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   LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,17232
LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER (https://dejure.org/2012,17232)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER (https://dejure.org/2012,17232)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER (https://dejure.org/2012,17232)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung einer erhobenen Anfechtungsklage in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG aber jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Hinzu kommt weiterhin, dass das BAG mit seinem auch bereits vom SG Duisburg in Bezug genommenen Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11 u.a., zurückgewiesen hat und mit weiteren Beschlüssen vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 ausführt, dass der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung neben dem im Beschlusstenor bezeichneten Zeitpunkt weitere Zeiträume erfasst, wenn die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in diesen - wie hier - nur einheitlich beurteilt werden können und nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 insoweit rechtskräftig feststeht, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002 und vom 05.12.2005, also von Anfang an, nicht tariffähig war, womit nicht nur die vorgenannte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Ergebnis bestätigt wird, sondern das BAG selbst auch nochmals klarstellt, dass bereits sein Beschluss vom 14.12.2010 nicht nur zukunftsbezogen, sondern seinerseits bereits vergangenheitsbezogen galt und Vertrauensschutz aus den dargestellten Gründen auch entgegen der vom LSG Schleswig-Holstein im einstweiligen Rechtsschutz (Beschlüsse vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER und L 5 KR 20/12 B ER sowie vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER) noch herangezogenen arbeitsrechtlichen Auffassung insoweit nicht zur Anwendung gelangen konnte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - L 1 KR 361/13

    Beitragsnachforderung - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vermerk

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2018 - L 1 KR 215/18

    Berücksichtigung niedrigerer Einnahmen durch im Widerspruchsverfahren

    Die aufschiebende Wirkung des Hauptsachenrechtsbehelfs ist in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann anzuordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 23. Oktober 2017 - L 1 KR 421/17 B ER -, juris-Rdnr. 3 mit Bezugnahme auf Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rdnr.14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - L 1 KR 261/20

    Familienversicherung; Beendigung; freiwillige Versicherung; einstweiliger

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Berücksichtigung des

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (vgl. etwa Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2017 - L 1 KR 421/17 B ER -, juris-Rdnr. 2 - 3 mit Bezugnahme auf LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris-Rdnr 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20

    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied -

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - L 1 BA 76/18

    Betriebsprüfung - Voraussetzungen der Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz

    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2017 - L 1 KR 421/17

    Keine Säumniszuschläge bei unverschuldeter Kenntnis von der Zahlungspflicht -

    3 Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Sinne des hilfsweise verfolgten Antrags in den Fällen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (Vgl. etwa Beschluss des LSG Schleswig-Holstein v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris Rn 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - L 1 KR 208/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2014 - L 24 KA 97/13

    Gesamtvergütung - Anpassung - Morbiditätsstruktur

  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 R 1191/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung;

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - L 1 BA 21/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 1 BA 41/19
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - L 1 BA 65/20
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