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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04   

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https://dejure.org/2005,12242
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04 (https://dejure.org/2005,12242)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2005 - L 5 KR 1/04 (https://dejure.org/2005,12242)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - L 5 KR 1/04 (https://dejure.org/2005,12242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses; Recht der Krankenkassen zur inhaltlichen Überprüfung von Forderungen und zur Erhebung sachlicher Einwendungen; Begründung der Leistungspflicht der Krankenkasse bei stationärer Behandlung; Kriterien für die Beurteilung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Behandlung (stationäre) in Krankenhaus: Übernahme der Behandlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Bei einem zugelassenen Krankenhaus i.S.d. § 108 SGB V ist die Krankenkasse als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch bei Fehlen weiterer vertraglicher Vereinbarungen zur Bezahlung der normativ bzw. vertraglich festgelegten Entgelte verpflichtet (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 2).

    Ob zumindest prima facie die Entscheidung des behandelnden Krankenhausarztes den Beweis für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung erbringt und die Zahlungspflicht der Kasse nur entfällt, wenn sich die Entscheidung des Krankenhausarztes als unvertretbar erweist (so BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 2; mit überzeugenden Gründen gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises aber Bienert, SGb 2004, 160, 162 f.), kann dahinstehen.

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Es hat aber nunmehr im Urteil vom 22.07.2004 (B 3 KR 20/03 R) klargestellt, dass diese Entscheidung nicht so zu verstehen sein sollte, dass die Rechnungen in jedem Fall innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen seien und die Kassen nicht gehindert sind, auch nach Übersendung einer Rechnung die erhobene Forderung inhaltlich zu überprüfen und sachliche Einwendungen zu erheben.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Das BSG hatte zwar eine vergleichbare Regelung des rheinland-pfälzischen SVTr dahin ausgelegt, dass die Krankenkasse auch bei Beanstandungen rechnerischer oder sachlicher Art die Forderung des Krankenhauses innerhalb der Zahlungsfrist zu erfüllen habe (SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; ebenso für eine entsprechende Regelung in einer Pflegesatzvereinbarung SozR 4-2500 § 109 Nr. 1).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Pflegesatzvereinbarung - Versorgungsauftrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Die Klage ist als Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; SozR 4-5565 § 14 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 5 KR 141/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Zur rechtlichen Begründung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses bedarf es daher keines Rückgriffs auf den auf Landesebene nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag (Senat, Urteil vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 - Urteil vom 06.05.2004 - L 5 KR 197/03 -).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Die Klage ist als Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 SGG zulässig, da es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; SozR 4-5565 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Mit der Verordnung von Krankenhauspflege trifft der Vertragsarzt keine die Krankenkassen bindende Therapieentscheidung und ebensowenig bindet die Krankenhausaufnahme die Krankenkasse (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Das BSG hatte zwar eine vergleichbare Regelung des rheinland-pfälzischen SVTr dahin ausgelegt, dass die Krankenkasse auch bei Beanstandungen rechnerischer oder sachlicher Art die Forderung des Krankenhauses innerhalb der Zahlungsfrist zu erfüllen habe (SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; ebenso für eine entsprechende Regelung in einer Pflegesatzvereinbarung SozR 4-2500 § 109 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2004 - L 5 KR 197/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Zur rechtlichen Begründung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses bedarf es daher keines Rückgriffs auf den auf Landesebene nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag (Senat, Urteil vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 - Urteil vom 06.05.2004 - L 5 KR 197/03 -).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 5 KR 1/04
    Der Senat merkt zu dem letzten Aspekt nur an, dass seit der Neufassung des § 137c SGB V zum 01.01.2000 die Beurteilung der im stationären Bereich eingesetzten Behandlungsmethoden allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss obliegt (BSG SozR 4-2500 § 137c Nr. 1) und daher die Erforderlichkeit einer stationären Behandlung nicht mit der Begründung verneint werden kann, für die konkret angewandte Behandlungsmethode fehle der Nachweis ihrer Wirksamkeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 5 KR 142/04

    Krankenversicherung

    Zur rechtlichen Begründung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses bedarf es daher keines Rückgriffs auf den auf Landesebene gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag (Senatsurteil vom 06.05.2004, Az.: L 5 KR 197/03; Urteil vom 03.02.2005, Az.: L 5 KR 1/04).
  • SG Dresden, 27.10.2005 - S 16 KR 603/03

    Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung eines gesetzlich

    Die Beklagte verweist des weiteren auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2005, Az. L 5 KR 1/04 .

    Folglich sind die Voraussetzungen des geltend gemachten Zahlungsanspruchs gegeben, diesem steht entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung auch das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2005, Az. L 5 KR 1/04 nicht entgegen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 11 KR 31/09

    Krankenversicherung

    Zur rechtlichen Begründung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses bedarf es daher keines Rückgriffs auf den auf Landesebene nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag (BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R - m.w.N. sowie LSG NRW, Urteile vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 -, vom 06.05.2004 - L 5 KR 197/03 -, vom 03.02.2005 - L 5 KR 1/04 -, vom 25.08.2005 - L 5 KR 5/04 - und vom 09.08.2006 - L 11 (16) KR 338/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - L 11 KR 18/09

    Krankenversicherung

    Zur rechtlichen Begründung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses bedarf es daher keines Rückgriffs auf den auf Landesebene nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag (LSG NRW, Urteile vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 -, vom 06.05.2004 - L 5 KR 197/03 -, vom 03.02.2005 - L 5 KR 1/04 -, vom 25.08.2005 - L 5 KR 5/04 - und vom 09.08.2006 - L 11 (16) KR 338/03 -).
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