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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,14866
LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER (https://dejure.org/2011,14866)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER (https://dejure.org/2011,14866)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 5 AS 359/10 B ER (https://dejure.org/2011,14866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zumutbarkeit von Wohnverhältnissen untersten Ausstattungsstandards; Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist (bislang) die Angemessenheit von Heizkosten gesondert, d.h. unabhängig von Kaltmiete und Betriebskosten, zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 50/09 R, juris RN 27).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 74/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Denn der Senat hat bisher nur zum sog. schlüssigen Konzept des Antragsgegners für die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten für das Jahr 2005 entschieden und geht davon aus, dass dieses nicht den Vorgaben des BSG entspricht (vgl. Urteil vom 3. März 2011, Az.: L 5 AS 74/08, n.v.).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Dies kann im Einzelfall auch ein Wohnmobil sein (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, Az.: B 14 AS 79/09 R, juris RN 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - L 29 AS 1196/09

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: L 29 AS 1196/09 B ER, juris RN 29; Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. März 2011, Az.: L 7 AS 753/10 B ER, juris RN 25).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005 S. 803).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 19. Oktober 2010 (Az. B 14 AS 2/10 R, juris RN 24) zur Bestimmung einer Vergleichsmiete im Rahmen des sog. schlüssigen Konzepts für die KdU ausgeführt, dass Wohnungen mit besonders niedrigem Ausstattungsgrad, die nicht über Sammelheizung und/oder Bad verfügen, zur Bildung eines grundsicherungsrelevanten Mietwertes nicht mit heranzuziehen seien, "denn auf Wohnungen mit diesem untersten Ausstattungsgrad können Hilfebedürftige bei der Wohnungssuche grundsätzlich nicht verwiesen werden".
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005 S. 803).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Das Erfordernis, vor einem Umzug die Zusicherung des kommunalen Trägers gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II einzuholen, ist lediglich eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, stellt aber keine Anspruchsvoraussetzung dar (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, juris RN 26ff.).
  • LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10

    Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: L 29 AS 1196/09 B ER, juris RN 29; Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. März 2011, Az.: L 7 AS 753/10 B ER, juris RN 25).
  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 3 AS 700/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft-

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10
    Aus dem Begriff der Erforderlichkeit folgt auch, dass ein vernünftiger Grund für den Umzug erst dann anerkannt werden kann, wenn das durch den vorgetragenen Grund definierte Ziel des Umzugs zumutbar nicht auf andere Weise als durch einen Umzug erreicht werden kann (Sächsisches LSG, Beschluss v. 25. Januar 2010, Az.: L 3 AS 700/09 B ER, juris RN 38).
  • LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Bei anderer Sichtweise würde der Zweck der Vorschrift verfehlt, die Ausschöpfung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine Wohnung mit höheren, jedoch noch angemessenen Kosten zu verhindern (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 36; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009 - L 8 AS 87/08, zitiert nach Juris, RdNrn. 32, 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur -

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners führt auch der Umstand, dass die Antragsteller sehenden Auges eine Unterkunft mit einem geringen Ausstattungsstandard und ggf. Instandhaltungsstau bezogen haben, nicht dazu, das sie auch weitere Verschlechterungen, die insgesamt zu unzumutbaren Wohnverhältnissen führen, hinzunehmen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 31. März 2011, Az.: L 5 AS 359/10 B ER, juris RN 46, 52 - zur Notwendigkeit eines Umzugs) und eine Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen aus SGB II-Mitteln ausscheidet.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2017 - L 4 AS 160/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit der

    Erforderlich ist ein Umzug, wenn es um die Herstellung von Wohnverhältnissen geht, die eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überhaupt erst ermöglichen, also zur Beseitigung unzumutbarer Wohnverhältnisse (vgl. 5. Senat des LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2011, Az.: L 5 AS 359/10 B ER, juris).
  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Selbst die bloße, auch erhebliche Unterschreitung der maßgeblichen Wohnflächenhöchstwerte würde daher allein einen Umzug regelmäßig noch nicht erforderlich machen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER, Rn. 36, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER, Rn. 24, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2011 - L 6 AS 18/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nicht hingegen genügt es, wenn der Umzug lediglich sinnvoll oder wünschenswert erscheint (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER Rn 42).
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