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   LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11   

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LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11 (https://dejure.org/2013,8561)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 5 R 3755/11 (https://dejure.org/2013,8561)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 5 R 3755/11 (https://dejure.org/2013,8561)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht niedergelassenen Facharztes in mehreren Krankenhäusern und Arztpraxen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei einer Tätigkeit als Facharzt für Anästhesie bei einer gemeinnützigen GmbH als Träger eines Krankenhauses

  • medcontroller.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3
    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht niedergelassenen Facharztes in mehreren Krankenhäusern und Arztpraxen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei einer Tätigkeit als Facharzt für Anästhesie bei einer gemeinnützigen GmbH als Träger eines Krankenhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Keine rechtliche Grundlage zur Beschäftigung von Honorarärzten

Besprechungen u.ä. (3)

  • christmann-law.de (Kurzanmerkung)

    Honorararzt muss niedergelassen sein

  • taylorwessing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werkverträge und Freelancer-Einsätze unter besonderer Beobachtung

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarärzte vor dem Aus?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 501
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (41)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Auch der Gesichtspunkt der Transparenz der Leistungserbringung aus der Perspektive des Patienten spricht für diese Sicht (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in Juris).

    § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG/BPflG sieht als Ausnahme vom Regelfall vor, dass vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter in die Vergütung miteinbezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Hierfür muss es sich vielmehr um einen wenigstens teilzeitig am Krankenhaus beschäftigten und sozialversicherten oder dort beamteten Arzt handeln (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, zur Auslegung des § 7 Abs. 4 Satz 2 AOP-Vertrag a.F. und zur Unanwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG auf ambulante Leistungen des Krankenhauses, veröffentlicht in juris).

    Allerdings deutet die Bezugnahme auf § 20 Abs. 2 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) in der Gesetzesbegründung und die Verwendung des Begriffs "nicht fest angestellt" darauf hin, dass der Gesetzgeber auch mit dieser Änderung (zu § 115 a und b SGB V vgl. unten) auf das Urteil des BSG vom 23.03.2011 (- B 6 KA 11/10 R -) reagieren wollte.

    Das Bundessozialgericht hatte in dieser Entscheidung die mit dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erfolgte Ergänzung des § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV durch den Satz, dass "die Tätigkeit in oder die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Krankenhaus ... mit der Tätigkeit des Vertragsarztes vereinbar" ist, darauf ausgerichtet gesehen, den Vertragsärzten im stationären Bereich über nicht patientenbezogene Bereiche wie der Pathologie oder der Tätigkeit als Konsiliararzt hinaus zusätzliche Betätigungen als angestellter Krankenhausarzt und in Medizinischen Versorgungszentren, die mit Krankenhäusern verzahnt sind, zu ermöglichen, woraus aber nicht allgemein die Gestattung aller denkbaren Kooperationsformen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern abgeleitet werden könne (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Soweit eine Ausnahme nicht anwendbar einschlägig war - z.B. im Falle der Erbringung ambulanter Krankenhausleistungen -, blieb es damit nach der Rechtsprechung des BSG dabei, dass das Krankenhaus ärztliche Leistungen durch fest angestelltes ärztliches Personal erbringt (zum Begriff der Festanstellung vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Ausnahmen von dem Regelfall, dass Krankenhäuser mit eigenem Personal arbeiten, sind nur enumerativ normiert (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Diese durch § 121 Abs. 5 SGB V geschaffene Möglichkeit für die Krankenhäuser beschränkt sich auf Belegärzte und ermöglicht den Krankenhäusern nicht, jeden (Vertrags-)Arzt auf der Grundlage eines Honorarvertrages zu Leistungen heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Insbesondere ließ der "Vertrag nach § 115b SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -" (AOP-Vertrag) im maßgeblichen Zeitraum ambulante Operationen, die von einem Krankenhaus durchgeführt werden, nur zu, wenn sie entweder von einem "Operateur des Krankenhauses" oder von einem am Krankenhaus tätigen Belegarzt durchgeführt werden, wobei die Anästhesieleistungen allerdings jeweils nur von einem Arzt des Krankenhauses erbracht werden dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

    Hinsichtlich der Beteiligung an der stationären Behandlung in der Hauptabteilung greift, wie dargelegt, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG/BPflG die Ausnahme vom Regelfall auf, indem vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter in die Vergütung miteinbezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Fehlender Kapitaleinsatz bzw. die Nutzung fremden Arbeitsmaterials sei demgegenüber nach den Grundsätzen der Rechtsprechung nicht ausschlaggebend (z.B. u.a. Bundesfinanzhof, BFHE 199, 261 sowie BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. 12 KR 13/07 R).

    Auch diese Rechtsauffassung widerspreche der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das vorschreibe, dass die einzelnen Indizien abhängiger und unabhängiger Beschäftigung abzuwägen seien (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 12 KR 13/07 R, bereits zitiert).

