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   LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01 SB   

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https://dejure.org/2002,19050
LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01 SB (https://dejure.org/2002,19050)
LSG Saarland, Entscheidung vom 02.09.2002 - L 5 B 12/01 SB (https://dejure.org/2002,19050)
LSG Saarland, Entscheidung vom 02. September 2002 - L 5 B 12/01 SB (https://dejure.org/2002,19050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - GdB - rückwirkende Feststellung - Steuervorteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Geltendmachung von Steuervorteilen gegenüber der Finanzverwaltung für die nachträglichen Anerkennungszeiten; Beschränkung der Rückwirkung eines Antrags auf "offenkundige Fälle"; Grad der Behinderung (GdB) von 80 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

    Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01
    Zwar beginnen der Status des Schwerbehinderten und die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG-Urteil vom 07.11.2001, Az.: B 9 SB 3/01 R = BSGE 89, 79= SozR 3-3870 § 59 Nr. 1 m.w.N.) bereits grundsätzlich mit dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Saarland, 02.09.2002 - L 5 B 12/01
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Bescheiden, mit denen die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt oder gesundheitliche Merkmale anerkannt werden, nicht um Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen gem. §§ 3ff, 18ff des 1. Buchs des Sozialgesetzbuchs, Allgemeiner Teil (SGB I) handelt (vgl. BSG-Urteil vom 29.05.1991, Az.: 9a/9 RVs 11/89 = BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 3).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen (LSG für das Saarland Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - SG Dortmund Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03 - aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.5.1992 - L 4 Vs 3/91 -) oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte (SG Dresden Gerichtsbescheid vom 9.12.2004 - S 7 SB 340/02 -) .
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

    Das LSG für das Saarland (Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB) hat maßgebend darauf abgehoben, dass die rückwirkende Feststellung auf offenkundige Fälle beschränkt bleiben müsse.
  • SG Dresden, 09.12.2004 - S 7 SB 340/02

    Feststellung eines höhren GdB - rückwirkende Zuerkennung

    Die weitere Rückwirkung eines Antrags hingegen, wie sie in § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV vorgesehen ist, muss auf offenkundige Fälle beschränkt werden, in denen auch bei Anwendung des § 44 Abs. 2 SGB X das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebieten könnte (vgl. zum Ganzen ausführlich: BSG v. 29.05.1991, Az: 9a/9 RVs 11/89, SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; LSG für das Saarland v. 05.11.2002, Az: L 5 B 12/01 SB, zitiert nach JURIS).

    Nach dem Landessozialgericht für das Saarland ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch jedenfalls dann nicht offenkundig, wenn der GdB nur durch Einholung eines oder mehrerer fachärztlicher Gutachten unter Berücksichtigung und Würdigung sämtlicher vorhandener medizinischer Unterlagen festgestellt werden kann (LSG für das Saarland v. 05.11.2002, Az: L 5 B 12/01 SB, zitiert nach JURIS).

  • SG Aachen, 17.05.2010 - S 18 SB 287/09

    Anspruch eines Empfängers von Rente für Jungbehinderte auf Feststellung einer

    Die weitere Rückwirkung eines Antrags muss auf offenkundige Fälle beschränkt werden, in denen auch bei Anwendung des § 44 Abs. 2 SGB X das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebieten könnte (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 29.05.1991, Az. 9a/9 RVs 11/89; LSG Saarland, Beschluss vom 05.11.2002, Az. L 5 B 12/01 SB).

    Weitere Sachverhaltsermittlungen, etwa das Einholen von Gutachten, sind im Hinblick auf die Voraussetzung der Offenkundigkeit aber nicht geboten (vgl. LSG Saarland, Beschluss vom 05.11.2002, Az. L 5 B 12/01 SB).

  • SG Aachen, 22.02.2011 - S 17 SB 1031/10

    Rückwirkende Anerkennung eines Grads der Behinderung (GdB) von 100 sowie des

    Die weitere Rückwirkung eines Antrags hingegen, wie sie in § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV vorgesehen ist, muss auf offenkundige Fälle beschränkt werden, in denen auch bei Anwendung des § 44 Abs. 2 SGB X das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebieten könnte (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.06.2007, L 15 SB 172/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2007; L 11 SB 31/05-26; Saarländisches LSG, Beschluss vom 05.11.2002, L 5 B 12/01 SB; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 09.12.2004, S 7 SB 340/02).

    Die Kammer ist der Auffassung, dass die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch jedenfalls dann nicht offenkundig ist, wenn der GdB nur durch Einholung eines oder mehrerer fachärztlicher Gutachten unter Berücksichtigung und Würdigung sämtlicher vorhandener medizinischer Unterlagen festgestellt werden kann, weil dann für betroffene Dritte ohne medizinische Kenntnisse erst recht nicht mehr ersichtlich ist, ob eine Schwerbehinderung besteht oder nicht und sie deshalb durch die rückwirkende Feststellung in unzumutbarer Weise betroffen werden könnten (Saarländisches LSG, Beschluss vom 05.11.2002, L 5 B 12/01 SB; SG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008, S 35 SB 239/07; SG Duisburg, Urteil vom 28.02.2006, S 24 SB 4/05; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 09.12.2004, S 7 SB 340/02).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 13 SB 82/06

    Grad der Behinderung; rückwirkende Feststellung

    Die steuerrechtliche Regelung, dass ein Steuerbescheid zu ändern ist, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen zukommt, geändert wird, besagt aber nichts darüber, ob die Versorgungsbehörden im Anerkennungsverfahren hinter den Zeitpunkt des Antrags zurückzugehen haben (siehe BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a.a.O.; Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 5. November 2002, L 5 B 12/01 SB, bei Juris).
  • SG Neuruppin, 26.04.2006 - S 3 SB 79/03

    Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) aufgrund einer Implantation eines

    Die steuerrechtliche Regelung, dass ein Steuerbescheid zu ändern ist, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen zukommt, geändert wird, besagt aber nichts darüber, ob die Versorgungsbehörden im Anerkennungsverfahren hinter den Zeitpunkt des Antrags zurückzugehen haben (siehe BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a.a.O.; Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 5. November 2002, L 5 B 12/01 SB, bei Juris).
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