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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1997 - L 5 Ka 41/96   

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LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1997 - L 5 Ka 41/96 (https://dejure.org/1997,35562)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.1997 - L 5 Ka 41/96 (https://dejure.org/1997,35562)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 1997 - L 5 Ka 41/96 (https://dejure.org/1997,35562)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Spezifische Regelungen für den Fall der Schwangerschaft einer Vertragsärztin sowie für Zeiten unmittelbar nach der Entbindung ("Mutterschutz") oder der Kindererziehung enthielt die Vorschrift lange nicht, weswegen in der Regel auf eine genehmigungspflichtige Vertretung aus Sicherstellungsgründen nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV zurückgegriffen werden musste (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96 - juris RdNr 18 ff; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, § 32 RdNr 19 für Schwangerschaft und RdNr 64 für Kinderziehung; vgl auch Kamps, DMW 1998, 336, 337, der eine verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV befürwortete; dazu, dass die Beschäftigung eines Vertreters bzw Assistenten "aus Gründen der Sicherstellung" kein besonderes öffentliches Bedürfnis voraussetzt, sondern einen Vertretungsbedarf des jeweiligen Vertragsarztes vgl bereits BSG Urteil vom 21.11.1958 - 6 RKa 21/57 - BSGE 8, 256, 261 f; vgl auch BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 20) .

    Während einerseits eine Orientierung der Befristung an der (früheren) zivilrechtlichen Rspr zur Zumutbarkeit einer Berufstätigkeit im Rahmen des nachehelichen Unterhalts und damit ein Bedarf für die Erziehung von Kindern unter acht Jahren befürwortet wurde (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96 - juris RdNr 29; zustimmend Pawlita, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 95 RdNr 828 zur heutigen Verlängerungsmöglichkeit nach § 32 Abs. 2 Satz 4 Ärzte-ZV) , wurde andererseits mit genau dem gleichen Argument - wenn auch nur im Rahmen eines Obiter Dictums - die Auffassung vertreten, dass bei der Erziehung von Kindern schon nicht von einem nur vorübergehenden, sondern von einer langen unabsehbaren Zeitdauer hinsichtlich des Hilfebedarfs auszugehen sei (vgl Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 7.5.2001 - L 6 B 28/01 KA ER - juris RdNr 22 f; vgl auch SG Marburg Gerichtsbescheid vom 18.3.2008 - S 12 KA 262/07 - juris RdNr 18, welches zumindest die Darlegung verlangt hat, weshalb der Erziehungsbedarf im konkreten Fall nur vorübergehend sei; krit hierzu Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, § 32 RdNr 64) , sodass letztlich die Genehmigung einer Entlastungsassistenz von vornherein abzulehnen wäre.

    § 32 Ärzte-ZV trägt insofern allein dem Umstand Rechnung, dass Vertragsärzte - anders als etwa andere freiberuflich Tätige wie Rechtsanwälte und Architekten - aufgrund ihrer Einbindung in das vertragsärztliche Zulassungssystem und der hieraus resultierenden Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV) sowie zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang ihres aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrags (vgl § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V; vgl insofern etwa zum Mindestumfang der anzubietenden Sprechstundenzeiten § 17 Abs. 1a BMV-Ä) , nicht im gleichen Maße in der Lage sind, ihren persönlichen Arbeitseinsatz frei zu gestalten (vgl zu diesem Aspekt auch LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96 - juris RdNr 24) .

    Die Prüfpflicht der KÄV im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstreckt sich nicht auf eine Überprüfung der familiären Situation des Vertragsarztes (zu weitgehend insofern LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96 - juris RdNr 25 noch zur Sicherstellungsassistenz sowie Scholz in BeckOK Sozialrecht, § 32 Ärzte-ZV RdNr 25 zur Darlegungspflicht des Vertragsarztes) .

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R

    Vertragsarzt - Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger

    Ohne die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Genehmigung eines Entlastungsassistenten unter diesem Gesichtspunkt besteht (grundsätzlich bejahend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96; Bäune, aaO, RdNr 64; grundsätzlich ablehnend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.5.2001 - L 6 B 28/01 KA ER) , abschließend entscheiden zu müssen, zeigt dieser zumindest mögliche Anlass für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten weitere - auch verfassungsrechtlich relevante - Probleme auf, die sich ergäben, wenn Assistentenleistungen anders als Leistungen des Praxisinhabers behandelt würden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02

    Genehmigung eines Entlastungsassistenten für eine zahnärztliche Praxis wegen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSGE 8, 256, 261; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1997 - L 5 KA 41/96), wobei das BSG zur Begründung überzeugend darauf verwiesen hat, dass sich vom Standpunkt der Versicherten und ihrer ausreichenden ärztlichen Versorgung das Bedürfnis für die Beschäftigung eines Assistenten nicht verneinen lasse, solange der Inhaber eines Vertragsarztsitzes seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht voll ausüben könne (in diesem Sinne auch Hencke in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Lsbls - Juli 2003 -, § 98 Rdnr 35).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar (im Ergebnis ebenso: BSGE 8, 256 ff; aA: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. August 1997 - L 5 Ka 41/96).

  • LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 121/12

    Vertrauensschutz, Vertretergenehmigung

    Dabei hat der Vertragsarzt die Person des Vertreters namentlich zu benennen, da es sich um eine personengebundene Genehmigung handelt (Bäune, Komm. zur Ärzte-ZV, § 32 Rdnr. 29 unter Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.1997, L 5 KA 41/96).
  • LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12

    Abschlagszahlungen, Rückforderung, Vertrauensschutz, Vertretergenehmigung

    Dabei hat der Vertragsarzt die Person des Vertreters namentlich zu benennen, da es sich um eine personengebundene Genehmigung handelt (Bäune, Komm. zur Ärzte-ZV, § 32 Rdnr. 29 unter Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.1997, L 5 KA 41/96).
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