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   LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02   

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https://dejure.org/2003,53903
LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02 (https://dejure.org/2003,53903)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2003 - L 4 RA 136/02 (https://dejure.org/2003,53903)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - L 4 RA 136/02 (https://dejure.org/2003,53903)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
    Einschlägig ist das AAÜG nur, wenn aus bundesrechtlicher Sicht zum 1.8.1991 Versorgungsansprüche oder Versorgungsanwartschaften bestanden haben bzw. nach den Regelungen der Versorgungssysteme die Voraussetzungen hierfür zum 30.6.1990 vorgelegen haben oder wenn einmal vor dem 30.6.1990 nach den Gegebenheiten der DDR in deren Systemen eine Versorgungsanwartschaft erlangt worden war, die nach den Regelungen der Versorgungssysteme bei einem Ausscheiden entfiel, § 1 Abs. 1 S. 1, 2 AAÜG (vgl. BSG, U.v. 10.4.2002 B 4 RA 56/01 R).

    Das ist der Fall, wenn in der DDR zu irgendeinem Zeitpunkt einmal durch Einzelfallregelung die konkretisierte Aussicht bestand, im Versorgungsfall Leistungen zu erhalten, diese Aussicht aber aufgrund der Regelungen der Versorgungssysteme vor dem 1.7.1990 wieder entfallen war (BSG, U.v. 10.4.2002 B 4 RA 56/01 R).

    Sie darf infolgedessen mangels sachlich objektivierbarer, bundesrechtlich nicht nachvollziehbarer Grundlage nicht rückschauend ersetzt werden (BSG, U.v. 10.4.2002 B 4 RA 56/01 R).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
    Grundsätzlich hängt die Zugehörigkeit zur AVtechInt damit davon ab, ob der Betreffende den Titel als Ingenieur oder Techniker führen durfte (BSG, U.v. 12.6.2001 B 4 RA 117/00 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
    Das BSG hat zu diesen Fragen in seiner Entscheidung vom 9.4.2002, Az.: B 4 RA 3/02 R, ausgeführt:.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
    Hierzu hat das BSG (U.v. 9.4.2002 B 4 RA 36/01 R) ausgeführt:.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt muss eine qualifikationsgemäße Beschäftigung als Ingenieur vorgelegen haben (vgl. BSG, U.v. 9.4.2002 B 4 RA 42/01 R).
  • SG Stuttgart, 30.09.2005 - S 5 R 965/05

    Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen

    Insofern bestimmt § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" vom 12.04.1962 (GBl. DDR II S. 278) ausdrücklich, dass auch Ingenieurökonomen - wie die Klägerin - bezüglich der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und des Titels "Ingenieur" den Ingenieuren gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung gleichgestellt waren (vgl. BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6; Sächsisches LSG vom 08.01.2003 - L 4 RA 136/02 -, LSG Berlin vom 14.06.2004 - L 16 RA 124/03 - und Thüringisches LSG vom 13.12.2004 - L 6 RA 272/04 -).
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