    Es handele sich um Fälle geminderter Autonomie bei der Durchführung der einzelnen Einsätze, die nicht auf eine Weisungsgebundenheit bzw. persönliche Abhängigkeit schließen ließen (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. 12 KR 13/07 R und BFHE 199, 261, 263, a.a.O.).

    Unständige Beschäftigungen werden typischerweise bei ständig wechselnden Arbeitgebern ausgeübt (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -, veröffentlicht in Juris).

    Das BSG hat später allerdings offen gelassen, inwieweit es heute noch angesichts der begrenzten Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge unständige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber geben könne (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -, veröffentlicht in Juris; grundsätzlich für möglich gehalten in BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 -, veröffentlicht in juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99

    Niederlassung eines Arztes - ausgelagerte Praxisräume

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Es soll verhindert werden, dass der Arzt zum Pendler wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris).

    Nach herkömmlichem Verständnis widerspricht es diesem Verbot zwar nicht, wenn sich der Anästhesist zur Niederlassung des Operateurs begibt (vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 5. Aufl., § 17 Rn. 3; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 - offen gelassen für den Operateur), ob dies auch auf die aushilfsweise Übernahme von Tages-, Nacht- und Feiertagsdiensten übertragbar ist, erscheint aber eher fraglich (zu entsprechenden Bedenken vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 5. Aufl., § 17 Rn. 9).

    Zwar wird das Niederlassungsgebot vom HeilBKG Bad.-Württ. - anders als in § 20 Abs. 2 HeilBG Rheinl.-Pfalz - nicht eigens normiert, doch wird es in § 30 Abs. 3 Satz 2, § 31 Abs. 2 Nr. 5, § 40 Abs. 2 HeilBKG Bad.-Württ. im herkömmlichen Sinne erwähnt und damit als zulässig vorausgesetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Das grundsätzliche Gebot der Ausübung des ärztlichen Berufs an dem Ort der Niederlassung rechtfertigt schon der Zweck, im Interesse der Patienten sicherzustellen, dass der Arzt räumlich erreichbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2000 - 9 S 1445/99 -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Bei der Krankenhausbehandlung stehen Leistungen im Vordergrund, die in bestimmten Fällen für die Gewährleistung der Volksgesundheit unerlässlich, jedoch vom niedergelassenen Arzt im Regelfall nicht zu erbringen sind, weil sie - wie insbesondere die stationäre Versorgung der Patienten und/oder das interdisziplinäre Zusammenwirken unterschiedlicher Fachrichtungen bei Diagnose und Behandlung - die Möglichkeiten eines niedergelassenen Arztes regelmäßig überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - I ZR 281/91 -, m.N. veröffentlicht in Juris).

    Er ist ein in Rechtstradition und allgemeiner gesellschaftlicher Anschauung durch eine hierarchische Struktur geprägter, typischer ärztlicher Beruf (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - I ZR 281/91 -, m.N. veröffentlicht in Juris).

    Die hierarchische Struktur ist nicht nur traditionell gewachsen, sondern ist auch im Interesse der Volksgesundheit bedeutsam, wobei ein hohes Maß ärztlicher Eigenverantwortung auf Grund der Leitung durch einen ärztlichen Direktor, der fachlich vom Betreiber unabhängig ist, gewährleistet wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.11.1993 - I ZR 281/91 -, m.N. veröffentlicht in Juris).

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Das BAG (Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 -, veröffentlicht in juris) hat hieran festgehalten und ausdrücklich anerkannt, dass es durchaus sachgerecht sein kann, die Bedingungen der noch abzuschließenden Einzelverträge in einer Rahmenvereinbarung niederzulegen und darauf bei Abschluss der Einzelverträge jeweils Bezug zu nehmen und die Arbeitsvertragsparteien nicht gezwungen sind, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen.

    Der Arbeitnehmer muss die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG daher auch dann wahren, wenn er sich gegen die Wirksamkeit der Befristung mit der Begründung wehrt, die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG sei nicht eingehalten (BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 -, veröffentlicht in juris).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Berufsfreiheit müssen verhältnismäßig sein; dabei werden die Anforderungen nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dazu entwickelten "Stufenlehre" (BVerfGE 7, 377, 401 ff; 25, 1, 12) von der Stufe objektiv begründeter (also nicht in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen für die Berufswahl bzw. das Verbleiben im Beruf über die Stufe subjektiv begründeter (also in der Person des Bewerbers liegender) Zulassungsregelungen bis hin zu der Stufe bloßer Berufsausübungsregelungen immer geringer.

    Derartige Regelungen werden nach der Rechtsprechung des BVerfG bereits durch solche "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" legitimiert, die den Berufstätigen nicht übermäßig und nicht unzumutbar treffen; Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189).

