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   LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,29356
LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16 B ER (https://dejure.org/2016,29356)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.05.2016 - L 5 AS 168/16 B ER (https://dejure.org/2016,29356)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - L 5 AS 168/16 B ER (https://dejure.org/2016,29356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 920 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid nach den §§ 60 ff SGB 1 - Regelungsanordnung - fehlender Anordnungsgrund - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Versagungsbescheid über die Leistungen nach dem Sozialgestzbuch Zweites Buch (SGB II) bei fehlender Mitwirkung im Rentenantragsverfahren; Antrag auf Vorschussleistungen beim Rentenversicherungsträger; Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zuschuss; Darlehen; Versagungsbescheid; aufschiebende Wirkung des Widerspruchs; Hilfebedürftigkeit; Vermögen; Mitwirkung; Mitwirkungsobliegenheit; Rentenverfahren; Dringlichkeit; Altersrente; vorgezogene Altersrente; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Im Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 5 AS 432/15 B ER) wies der Senat mit Teilbeschluss vom 29. Juli 2015 die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 3. Juni 2015 zurück, soweit dieses die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 28. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2015 (vollständige Leistungsentziehung der bewilligten Leistungen ab 1. Mai 2015) angeordnet und dem Antragsgegner aufgegeben hatte, dem Antragsteller ab Mai 2015 die mit Bescheid vom 22. Januar 2015 bewilligten Leistungen auszuzahlen.

    Dass § 12a Satz 1 SGB II auch den Antragsteller verpflichtet, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen, hat der Senat bereits ausführlich im Beschluss vom 21. August 2015 (L 5 AS 432/15 B ER) dargelegt.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Einstweiliger Rechtsschutz hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - beide dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - L 5 AS 25/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Pflicht zur Beantragung der vorzeitigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Wegen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung kann offen bleiben, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Form eines Zuschusses oder Darlehens hat, oder ob seiner Hilfebedürftigkeit einzusetzendes Vermögen entgegensteht, das der Antragsgegner durch den (vorzeitigen) Rentenantrag aktiviert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER - juris, Rn. 53; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2016 - L 4 AS 33/16 B ER - juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Einstweiliger Rechtsschutz hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - beide dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - L 4 AS 33/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Wegen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung kann offen bleiben, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Form eines Zuschusses oder Darlehens hat, oder ob seiner Hilfebedürftigkeit einzusetzendes Vermögen entgegensteht, das der Antragsgegner durch den (vorzeitigen) Rentenantrag aktiviert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER - juris, Rn. 53; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2016 - L 4 AS 33/16 B ER - juris, Rn. 24).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 5 AS 182/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16
    Der Senat hat seine entgegenstehende Rechtsauffassung (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2011 - L 5 AS 182/11 B ER - juris; Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - L 5 AS 566/12 B ER - nicht veröffentlicht) bereits mit Beschluss vom 15. März 2016 (L 5 AS 787/15 B ER) aufgegeben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2023 - L 2 AS 128/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen fehlender Mitwirkung -

    Denn es liegt weder eine in § 39 SGB II gesetzlich vorgesehene (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2016 - L 5 AS 168/16 B ER - juris Rn. 26) vom noch eine vom Antragsgegner behördlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit vor [s. ausführlich unten unter 2. b) aa)].
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