Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010

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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER (https://dejure.org/2010,10555)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER (https://dejure.org/2010,10555)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER (https://dejure.org/2010,10555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2, § 22 Abs 5 S 4 SGB 2, § 2 SGB 2
    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - verschuldeter Mietrückstand - noch keine Ankündigung der Zwangsräumung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09

    Übernahme von Mietschulden durch den Grundsicherungsträger durch einstweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
    Dabei kann offen bleiben, ob eine drohende Wohnungslosigkeit bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil eine solche Situation wegen des entspannten Wohnungsmarktes in Berlin nicht zu befürchten ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010, L 29 AS 2052/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09

    Stromschulden; Verhalten des Leistungsempfängers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
    Bei Beachtung des in den §§ 2, 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II enthaltenen Selbsthilfe- und Nachranggrundsatzes, aus dem auch folgt, dass der Hilfebedürftige grundsätzlich jedes Verhalten, das seine Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen hat, kann von einer gerechtfertigten Schuldenübernahme regelmäßig nur dann die Rede sein, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand mit Zahlungen auf unterkunftsbezogene Kosten (Miete, Gas- und Stromkosten) geraten ist, die Notlage für die Existenz des Leistungsberechtigten bedrohlich ist und die Schulden nicht aus eigener Kraft getilgt werden können (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009, L 34 AS 1090/09 B ER, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • AG Detmold, 17.02.2003 - 9 M 298/03

    Zwangsvollstreckung aus Urkunden eines Notars betreffend den Bestand eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10
    Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob die genannte Urkunde in Bezug auf die Räumung einen Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO darstellt, da die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden, die den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen, gemäß § 795 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 17. Februar 2003, 9 M 298/03, abrufbar bei der Datenbank Juris; Stöber, in: Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 794 Rn 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, bereits grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so noch zur Vorgängervorschrift § 22 Abs. 5 SGB II LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - juris), kann hier dahinstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - L 23 SO 319/12

    Voraussetzungen für eine Schuldenübernahme - Anforderung an den Anordnungsgrund

    Da die Einrichtungsträgerin bisher eine Räumungsklage nicht anhängig gemacht und daher in nächster Zukunft auch nicht über einen Titel zur Räumung verfügt, drohen derzeit bei Abwarten einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine wesentlichen Nachteile (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 22.07.2010, L 5 AS 1049/10 B ER, juris, Rn. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Ablehnung von Leistungen für

    Denn der Hilfesuchende hat bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Wohnungsverlust außergerichtlich insbesondere dadurch abzuwenden, dass er seine umfassende Selbsthilfepflicht aus § 2 SGB II erfüllt, indem er sich in dem gebotenen Umfang um eine bedarfsdeckende Arbeit bemüht, damit er die Unterkunftskosten unter Einsatz des Arbeitsentgeltes bezahlen kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2010, L 5 AS 925/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010; L 5 AS 1049/10 B ER; jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung

    Zudem kommt es darauf an, inwieweit den Schulden ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg v. 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11 B ER, v. 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER, v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER, v. 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER; Lauterbach in Gagel, SGB III/SGB II, § 22 SGB II, RdNr. 138; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 04.09.2009 - L 13 AS 52/09 B ER und 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; LSG Meckenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER und Münder in LPK, Komm. zum SGB II, § 22 RdNr. 189, wonach dieser Umstand erst im Rahmen der Ermessensentscheidung bedeutsam wird; ausdrücklich offengelassen in LSG Sachsen-Anhalt v. 13.03.2012 - L 2 AS 477/11 B ER).
  • SG Neuruppin, 22.08.2011 - S 26 AS 1233/11

    Erteilung einer Zusicherung über die Angemessenheit einer Unterkunft im Rahmen

    Die Antragsteller haben nämlich nicht ausreichend dargelegt und hinreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen bei Nichterteilung der begehrten Zusicherungen Wohnungslosigkeit droht oder eine solche unmittelbar bevorsteht; dafür ist im Übrigen auch sonst nichts ersichtlich, zumal die Antragsteller auch zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer bisherigen Unterkunft wohnen und durch die kreditgebende Bank trotz der Darlehenskündigung vom 16. Juni 2011 konkrete Zwangsversteigerungsmaßnahmen nicht eingeleitet worden sind; hierauf hat der Antragsgegner auch bereits zutreffend und unwidersprochen hingewiesen (vgl. zu diesem Aspekt für die ähnlich gelagerte Situation bei der Bewohnung einer Mietwohnung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010, - L 5 AS 2025/10 B ER; Beschluss vom 14. Oktober 2010, - L 5 AS 1325/10 B ER sowie Beschluss vom 22. Juli 2010, - L 5 AS 1049/10 B ER, jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 5 AS 1049/10 (https://dejure.org/2010,37729)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 5 AS 1049/10 (https://dejure.org/2010,37729)
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