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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,5977
LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER (https://dejure.org/2009,5977)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER (https://dejure.org/2009,5977)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - L 5 AS 143/09 B ER (https://dejure.org/2009,5977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Erhalt einer Unfallrente und bei Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit; Ausschluss der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Falle der Unzulässigkeit der Berufung in ...

  • RA Kotz

    Mittelklassenfahrzeug (geleastes) und Hartz IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit; Ermittlung der Betriebsausgaben für einen geleasten Firmenwagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09
    Zwar sind grundsätzlich Bescheide vom Empfänger nach Treu und Glauben auszulegen (BSG, Urteil vom 13. November 2008, B 14 AS 2/08 (22)).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09
    Es ist jedoch zusätzlich von den Heizkosten für die Wohnung ein Betrag von 11, 40 EUR für die Aufbereitung von Warmwasser abzusetzen, der bereits in der Regelleistung für die beiden Antragsteller enthalten ist (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/11b AS 15/07 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2009 - L 5 AS 143/09
    Zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten eines Eigenheims sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R, Rdnr. 20) nicht die Wohnflächengrenzen für das nach § 12 Abs. 2 SGB II verwertungsgeschützte Wohneigentum zu Grunde zu legen.
  • LSG Sachsen, 14.06.2010 - L 7 AS 223/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist ergänzend Folgendes auszuführen: Anders als der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers meint, entspricht die Gegenüberstellung von Betriebsausgaben und -einnahmen nach § 3 Alg II-V gerade nicht mehr den steuerrechtlichen Grundsätzen, was sich ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Alg II-V in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung ergibt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER, RdNr. 77; Brühl in LPK-SGB II, § 11 RdNr. 102).

    Diese Prüfung erfolgt unabhängig von der Frage, ob die Ausgabe später steuerlich geltend gemacht und anerkannt wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O. RdNr. 78).

  • LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AS 643/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung und Berechnung des

    Allein die monatliche Leasingrate entspreche damit fast dem hälftigen Einkommen (siehe dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.6.2009, L 5 AS 143/09 B).

    Diese gesetzliche Vorgabe sei Ausfluss des Nachranggrundsatzes des SGB II. Da Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei sparsamen Wirtschaften die Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II herabsetzen oder ganz entfallen lassen könnten, seien an den Nachweis der Notwendigkeit der tatsächlichen Ausgaben besonders hohe Anforderungen zu stellen (LSG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009, L 5 AS 143/09 B ER).

  • SG Neuruppin, 18.02.2016 - S 18 AS 882/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

    Den Begriff der Notwendigkeit hat er durch die Vorgaben des § 3 Abs. 3 Sätze 1 und 3 Alg II-V konkretisiert (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER).
  • SG Magdeburg, 23.10.2018 - S 47 AS 3598/14
    Diese gesetzliche Vorgabe ist Ausfluss des Nachranggrundsatzes des SGB II. Da Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei sparsamem Wirtschaften die Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II herabsetzen oder ganz entfallen lassen können, sind an den Nachweis der Notwendigkeit der tatsächlichen Ausgaben besonders hohe Anforderungen zu stellen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2009 - L 5 AS 143/09 B ER -, Rn. 79 - 80, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2010 - L 7 AS 1236/09
    Da Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei sparsamen Wirtschaften die Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II herabsetzen oder ganz entfallen lassen können, sind an den Nachweis der Notwendigkeit der tatsächlichen Ausgaben besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2009 - L 5 AS 143/09 B ER -).
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