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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,22484
LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08 AS ER (https://dejure.org/2009,22484)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.03.2009 - L 5 B 121/08 AS ER (https://dejure.org/2009,22484)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. März 2009 - L 5 B 121/08 AS ER (https://dejure.org/2009,22484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anordnungsgrund bei existentieller Notlage bei vorübergehend fehlendem Bagatellbetrag

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08
    Insbesondere bei Bagatellbeträgen ist das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ohne weiteres zu verneinen, weil dem Hilfesuchenden das Abwarten der Hauptsacheentscheidung zuzumuten ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.01.2008, Az. L 9 AS 421/07 ER, NDV-RD 2008/104 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08
    Der Einwand der Antragstellerin, nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.12.2007, Az. B 14/7b AS 50/06 R) sei bereits ein Betrag von 6, 00 EUR nicht mehr als Bagatellbetrag anzusehen, trifft zu.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Schließlich verletzt im Bereich der Existenzsicherung jede oberhalb einer etwaigen Bagatellgrenze liegende Bedarfsunterdeckung den Kernbereich des nach Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a., BVerfGE 125, 175, Rn 133 ff; vgl. zur Diskussion um eine sog. "Bagatellgrenze" in SGB II-Verfahren etwa: BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 18; Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 35/12 R -, SozR 4-1500 § 54 Nr. 28; LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. März 2009 und 22. April 2013 - L 5 B 121/08 AS ER und L 5 AS 341/13 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 7 AS 1446/09 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt regelmäßig keine Eilbedürftigkeit vor, wenn der Wert der geltend gemachten Summe 5% der Regelleistung nicht übersteigt (vgl. Beschluss vom 30. März 2009, L 5 B 121/08 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 5 AS 129/11

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. März 2009, Az.: L 5 B 121/08 AS ER, juris) löst jedenfalls ein monatlicher Fehlbetrag von bis zu fünf Prozent der Regelleistung (im vorliegenden Fall beliefe sich der entsprechende Gesamtbetrag für die Antragsteller auf 65, 05 EUR; je 16, 40 EUR für die Antragsteller zu 1 und zu 2 sowie je 10, 75 EUR für die Antragsteller zu 3 bis 5) noch keine existentielle, d.h. akute wirtschaftliche Notlage aus, der mit Mitteln des gerichtlichen Eilrechtsschutzes begegnet werden müsste; es sei denn, es gebe gravierende individuelle Besonderheiten - wie etwa ein glaubhaft gemachter erheblicher Nachholbedarf.
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