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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - L 5 U 240/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10042
LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - L 5 U 240/10 (https://dejure.org/2011,10042)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 5 U 240/10 (https://dejure.org/2011,10042)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 5 U 240/10 (https://dejure.org/2011,10042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 539 Abs 1 Nr 14 Buchst d RVO, § 544 Nr 1 RVO, § 550 RVO, § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7, § 3 Abs 1 Nr 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 539 Abs 1 Nr 14 Buchst d RVO bzw gem § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7 - formale Beziehung zur Hochschule - förmliche Einschreibung - offizielle Registrierung als Gasthörer - Unfallversicherungsschutz kraft Satzung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Studierende an Hochschulen - formale Beziehung zwischen Universität und Studierendem erforderlich - Immatrikulation/Registrierung als Gasthörer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthöre

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    LSG-Urteil: Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer - Freiwilliger Besuch einer Vorlesung für Versicherungsschutz nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67

    Unfallversicherungsschutz - Ingenieurschüler - Schulsportwettkampf -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - L 5 U 240/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der immatrikulierte Student, anders als ein Kind in einer Tageseinrichtung oder ein Schüler, in der Gestaltung des Studiums weitgehend frei ist, weshalb immatrikulierte Studenten zB auch beim Besuch allgemeiner Veranstaltungen der Universität, sogar wenn sie zB vom AStA organisiert sind, unfallversichert sind (BSG 28.8.1968 2 RU 67/76, BSGE 28, 204; vgl Keller aaO Rn 177).
  • BSG, 31.05.1978 - 2 RU 67/76
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - L 5 U 240/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der immatrikulierte Student, anders als ein Kind in einer Tageseinrichtung oder ein Schüler, in der Gestaltung des Studiums weitgehend frei ist, weshalb immatrikulierte Studenten zB auch beim Besuch allgemeiner Veranstaltungen der Universität, sogar wenn sie zB vom AStA organisiert sind, unfallversichert sind (BSG 28.8.1968 2 RU 67/76, BSGE 28, 204; vgl Keller aaO Rn 177).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 24/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 539 Abs 1 Nr 14

    die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.7.2011 - L 5 U 240/10 - zurückzuweisen.
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