Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Beitragsbescheid durch eine drohende Insolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 20.02.2019 - 24 BA 10/19
- LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19 B ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Zur Begründung hat sie sich auf ihre Argumentation im Anhörungs- und Widerspruchsverfahren bezogen und auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. März 2018 (B 12 R 3/17 R) verwiesen.Soweit die Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung erneut auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. März 2018 (B 12 R 3/17 R) verweist, verkennt sie, dass der Wille der Beteiligten hinsichtlich des Status nur dann von ausschlaggebender Bedeutung ist, wenn die tatsächlichen Verhältnisse nicht davon abweichen (s. o.).
- LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05
Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Die Vollziehung eines rechtmäßigen Beitragsbescheides stellt grundsätzlich keine unbillige Härte im Sinne des § 86b SGG dar, denn die Beitragslast trifft jeden Beitragspflichtigen unabhängig von seinem Vermögen und seiner Einkommenslage (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Januar 2019 - L 5 BA 233/18 B ER; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 9. März 2006 - L 6 R 967/05 ER). - BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u. a. Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. - LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Das ist unzweifelhaft bei einem Stundenhonorar in dieser Höhe nicht der Fall (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - L 5 R 1753/15). - BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Diese geringen Stundensätze mögen zwar den allgemeinwirtschaftlichen Umständen von Fitnessstudios geschuldet sein, sprechen jedoch nach der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des BSG vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - gleichwohl für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung.
- SG Landshut, 13.10.2023 - S 1 BA 20/23
Auswirkungen einer gesetzlich angeordneten Verfügungsbeschränkung auf die …
Es gilt somit der Grundsatz: Je größer die Erfolgsaussichten sind, umso geringer sind die Anforderungen an das Aussetzungsinteresse des Antragstellers (SchlHLSG 2.5.2019 - L 5 BA 37/19 B ER; LSG LSA 19.5.2019 - L 2 AS 125/19 B ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2022 - L 4 BA 82/19
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Personal Trainer - Fitnessstudio - …
Der laufende Kapitaleinsatz der Beigeladenen zu 4.) begrenzte sich auf das Tragen eigener Trainingskleidung, was kein wesentlicher Kostenpunkt ist (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Mai 2019, Aktenzeichen L 5 BA 37/19 B ER, Rn 19, zitiert nach JURIS;… Hessisches Landessozialgericht, a.a.O., Rn 25). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - L 27 R 1065/16
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Deshalb wird ein Unternehmerrisiko auch erst dann angenommen, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen aus der Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen bzw. eigene Arbeitnehmer anfallen oder getätigte Investitionen brachliegen (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Mai 2019 - L 5 BA 37/19 B ER -, Rn. 19 juris m. w. N.).