  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 44/85
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Jedoch könnten auch wiederholte kurze Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber unständig sein, wenn sie von vornherein auf weniger als eine Woche begrenzt seien (BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 44/85 -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Denn die unständige Beschäftigung setzt ihrem Wesen nach zufällige, nicht vorhersehbare kurze Zeit dauernde Beschäftigungen voraus und liegt dann nicht mehr vor, wenn es sich, wie hier, um Tätigkeiten handelt, die sich vereinbarungsgemäß in regelmäßigen Abständen wiederholen (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 Rar 44/85 - veröffentlicht in Juris).

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Fehlender Kapitaleinsatz bzw. die Nutzung fremden Arbeitsmaterials sei demgegenüber nach den Grundsätzen der Rechtsprechung nicht ausschlaggebend (z.B. u.a. Bundesfinanzhof, BFHE 199, 261 sowie BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. 12 KR 13/07 R).

    Es handele sich um Fälle geminderter Autonomie bei der Durchführung der einzelnen Einsätze, die nicht auf eine Weisungsgebundenheit bzw. persönliche Abhängigkeit schließen ließen (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. 12 KR 13/07 R und BFHE 199, 261, 263, a.a.O.).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    Maßgeblich sei also die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert werde, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig sei (BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteile vom 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74 - vom 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R - vom 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R - jeweils m.w.N. veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der

  • LG Würzburg, 22.05.2012 - 42 S 409/12

    Arztvertrag: Zulässigkeit der Privatliquidation durch einen nicht am Krankenhaus

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 225/00

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht - Abrufkraft - geringfügige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 226/00

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 17.11.2006 - L 5 KR 293/05

    Vorliegen einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung beim Überführen von

  • BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69

    Tätigkeit eines Synchronsprechers - Selbständige Tätigkeit

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 13/90

    Beendigung des Rechtstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen -

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Nachtdienst -

    Vergütungsrechtliche wie auch berufsrechtliche Fragen spielen bei der Beurteilung, welchen Status der Honorararzt in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat, keine Rolle (aA LSG Baden-Württemberg 17.04.2013, L 5 R 3755/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Nach Auffassung des LSG Baden-Württemberg (17.04.2013, L 5 R 3755/11) habe auch die Änderung von § 2 Abs. 1 KHEntgG nicht zur Zulässigkeit von selbstständig tätigen Honorarärzten im Krankenhaus geführt.

    Soweit die Beklagte auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2013 (L 5 R 3755/11) abstelle, sei der Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Abgesehen davon, dass auf die Klägerin als Rehabilitationsklinik weder die BPflV noch das KHEntgG Anwendung finden, spielen vergütungsrechtliche wie auch berufsrechtliche Fragen aber auch keine Rolle bei der Beurteilung, welchen Status der Honorararzt in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat (aA LSG Baden-Württemberg 17.04.2013, L 5 R 3755/11, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 852/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht -

    Ergänzend werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 17.04.2013 - L 5 R 3755/11 - Bezug genommen.

    Von diesen Grundsätzen ausgehend ist die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) bis 4) während der streitigen Zeit in der Klinik der Klägerin als Ärzte, wobei es keinen Unterschied macht, ob sie als Gastarzt, Stellvertretender Leitender Arzt, Facharzt, im Bereitschaftsdienst oder Stationsarzt tätig sind, nach ihrem Gesamtbild und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die das SG im Einzelnen unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17.04.2013 - L 5 R 3755/11 (rechtskräftig) ausgeführt hat, nicht als selbstständige Erwerbstätigkeit, sondern als abhängige Beschäftigung einzustufen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Soweit sich die Beklagte hingegen auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.4.2013 (L 5 R 3755/11) berufe, überzeuge dieses Urteil in mehrfacher Hinsicht nicht.

    Das LSG Baden-Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 17.4.2013 (L 5 R 3755/11) überzeugend dargelegt, dass eine Klinik im Rahmen der Erfüllung des Versorgungsauftrages ärztliches Personal nur in einem Angestelltenverhältnis beschäftigen und nur unter dieser Voraussetzung ihre Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen dürfe.

  • LSG Sachsen, 26.04.2017 - L 1 KR 9/12

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Nachforderung; Fachärzte; Abgrenzung

    Ferner werde auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 17. April 2013 (L 5 R 3755/11) verwiesen.

    Danach ist der in § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V formulierte ärztliche Leistungsvorbehalt (Krankenhäuser müssen "fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen") für die Organisation und Weisungsstruktur des Krankenhauses maßgeblich (so überzeugend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 R 3755/11 - juris Rn. 90, 129; kritisch hierzu allerdings Hanau, MedR 2015, 77, 78 f.; der zitierten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg im Ergebnis folgend LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2015 - L 8 R 584/11 - juris Rn. 108 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2016 - L 8 R 744/15 B ER - juris Rn. 31 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 22. November 2016 - L 5 KR 176/16 B ER - juris Rn. 28 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 2 R 515/14 - juris Rn. 47, 52; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 2 R 516/14 - juris Rn. 46, 51; siehe ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2016 - L 5 R 852/14 - juris Rn. 126).

