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   LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05   

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LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 (https://dejure.org/2006,10220)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 (https://dejure.org/2006,10220)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 5 KA 5567/05 (https://dejure.org/2006,10220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe der Anwaltsgebühren für die Widerspruchsbegründung und die Vertretung vor einem Berufungsausschuss; Erhebung einer eigenen Gebühr für die Beantragung der Anordnung des Sofortvollzugs; Voraussetzungen für die Einstufung eines rechtsanwaltlichen Mandats ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütung des Rechtsanwalts, schwierige Rechtsmaterie, Geschäftsgebühr bei Entscheidung über Sofortvollzug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bei erfolgreichem Prüfverfahren sind die Anwaltskosten zu erstatten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 3/91

    Kostenerstattung - Vorverfahren - Kassenarzt - KZÄV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05
    Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren ist in § 63 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt, der auf Entscheidungen im Kassenarztrecht grundsätzlich anwendbar ist (ständige Rechtsprechung seit BSG SozR 3 - 1300 § 63 Nr. 4).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R

    Kein Berufungsausschluß bei Streitigkeit über Kosten des isolierten Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05
    In Rechtsstreitigkeiten, in denen als Hauptsache über die Kosten isolierter Vorverfahren gestritten wird, ist die Berufung durch diese Vorschrift nicht ausgeschlossen (BSG SozR 3 - 1300 § 63 Nr. 11).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 80/97 R

    Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses für die Kostenfestsetzung im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05
    Denn ein Vorverfahren gegen die vom Berufungsausschuss zu treffende Kostenfestsetzungsentscheidung findet nicht statt (BSG SozR 3 -1300 § 63 Nr. 12 zum Beschwerdeausschuss).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 11 KA 14/14

    Kassenarztrecht ist nicht schwierig

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Begriff "oder" nahelegt, dass die Voraussetzungen "umfangreich" und "schwierig" nicht kumulativ vorliegen müssen, sondern es ausreicht, dass sie alternativ gegeben sind, also die Tätigkeit entweder umfangreich oder schwierig war (Senat, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 KA 43/12 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).

    Bei dieser Bewertung kommt es allerdings, wie sich schon aus dem Wortlaut der Nr. 2300 VV RVG ergibt, nicht auf die individuellen Fähigkeiten des eingeschalteten Rechtsanwalts an (vgl. dazu auch im Einzelnen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006, a.a.O.).

    Wenn auch vielfach vertreten wird, dass "Probleme des Kassenarztrechts" "als schwierige Rechtsmaterien" einzustufen seien (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006, a.a.O. zur Sonderbedarfszulassung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), existiert kein gefestigter Rechtsgrundsatz, dass Angelegenheiten des Vertragsarztrechts regelhaft mit der Folge als schwierig einzustufen sind, dass stets ein höherer bzw. der höchste Gebührensatz nach Nr. 2300 VV RVG in Ansatz zu bringen ist (Urteil des Senats vom 14.05.2014, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2007, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Dabei sind die qualitativen Anforderungen der Tätigkeit im konkreten Fall zu berücksichtigen, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwaltes, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse abzustellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006, L 5 KA 5567/05; LSG NRW, Urteil vom 14.11.2007, L 10 KA 24/07), sondern eine objektive Betrachtungsweise (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.6.2003, L 5 B 13/03 SF S) vorzunehmen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 24/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bei erfolgreichem Prüfverfahren sind die

    Dabei legt der Begriff "oder" nahe, dass die Voraussetzungen "umfangreich" und "schwierig" nicht kumulativ vorliegen müssen, sondern es ausreicht, dass sie alternativ gegeben sind, also die Tätigkeit entweder umfangreich oder schwierig war (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).

    Bei dieser Bewertung kommt es allerdings - wie sich schon aus dem Wortlaut der Nr. 2400 VV RVG ergibt - nicht auf die individuellen Fähigkeiten des eingeschalteten Rechtsanwalts an (vgl. dazu auch im Einzelnen Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).

    Wenn auch vertreten wird, dass "Probleme des Kassenarztrechts" "als schwierige Rechtsmaterien" einzustufen seien (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006, a.a.O., zur Sonderbedarfszulassung von Kindern- und Jugendlichenpsychotherapeuten), existiert kein gefestigter Rechtsgrundsatz, dass Angelegenheiten des Vertragsarztrechts regelhaft mit der Folge als schwierig einzustufen sind, dass stets ein höherer bzw. der höchste Gebührensatz nach Nr. 2400 VV RVG in Ansatz zu bringen ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 3 R 84/08

