, wenn der Versicherte die Tätigkeit nachweislich nur unter unzumutbaren Schmerzen, auf Kosten der Gesundheit oder mit unzumutbarem Energieaufwand ausgeübt habe (BSG, Urteile vom 8. September 1982 - 5b RJ 16/81 - und vom 27. Januar 1981 - 5b/5 RJ 58/79 - beide in juris).

    Dann ist er gesundheitlich nicht in der Lage, diese Tätigkeit auszuüben (BSG, Urteile vom 27. Januar 1981 - B 5b/5 RJ 58/79 - und 9. Mai 1984 - 4 RJ 101/83 - beide in juris).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Der Status als schwerbehinderter Mensch beginnt grundsätzlich mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 SB 3/10 R - in juris).

    Dementsprechend stellen die zuständigen Behörden auf Antrag des behinderten Menschen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest (§ 69 SGB IX; vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 SB 3/10 R - a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2011 - L 31 R 296/08 - ; in juris).

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Das BSG hat dieses Vermögen nur dann für gegeben erachtet, wenn es dem Versicherten möglich ist, Entfernungen von über 500 m zu Fuß zurückzulegen, weil davon auszugehen ist, dass derartige Wegstrecken üblicherweise erforderlich sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 57/87 -, in juris).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Diesbezüglich hat die Rechtsprechung zur Feststellung des qualitativen Wertes des bisherigen Berufs und damit zur Bestimmung zumutbarer Verweisungstätigkeiten ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe in Gruppen untergliedert (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 -und 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - beide in juris).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Diesbezüglich hat die Rechtsprechung zur Feststellung des qualitativen Wertes des bisherigen Berufs und damit zur Bestimmung zumutbarer Verweisungstätigkeiten ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe in Gruppen untergliedert (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 -und 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - beide in juris).
  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 101/83

    Entziehung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Voraussetzung für die Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Dann ist er gesundheitlich nicht in der Lage, diese Tätigkeit auszuüben (BSG, Urteile vom 27. Januar 1981 - B 5b/5 RJ 58/79 - und 9. Mai 1984 - 4 RJ 101/83 - beide in juris).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    d) Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - auch BSG, Urteile vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25. Februar 2010 - B 13 R 41/09 R - zur Altersrente für Frauen; alle in juris).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Der Arbeitsmarkt gilt in Ermangelung einer praktischen Einsatzfähigkeit nach der Rechtsprechung des BSG (Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - in juris) abschließend als verschlossen, wenn 1. der Versicherte nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen arbeiten kann, 2. der Versicherte entsprechende Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann, 3. der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann, 4. die in Betracht kommenden Tätigkeiten auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die als Schonarbeitsplätze nicht an Betriebsfremde vergeben werden, 5. die in Betracht kommenden Tätigkeiten auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben werden, 6. die in Betracht kommenden Tätigkeiten auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die als Aufstiegspositionen nicht an Betriebsfremde vergeben werden oder 7. entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen.
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    Unter dem "bisherigen Beruf" im gesetzlichen Sinne ist die letzte nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit zu verstehen, wenn sie die qualitativ höchste im Berufsleben war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 27/04 R - in juris).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
    d) Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - auch BSG, Urteile vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25. Februar 2010 - B 13 R 41/09 R - zur Altersrente für Frauen; alle in juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 41/09 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

  • BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 19/78

    Erwerbsunfähigkeit - Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt - Ausland - Mehr als nur

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 296/08

    Zugangsfaktor; Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; sozialrechtlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 273/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, der Vorschriften

    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; das BVerfG hat explizit entschieden, dass die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) SGB VI mit dem GG vereinbar ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - und Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - ; siehe im Übrigen etwa auch BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - zur Altersrente für langjährig Versicherte; Urteil vom 25. Februar 2010 - B 13 R 41/09 R - zur Altersrente für Frauen; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 4 R 4840/11 - zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 R 4716/13
    Das BVerfG hat explizit entschieden, dass die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) SGB VI mit dem GG vereinbar ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris, Rn. 27 und Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris, Rn. 80 ff.; siehe im Übrigen etwa auch BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rn. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rn. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Urteil vom 25. Februar 2010 - B 13 R 41/09 R - juris Rn. 17 zur Altersrente für Frauen; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 4 R 4840/11 - n.v. zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
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