  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 14 R 5089/16

    Statusrechtliche Beurteilung eines Facharztes für Anästhesie

    Die Einschätzung der Beklagten stehe auch nicht im Widerspruch zu § 2 Abs. 1 KHEntgG, wie das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 17.04.2013 (L 5 R 3755/11) festgestellt habe.
  • SG Dortmund, 20.02.2015 - S 34 R 2153/13

    Klinikärzte abhängig beschäftigt

    Soweit das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.04.2013, Az.: L 5 R 3755/11, NZS 2013, 501) davon ausgehe, dass nicht niedergelassenen Ärzten die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Form der stationären Behandlung von Krankenhauspatienten in Hauptabteilungen nur durch die Anstellung bei dem Krankenhaus vermittelt werden könne, sei dies unzutreffend.

    Nach alledem kann dahinstehen, ob wie von dem Bevollmächtigten der Klägerin ausführlich dargelegt, die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2013 (a.a.O.) hinsichtlich der grundsätzlichen Unzulässigkeit des Einsatzes nicht niedergelassener Honorarärzte bei der Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten unzutreffend ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15

    "Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig

    Die Beklagte gehe dagegen zu Unrecht unter Hinweis auf die unzutreffende Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 17.4.2013 (L 5 R 3755/11) typisierend und ohne Einzelfallprüfung von abhängigen Beschäftigungen aus.
  • LSG Hessen, 07.07.2016 - L 8 KR 297/15

    Statusfeststellungsverfahren; Pflegefachkraft für Anästhesie und Intensivmedizin;

    Dies schließt die ständige ärztliche Verantwortung eines im Krankenhaus tätigen Arztes für jede einzelne Behandlung ein, die nach einem ärztlichen Behandlungsplan durchgeführt werden muss (Wahl in: jurisPK-SGB V, § 107 Rn. 22 und 27; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 R 3755/11 - Rn. 90, juris).
  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 1782/15

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Mit dem LSG Stuttgart (Urteil vom 17.4.2013 - L 5 R 3755/11, RN 87 bis 141) ist die selbstständige Tätigkeit eines Honorararztes, der kein Beegarzt ist, im Krankenhaus nicht von der Rechtsordnung gedeckt und damit unzulässig (a. A.SG Berlin, Urteil vom 26.2.2014 - S 208 KR 2118/12; SG Braunschweig, Urteil vom 25.7.2014 - S 64 KR 206/12).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des LSG Stuttgart (Urteil vom 17.04.2013, Az. L 5 R 3755/11, Rn. 87 bis 141; a.A. SG Berlin, Urteil vom 26.02.2014, S 208 KR 2118/12, wobei hier entscheidend auf den Belegarzt-Honorarvertrag abgestellt wird, welches aber gegen die Einbindung eines selbstständigen Honorararztes spricht - vgl. hierzu gleich unten; kritisch zum Urteil des SG Berlin Prof. Dr. Walter, jurisPR-MedizinR 4/2014 Anm. 4), die sie sich zu eigen macht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 101/14

    Sozialversicherungspflicht - Honorararzt im Krankenhaus - abhängige Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 KR 5077/13
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17

    Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung

  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 14 R 5002/17

    Abhängige Beschäftigung eines Honorararztes

  • SG Braunschweig, 25.07.2014 - S 64 KR 206/12

    Keine Sozialversicherungspflicht eines als Honorararzt tätigen Radiologen

  • SG Braunschweig, 25.07.2014 - S 64 KR 412/13

    Keine Sozialversicherungspflicht eines als Honorararzt tätigen Chirurgen

  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 14 R 5064/16

    Abhängige Beschäftigung als Honorararzt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 8 R 850/14

    Statusfeststellungsverfahren; Tätigkeit als Anästhesist; Abgrenzung selbständiger

  • LSG Hessen, 07.07.2016 - L 8 KR 110/15

    Versicherter Personenkreis, Beitragsrecht (ohne Unfallversicherung)

  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 240/13

    Abhängige Beschäftigung, Krankenschwester, Krankenhaus

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 KR 2088/19

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - Modell der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 2 R 477/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2015 - 1 L 17/15

    Durchführung tierärztlicher Leistungen unter Verwendung eines mobilen Fahrzeugs;

  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 13 K 5565/12

    Genehmigung einer krankenhausrechtlichen Schiedsstellenvereinbarung in Bezug auf

  • SG Berlin, 03.11.2015 - S 122 KR 2119/12

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorararzttätigkeit im Krankenhaus

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2579/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2016 - L 4 KR 179/16
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