Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16   

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https://dejure.org/2017,29671
LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - L 5 KR 105/16 (https://dejure.org/2017,29671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 3 Nr 2 SGB 5, § 129 Abs 5 S 2 SGB 5, § 130a Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - kein einheitlicher Apothekenabgabepreis bei Lieferungen durch eine ausländische Versandapotheke - Umsatzsteuerpflicht der Krankenkasse - kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr bei fehlendem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Lieferung von Medikamenten von einer Apotheke aus einem anderen EU-Land; Umsatzsteuerpflichtigkeit der Krankenkasse; Anspruch der Krankenkasse ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer; Keine Anwendung des Ausschlussfrist für eine Taxbeanstandung

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Krankenkasse gegen eine in den Niederlanden ansässige Apotheke auf Rückzahlung von in die Vergütung einbezogener Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrecht | Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Bevorzugung ausländischer Versender bei der Umsatzsteuer

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 59 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Apotheken | Apothekenabgabepreis für ausländische Versandapotheke und Umsatzsteuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG Rheinland-Pfalz zur Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland - Lieferung ist für Apotheke grundsätzlich umsatzsteuerfrei

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - kein einheitlicher Apothekenabgabepreis bei Lieferungen durch eine ausländische Versandapotheke - Umsatzsteuerpflicht der Krankenkasse - kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr bei fehlendem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 955
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Auf die Europarechtswidrigkeit der Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise durch die AMPreisV (EuGH 19.10.2016 - C 148/15 - DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung, juris) kommt es im vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend an.

    Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundsatz des AEUV, der ua in dem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 34 AEUV seinen Ausdruck findet (EuGH 19.10.2016 aaO, juris Rn 20).

    Das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung umfasst jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (EuGH 19.10.2016 aaO Rn 22).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Es habe sich vielmehr um einen gesetzlichen Vergütungsanspruch gehandelt (Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10, juris Rn 20).

    Einschlägige Rechtsvorschriften müssten zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs auch für ausländische Apotheken gelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich normiert sei (Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 22.8.2012 aaO Rn 31).

    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.8.2012 (aaO Rn 31) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Da die Beklagte im vorliegend maßgebenden Zeitraum dem Rahmenvertrag beigetreten ist, ist nämlich die AMPreisV nicht kraft Gesetzes bzw kraft Verordnung, sondern auf vertraglicher Grundlage anwendbar; in diesem Fall bestehen keine Bedenken an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht (vgl BSG 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn 11).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Dann müsse die Klägerin den ALV aber insgesamt gelten lassen (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -28.7.2008 - B 1 KR 4/08, BSGE 101, 161 Rn 32).
  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Die Klägerin hat vortragen: Ihr stehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der geltend gemachten Höhe zu, da die Beklagte die Vergütungen in Höhe der in den Abrechnungsbeträgen enthaltenen Umsatzsteuer ohne Rechtsgrund erlangt habe, weil nicht die Beklagte, sondern sie, die Klägerin, in Bezug auf die Arzneimittellieferungen umsatzsteuerpflichtig gewesen sei (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH - 20.5.2015 - XI R 2/13).
  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist nur gegeben, wenn das Verhalten eines Beteiligten dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen widerspricht (vgl zB Bundesarbeitsgericht - BAG - 15.9.2015 - 3 AZR 839/13, juris Rn 66).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 42/15

