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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05 (https://dejure.org/2010,18310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05 (https://dejure.org/2010,18310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 2010 - L 6 (7) VG 16/05 (https://dejure.org/2010,18310)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - L 6 VG 76/96

    Vorliegen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Erleiden einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05
    Liegen - wie hier - Beweismittel vor und stützen diese das Begehren des Anspruchstellers nicht, kann auch die Beweiserleichterung des § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG), das auch für Gewaltopfer gilt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25.01.2000, L 6 VG 76/96 m.w.N. zur Rspr des BSG), nicht greifen, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt.
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05
    Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs zählt, müssen nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R m.w.N., in SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 128 Rn 3b).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Bestehen in einem solchen Verfahren noch Zweifel daran, dass eine Aussage erlebnisfundiert ist, weil eine bestimmte Unwahrhypothese nicht ausgeschlossen werden kann, geht dies zu Lasten des Klägers bzw der Klägerin (von der Zulässigkeit von Glaubhaftigkeitsgutachten ausgehend LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.9.2008 - L 11 VG 33/08 - Juris RdNr 24 ff; LSG NRW Urteil vom 29.9.2010 - L 6 (7) VG 16/05 - Juris RdNr 24; ebenso, jedoch bei Anwendung der Beweiserleichterung des § 15 S 1 KOVVfG Bayerisches LSG Urteil vom 30.6.2005 - L 15 VG 13/02 - Juris RdNr 40; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 5.6.2008 - L 13 VG 1/05 - Juris RdNr 34 sowie Urteil vom 16.9.2011 - L 10 VG 26/07 - Juris RdNr 38 ff) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Bestehen in einem solchen Verfahren noch Zweifel daran, dass eine Aussage erlebnisfundiert ist, weil eine bestimmte Unwahrhypothese nicht ausgeschlossen werden kann, geht dies zu Lasten des Klägers bzw der Klägerin (von der Zulässigkeit von Glaubhaftigkeitsgutachten ausgehend LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 9.9.2008 - L 11 VG 33/08 - Juris RdNr 24 ff; LSG NRW Urteil vom 29.9.2010 - L 6 (7) VG 16/05 - Juris RdNr 24; ebenso, jedoch bei Anwendung der Beweiserleichterung des § 15 S 1 KOVVfG Bayerisches LSG Urteil vom 30.6.2005 - L 15 VG 13/02 - Juris RdNr 40; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 5.6.2008 - L 13 VG 1/05 - Juris RdNr 34 sowie Urteil vom 16.9.2011 - L 10 VG 26/07 - Juris RdNr 38 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2011 - L 13 (6) VG 55/08

    Glaubhaftigkeitsbegutachtung - Grundsätze

    Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG zählt, müssen grundsätzlich nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Zweifel mehr besteht (Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen - LSG NRW - , Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 23 m.w.Nw.).

    Diese aussagepsychologischen Grundsätze hält der Senat für auf den Sozialgerichtsprozess übertragbar (ebenso LSG NRW, Urt. v 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.09.2008 - L 11 VG 33/08; SG Braunschweig, Urt. v. 10.12.2008 - S 38 VG 40/04, Juris Rn. 38 ff. m.w.Nw.; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 08.07.2010 - L 13 VG 25/07, Juris Rn. 36).

    Liegen dagegen - wie hier - Beweismittel vor und stützen diese das Begehren des Anspruchstellers nicht, kann die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG nicht angewendet werden, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt (vgl. LSG NRW, Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG zählt, müssen grundsätzlich nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Zweifel mehr besteht (Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen - LSG NRW - , Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 23 m.w.Nw.).

    Liegen dagegen - wie hier - Beweismittel vor und stützen diese das Begehren des Anspruchstellers nicht, kann die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG nicht angewendet werden, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt (vgl. LSG NRW, Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10

    Opferentschädigungsgesetz - Körperverletzung - posttraumatische Belastungsstörung

    Grundsätzlich müssen die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines solchen Angriffs zählt, nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (LSG NRW, Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 23 m.w.Nw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 13 VG 23/17

    Leistungen nach dem OEG ; Zurückverweisung wegen eines Verfahrensmangels;

    Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 OEG zählt, müssen grundsätzlich nachgewiesen, d. h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Zweifel mehr besteht (LSG NRW, Urteil vom 29.09.2010, Az: L 6 (7) VG 16/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 13 VG 52/10
    Das gilt im Ausgangspunkt auch hier, weil der Kläger sich angesichts der gehörten und weiterer in Betracht kommender Zeugen zumindest nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht in schuldloser Beweisnot befindet (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen des § 15 KOWfG im OEG: LSG NRW, Urteil vom 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05 - Juris Rn. 24).
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