    Rentenversicherung

    Ein Abstellen auf den konkreten Kenntnisstand des Bevollmächtigten hätte mithin nicht nur zur Folge, dass im Einzelfall zu ermitteln wäre, über welche Kenntnisse der Bevollmächtigte hinsichtlich des Streitgegenstandes verfügt, sondern führte auch zu der gleichermaßen nicht akzeptablen Konsequenz, dass ein Rechtsanwalt mit nur geringen Kenntnissen regelmäßig einen höheren Vergütungsanspruch hätte als ein mit der streitbefangenen Rechtsmaterie vertrauter Spezialist (vgl. LSG Baden - Württemberg Urteil vom 13.12.2006 L 5 KA 5567/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 19 AS 24/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Beurteilung der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit stellt auf die qualitativen Anforderungen der Tätigkeit im konkreten Fall ab, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwaltes, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.2006, L 5 KA 5567/05; LSG NRW, Urteil vom 14.11.2007, L 10 KA 24/07), sondern auf eine objektive Betrachtungsweise (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.6.2003, L 5 B 13/03 SF S), d. h. auf die Schwierigkeiten, die typischerweise mit der Rechtsmaterie verbunden sind, abzustellen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - L 16 KR 229/06

    Krankenversicherung

    Ist er mit dem Betrag der berechneten anwaltlichen Kosten nicht einverstanden, so kann sich der Widerspruchsführer selbst - gegebenenfalls vertreten durch seinen Rechtsanwalt - dagegen wenden, nicht hingegen der Rechtsanwalt aus eigenem Recht, denn durch die behördliche Festsetzung wird seine dem Widerspruchsführer erteilte Berechnung nur faktisch betroffen (LSG- Baden-Württemberg, Urt. vom 13.12.2006, Az.: L 5 KA 5567/05, www.jurisweb.de, m. w. N.).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197 a SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), vgl. Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg, Urt. vom 13.12.2006 (Az.: L 5 KA 5567/05, www.jurisweb.de).

  • SG Marburg, 26.03.2008 - S 12 KA 732/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Geschäftsgebühr

    Probleme des Vertragsarztrechtes und hier insbesondere der Ermächtigung sind als schwierige Rechtsmaterien einzustufen (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).

    Rechtsgebiete, die eine lange Einarbeitungszeit und eine Auseinandersetzung mit komplexen, vom Gesetzgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelten Materien verlangen, sind somit als schwerer einzustufen, als die Rechtsstreitigkeiten, deren Kenntnis der Jurist bereits in der Ausbildung erworben hat (so LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006, Az.: L 5 KA 5567/05, juris; s. a. SG Aachen v. 15.12.2005, Az.: S 7 KA 9/05, MedR 2007, 626, zitiert nach juris, Rdnr. 17; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, 2300 VV, Rdnr. 29 und 36).

  • SG Marburg, 26.03.2008 - S 12 KA 1429/05

    Geschäftsgebühr - Schwierigkeit der Tätigkeit

    Probleme des Vertragsarztrechtes und hier insbesondere der Ermächtigung sind als schwierige Rechtsmaterien einzustufen (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).

    Rechtsgebiete, die eine lange Einarbeitungszeit und eine Auseinandersetzung mit komplexen, vom Gesetzgeber in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelten Materien verlangen, sind somit als schwerer einzustufen, als die Rechtsstreitigkeiten, deren Kenntnis der Jurist bereits in der Ausbildung erworben hat (so LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2006, Az.: L 5 KA 5567/05, juris; s. a. SG Aachen v. 15.12.2005, Az.: S 7 KA 9/05, MedR 2007, 626, zitiert nach juris, Rdnr. 17; Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage, 2300 VV, Rdnr. 29 und 36).

  • SG Stuttgart, 21.11.2013 - S 11 KA 6116/12

    Gott sei Dank eine Stundenhonorarvereinbarung geschlossen!

    Denn ein Vorverfahren gegen die vom Berufungsausschuss zu treffende Kostenfestsetzungsentscheidung findet nicht statt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2006, Az.: L 5 KA 5567/05 unter Verweis auf: BSG SozR 3 - 1300 § 63 Nr. 12).

    Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren ist in § 63 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt, der auf Entscheidungen im Kassenarztrecht grundsätzlich anwendbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2006, Az.: L 5 KA 5567/05 unter Verweis auf: ständige Rechtsprechung seit BSG SozR 3 - 1300 § 63 Nr. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 43/12

    Vertragsarztrecht; Erfolgreicher (Dritt-)Widerspruch gegen eine Ermächtigung zur

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Begriff "oder" nahelegt, dass die Voraussetzungen "umfangreich" und "schwierig" nicht kumulativ vorliegen müssen, sondern es ausreicht, dass sie alternativ gegeben sind, also die Tätigkeit entweder umfangreich oder schwierig war (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 5567/05 -).
  • FG Hessen, 18.03.2015 - 12 K 1651/11

    § 77 EStG

  • BVerwG, 16.01.2012 - 1 WDS-KSt 2.11

    Kostenentscheidung des Bundesministers der Verteidigung im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 2/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der Gebühr

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 5 R 3964/09
  • SG Düsseldorf, 14.01.2009 - S 2 KA 82/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bei erfolgreichem Prüfverfahren sind die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 3 KA 3/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 3 U 266/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 3 KA 27/17
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