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Zwar entsteht für den Hersteller des Medikaments in der Höhe des Rabatts keine Umsatzsteuerpflicht, weil der Rabatt für ihn die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindert (BFH 28.5.2009 - V R 2/08, juris Rn 20; BFH 22.6.2016 - V R 42/15, juris Rn 17); umsatzsteuerrechtlich handelt es sich insoweit um eine Entgeltminderung (vgl Erlass des BMF vom 14.11.2012, BStBl I 2012, 1170, unter I.1.).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Zwar entsteht für den Hersteller des Medikaments in der Höhe des Rabatts keine Umsatzsteuerpflicht, weil der Rabatt für ihn die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindert (BFH 28.5.2009 - V R 2/08, juris Rn 20; BFH 22.6.2016 - V R 42/15, juris Rn 17); umsatzsteuerrechtlich handelt es sich insoweit um eine Entgeltminderung (vgl Erlass des BMF vom 14.11.2012, BStBl I 2012, 1170, unter I.1.).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Die AMPreisV geht zwar grundsätzlich von einem einheitlichen Apothekenabgabepreis aus, der für alle Apotheken gleichermaßen gilt (zur grundsätzlich gegebenen Bruttopreisabrede vgl BSG 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R, juris Rn 16).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16
    Im Rahmen vertraglicher Rechtsbeziehungen bestehen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zwischen den Beteiligten Nebenpflichten, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V iVm § 242 BGB) zu erfüllen sind (vgl allgemein zu Nebenpflichten im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses BSG 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R, juris Rn 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

  • FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15

    Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne

    Für die Richtigkeit der gefundenen Auslegung spricht auch, dass die Versandapotheken die gelieferten Arzneimittel an die Klin. als Leistungsempfängerin und Schuldnerin der durch die Lieferungen ausgelösten Entgelte abrechneten, ohne dass die Klin. der an sie gerichteten Rechnungstellung widersprochen und auf die bei ihr versicherten Personen als Leistungsempfänger und Entgeltschuldner verwiesen hätte (insoweit im Ergebnis wie hier LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 L 5 KR 105/16, juris; OFD Karlsruhe, Vfg.
  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Dann liegt aber auch in Höhe der Erstattung ein Entgelt von dritter Seite vor (vgl. Abschn. 10.3 Abs. 7 Satz 3 UStAE; i.Erg. ebenso Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, Betriebs-Berater --BB-- 2017, 2069, Rz 33; Kleinpeter, Umsatzsteuer und Arzneimittel im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2019, S. 302 ff.; Handzik in Offerhaus/Söhn/Lange, § 10 UStG Rz 85 unter "Apotheken"; BeckOK UStG/Meyer, 25. Ed. [31.07.2020], UStG § 17 Rz 46.7; a.A. Ammann, UR 2005, 180, 185; Engelsing/Nordmann, Gesetzliche Krankenkassen - Ausländische Versandapotheken und Erwerbsbesteuerung ab 01.10.2013, Kranken- und Pflegeversicherung 2013, 149, 152).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - L 5 KR 161/18

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an

    Insofern gelte im Sozialrecht, dass ein Leistungserbringer die Umsatzsteuer grundsätzlich nur dann abrechnen dürfe, wenn sie auch tatsächlich bei ihm anfalle (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16).

    Ausnahmen vom abschließenden Charakter der Bruttopreisvereinbarung sind nach den Umständen des Einzelfalles möglich (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, juris, Rn. 31).

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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16 B ER, L 5 AR 22/16 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22391
LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16 B ER, L 5 AR 22/16 KR ER (https://dejure.org/2016,22391)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2016 - L 5 KR 105/16 B ER, L 5 AR 22/16 KR ER (https://dejure.org/2016,22391)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - L 5 KR 105/16 B ER, L 5 AR 22/16 KR ER (https://dejure.org/2016,22391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 1a SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer stationären palliativen Krebstherapie (Stopflow-Chemotherapie

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre palliative Krebstherapie; Stopflow-Chemotherapie; im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre palliative Krebstherapie; Stopflow-Chemotherapie; im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Krebstherapie; Nik; Nikolausbeschluss; Stopflow-Chemotherapie

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre palliative Krebstherapie - Stopflow-Chemotherapie - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Stopflow-Chemotherapie - inoperables fortgeschrittenes Magenkarzinom (Stadium IV)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 46 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Stationäre Behandlung | Innovative Methode: Stopflow-Chemotherapien unter gleichzeitiger Hyperthermie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 12. Mai 2005 (1 BvR 569/05) entschieden, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens stelle, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären.

