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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 5 B 431/07 AS ER   

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https://dejure.org/2011,30025
LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 5 B 431/07 AS ER (https://dejure.org/2011,30025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 5 B 431/07 AS ER (https://dejure.org/2011,30025)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 5 B 431/07 AS ER (https://dejure.org/2011,30025)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 5 B 431/07
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 5 B 431/07
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch -

    Das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung kann daher nicht auf "Vorrat" zur Schonung möglicherweise weitreichender und ggf. schwer zu ermittelnder Schonvermögen oder Einkommensfreibeträgen erhoben werden (so zutreffend Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Juni 2006, L 7 AS 235/06 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2011, L 5 B 431/07 AS ER, jeweils juris), sondern beschränkt sich auf konkrete, bereits eingetretene oder unmittelbar drohende Notfälle.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - L 5 AS 455/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Grundsicherung für

    Denn es wäre den Antragstellern im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zumutbar, die für den Grundsicherungsbedarf i.S.d. SGB II nicht benötigten "freien Mittel" einzusetzen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2011, L 5 B 431/07 AS ER, juris).
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