Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3463
LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11 (https://dejure.org/2012,3463)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.01.2012 - L 4 SO 67/11 (https://dejure.org/2012,3463)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 (https://dejure.org/2012,3463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit beim Wechsel von ambulant betreuter Wohnmöglichkeit in stationäre Einrichtung; Anspruch auf Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; örtliche Zuständigkeit beim Wechsel von ambulant betreuter Wohnmöglichkeit in stationäre Einrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11

    Bestimmung des örtlich zuständigen Trägers zur Erbringung von Leistungen des SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
    Diese gesetzliche Aussage lässt sich nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER), der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung anschließt, auf den Fall einer - wie hier vorliegenden - "gemischten Einrichtungskette" aus ambulantem betreuten Wohnen und stationärer Unterbringung übertragen.

    Die gleiche Funktion erfüllt § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII in den Fällen der Leistungsgewährung in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten (Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 3 B 106.07

    Verhandlung in Abwesenheit eines Klägers trotz ordnungsgemäßer Ladung als

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
    Die besondere Zuständigkeitsregelung für die Leistungsgewährung in stationären Einrichtungen in § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII dient dem Schutz der Sozialhilfeträger am Ort derartiger Wohnmöglichkeiten vor überproportionalen Kostenbelastungen durch Leistungen an "Zuzügler" (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2007 - S 3 B 106/07 und S 3 B 60/07 -, FEVS 55, 517 = Juris, Rn. 26; SG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - S 22 SO 90/08 -, ZfF 2010, 253 = Juris, Rn. 26; zu § 97 Abs. 2 BSHG auch BT-Drs.
  • SG Lüneburg, 02.07.2009 - S 22 SO 90/08

    Bezug einer Sozialhilfeleistung binnen Monatsfrist nach Verlassen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
    Die besondere Zuständigkeitsregelung für die Leistungsgewährung in stationären Einrichtungen in § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII dient dem Schutz der Sozialhilfeträger am Ort derartiger Wohnmöglichkeiten vor überproportionalen Kostenbelastungen durch Leistungen an "Zuzügler" (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2007 - S 3 B 106/07 und S 3 B 60/07 -, FEVS 55, 517 = Juris, Rn. 26; SG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - S 22 SO 90/08 -, ZfF 2010, 253 = Juris, Rn. 26; zu § 97 Abs. 2 BSHG auch BT-Drs.
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008, B 8/9b SO 10/07 R, BSGE 102, 126 = Juris RdNr. 18 ff) bestimmt sich die sozialhilferechtliche Leistungsart von in Einrichtungen erbrachten Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach ihrem Sinn und Zweck.
  • VG Minden, 17.12.2010 - 6 K 2167/10

    Erstattung von Pflegewohngeld gegenüber dem Träger der Sozialhilfe am Ort des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
    Nach der gesetzlichen Wertung erscheint der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden soll, gilt dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (Hessisches LSG a. a. O; VG Minden vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 23 SO 16/14

    Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher

    Der Auffassung, dass die Zuständigkeit des für die Leistung im Rahmen der betreuten Wohnform zuständigen Leistungsträgers im Sinne einer analogen Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei Eintritt in eine stationäre Einrichtung weiter bestehen bleibt, weil bei einer "gemischten Kette" zwischen stationären und betreuten Wohnformen auf den ursprünglichen gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt in die erste dieser Einrichtungen abzustellen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011, - L 9 SO 60/11 B ER - jew. juris; Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 - juris; s.a. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98, Rn. 96a "spricht einiges dafür") ist jedoch nicht zu folgen (ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 -, R. 60, juris, m.w.N.; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, Rn 19, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris; Söhngen, in: juris PK SGB XII § 98, Rn. 60 m.w.N.).

    Nach der gesetzlichen Wertung erscheine der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden solle, gelte dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, Rn. 27, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER, jew. juris).

  • VG Düsseldorf, 06.07.2012 - 21 K 4376/11

    Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bezüglich der Gewährung von

    Siehe dazu BSG, Urteile vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - und - B 8 SO 8/10 R -, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, jeweils juris; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 -, juris.

    So im Ergebnis ebenfalls Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, juris.

    Hinsichtlich des Übertritts von Leistungsberechtigten im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens in eine stationäre Unterbringung (Fall der sogenannten gemischten Einrichtungskette) befürwortet das Landessozialgericht Hessen in seinem Urteil vom 25. Januar 2012 (L 4 SO 67/11) ebenfalls eine analoge Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII. Es führt aus, dass § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII in seinem direkten Anwendungsbereich den Schutz der Sozialhilfeträger innerhalb von "stationären Einrichtungsketten" fortbestehen lasse, indem die ursprüngliche, für die Leistungsgewährung in der ersten Einrichtung maßgebliche "Eintrittszuständigkeit" fortbestehe.

