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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - L 5 AS 1010/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,23785
LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - L 5 AS 1010/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23785)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 5 AS 1010/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23785)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 5 AS 1010/10 B PKH (https://dejure.org/2010,23785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 23 Abs 4 SGB 2
    Prozesskostenhilfe; Darlehen; Gewährung einer nachschüssigen Leistung; Liquiditätslücke als unabweisbarer Bedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Darlehens zur Beseitigung einer Liquiditätslücke zwischen Alg II-Bezug und Rentengewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - L 5 AS 1010/10
    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache fernliegend ist (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, und vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - L 5 AS 1010/10
    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache fernliegend ist (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, und vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.01.2016 - L 7 R 181/15

    Bedarfslücke eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung für

    Dies ist ersichtlich unpraktikabel, die Lösung des Übergangsproblems durch Gewährung eines bedarfssichernden Darlehens erscheint demgegenüber deutlich vorzugswürdig, zumal dies der Dogmatik des Grundsicherungsrechts auch eher entspricht, denn bei sicherer Kenntnis des Zuflusses bedarfsdeckender Einnahmen im jeweiligen Bedarfsmonat darf der Grundsicherungsträger mangels Hilfebedürftigkeit rechtmäßig gar keine Zuschussleistungen mehr erbringen (anders aber Behrend in jurisPK-SGB II, § 24 Rn. 108; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010, L 5 AS 1010/10 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 9 AS 1121/15
    Er verweist auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 11. August 2010 (L 5 AS 1010/10 B).
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