    Da nach dem Dargelegten in diesem Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sachlage nicht möglich erscheint, der Ausgang des Hauptsacheverfahrens somit offen ist, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05) einer Folgenabwägung.

    Für den Fall ist eine Folgenabwägung vorzunehmen, in die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers einzubeziehen sind (Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 KR 3517/11

    Fettabsaugung als Kassenleistung abgelehnt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Das Tatbestandsmerkmal des anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse knüpft an den Maßstab der evidenzbasierten Medizin an (vgl. Fahlbusch in jurisPK-SGB V § 2 Rn. 49; vgl. auch BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 1 KR 7/10 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2013 - L 4 KR 3517/11).

    Erforderlich ist daher, dass der Erfolg der Behandlungsmethode objektivierbar, also in einer ausreichenden Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2013 - L 4 KR 3517/11 - juris Rn. 32 m. w. N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 B 504/07

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Dendritische

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Insofern gehen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch ineinander über (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. September 2007 - L 5 B 504/07 KR ER; vgl. auch HK-SGG/Binder, Rn. 40 zu § 86b).

    Ist überdies eine Standardtherapie mit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigenden - weiteren - Gesundheitsstörungen verbunden, kann der Versicherte, jedenfalls im Rahmen palliativer Behandlung, auf diese Therapie nicht zumutbar verwiesen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 24. September 2007 - L 5 B 504/07 KR ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - L 5 KR 203/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mitteilung über aktuelle Ausprägung und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, wie in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 12. November 2015 (nicht 9. Oktober 2015 und dort das Aktenzeichen L 5 KR 203/15 B ER und nicht L 5 KR 203/15) ausgeführt wird.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Der Anordnungsanspruch ergibt sich aus der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 1a SGB V, welche in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - (zit. in BVerfGE 115, 25 ff.) in das Gesetz aufgenommen wurde.
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 26/12 R

    Krankenversicherung - keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Wer die Überprüfung einer Therapie verhindert, kann nicht erwarten, dass die Behandlung auf dem Umweg über die grundrechtsorientierte Auslegung aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BSG Urt. v. 7.5.2013 - B 1 KR 26/12 R = SozR 4-2500 § 18 Nr. 8).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 KR 504/07

    Krankenversicherung - Versicherter - Beantragung einer nicht anerkannten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Hierbei hat das Gericht bei einer Entscheidung, durch die das Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit betroffen wird - also Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG tangiert wird - wie dies vorliegend der Fall ist - bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einen höheren Sorgfaltsmaßstab anzulegen, weil hierin auch eine Folgenabwägung zu erfolgen hat (vgl. Entscheidung des BVerfG vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02; LSG Schleswig-Holstein vom 24. September 2007 - L 5 KR 504/07 KR ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 01. Dezember 2005 - L 1 B 1039/05 KR ER).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Erforderlich sind demnach regelmäßig kontrolliert nachprüfbare Studien (BSG MedR 2013, 820; LSG Mainz NZS 2015, 425; krit. hierzu Welti MedR 2014, 283).
  • LSG Sachsen, 16.01.2014 - L 1 KR 229/10

    Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung wegen einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Eine neue Behandlungsmethode gehört deshalb erst dann zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihre Erprobung abgeschlossen ist und über Qualität und Wirksamkeit der neuen Methode zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen möglich sind (LSG Sachsen, Urteil vom 16. Januar 2014 - L 1 KR 229/10).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2016 - L 5 KR 105/16
    Insoweit ist die Kammer der Auffassung, dass sich ein Anspruch für den Antragsteller nicht unmittelbar aus § 27 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V ergibt, obwohl es hier an einem Negativvotum des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für die begehrte Methode fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 11/08 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - L 5 KR 228/13

    Kein Anspruch auf Liposuktion bei Lipödem

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 1 B 1039/05

    Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahme für Arzneimittel bei nicht

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