    LSG Hessen, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, juris; so bereits auch LSH Hessen, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, juris.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel vom

    Die Vorschrift begründet einen Ausgleich dafür, dass der zweitangegangene Rehabilitationsträger nach dem Regelungskonzept des § 14 SGB IX im Interesse der raschen Zuständigkeitsklärung nach Weiterleitung eines Antrags auf eine Leistung zur Teilhabe durch den erstangegangenen Träger an ihn im Verhältnis zum Versicherten bzw. Leistungsberechtigten abschließend zu entscheiden und bei Vorliegen eines entsprechenden Rehabilitationsbedarfs die erforderlichen Rehabilitationsleistungen selbst dann zu erbringen hat, wenn er der Meinung ist, hierfür als Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB IX nicht zuständig zu sein (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11, recherchiert bei juris, Rdn. 22).

    Hierdurch werden die Träger innerhalb der "Einrichtungskette" geschützt, indem das Gesetz den Sozialhilfeträger für zuständig erklärt, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die erste Einrichtung hatte (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).

    Zum Schutz der Einrichtungsorte ist eine Analogie somit geboten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 23 SO 16/14

    Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher

    Der Auffassung, dass die Zuständigkeit des für die Leistung im Rahmen der betreuten Wohnform zuständigen Leistungsträgers im Sinne einer analogen Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei Eintritt in eine stationäre Einrichtung weiter bestehen bleibt, weil bei einer "gemischten Kette" zwischen stationären und betreuten Wohnformen auf den ursprünglichen gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt in die erste dieser Einrichtungen abzustellen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011, - L 9 SO 60/11 B ER - jew. juris; Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 - juris; s.a. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98, Rn. 96a "spricht einiges dafür") ist jedoch nicht zu folgen (ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 -, R. 60, juris, m.w.N.; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, Rn 19, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris; Söhngen, in: juris PK SGB XII § 98, Rn. 60 m.w.N.).

    Nach der gesetzlichen Wertung erscheine der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden solle, gelte dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, Rn. 27, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER, jew. juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 50/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Unterbringung in

    Die Vorschrift begründet einen Ausgleich dafür, dass der zweitangegangene Rehabilitationsträger nach dem Regelungskonzept des § 14 SGB IX im Interesse der raschen Zuständigkeitsklärung nach Weiterleitung eines Antrags auf eine Leistung zur Teilhabe durch den erstangegangenen Träger an ihn im Verhältnis zum Versicherten bzw. Leistungsberechtigten abschließend zu entscheiden und bei Vorliegen eines entsprechenden Rehabilitationsbedarfs die erforderlichen Rehabilitationsleistungen selbst dann zu erbringen hat, wenn er der Meinung ist, hierfür als Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB IX nicht zuständig zu sein (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11, recherchiert bei juris, Rdn. 22).
  • LSG Thüringen, 17.10.2012 - L 8 SO 74/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von

    Der Ansicht, welche wegen einer planwidrigen Regelungslücke die analoge Anwendung dieser Vorschrift vorsieht (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10; Josef/Wenzel, NDV 2007, 85) ist nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2870/15

    Bewilligung von Pflegewohngeld für den Heimplatz eines verstorbenen

    LSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris Rn. 40 ff.; Söhngen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 Rn. 59 m. w. N. Für eine Analogie: Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, juris Rn. 26, und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, juris Rn. 24 ff.; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 -, juris Rn. 33 ff.
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Ein Erstattungsanspruch gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB XII scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger auf der Grundlage des § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII keine Leistungen erbracht hat (vgl. LSG Darmstadt, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11, Rz. 23).
  • LSG Thüringen, 25.07.2013 - L 8 SO 784/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Ob damit der gewöhnliche Aufenthalt in der betreuten Wohnform maßgeblich sein kann oder entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 SGB XII auf den Aufenthalt vor Beginn der Einrichtungskette abzustellen ist, die unmittelbar nur für eine lückenlose Kette ausschließlich stationärer Einrichtungen greift, das ambulante betreute Wohnen hingegen nicht umfasst, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 14. Februar 2011 - L 20 SO 110/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10; alle juris).
  • VG Minden, 15.08.2014 - 6 K 1578/12

    Kostenerstattung bzgl. Gewährung eines Pflegewohngeldes für einen in einer

    vgl. LSG Hessen, Urteil vom 25.1.2012 - L 4 SO 67/11 -, juris, Rn. 27; VG Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 -, a.a.O.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht