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   LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05   

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https://dejure.org/2006,1815
LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer 6-wöchigen Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld; Minderung des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld um 42 Tage; Erfüllung der Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit sowie der Arbeitslosmeldung und der Anwartschaftszeit; Lösung ...

  • RA Kotz

    Arbeitslosengeld - Sperrfrist und Arbeitsaufgabe wegen Passivrauchbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Passivrauchen als Kündigungsgrund

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslosenversicherung - Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passivrauchen als Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Passivrauchen - fristlose Kündigung zulässig!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld und Sperrzeit - Hat der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz aufgegeben, um dem Passivrauchen zu entgehen, ist eine Sperrzeit rechtswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rauchen im Betrieb: Wenn der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstößt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.5.2007)

    Arbeitnehmer müssen nicht "an verqualmtem Arbeitsplatz ausharren" // Nach Kündigung keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.6.2008)

    Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen Passivrauchens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbStättV § 5; SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Verletzung des Nichtraucherschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1837
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
    Die dort getroffene Sperrzeitregelung beruht auf dem Grundgedanken, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil v. 13.8.1986 -7 RAr 1/86 = SozR 4100 § 119 Nr. 28 m.w.N.).

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem von der Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 13.8.1986, a.a.O.) zu den Sperrzeittatbeständen der §§ 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. zu §§ 144 SGB III hervorgehobenen Grundsatz, dass gerade bei der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen die Versichertengemeinschaft vor selbst zu vertretenden Risikofällen in besonderem Maße geschützt werden muss.

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
    Darauf, ob nach arbeitsrechtlichen Kriterien das eingegangene Arbeitsverhältnis gegebenenfalls noch über den 8. April 2003 hinaus -etwa im Hinblick auf eine fehlende schriftliche Kündigung fortbestanden haben könnte, kommt es vorliegend insoweit deshalb nicht mehr an (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.2003 -8/ AL 35/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6, m.w.N.).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
    Auch sein damaliger Arbeitgeber hat auf die Fortführung der Beschäftigung nicht bestanden, so dass jedenfalls die sozialrechtlichen Beziehungen zwischen dem Kläger und Fa. M. faktisch ein Ende gefunden haben (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 9.9.1993 7 RAr 96/92 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 m.w.N.).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
    Der Senat folgt insoweit auch nicht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 17.02.1998 - 9 AZR 84/97 = NJW 1999, S.162), wonach ein Arbeitgeber seiner Pflicht, Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren, soweit sie sich auf den Tabakrauch beziehen, regelmäßig schon dann genügt, wenn die Belastung der Atemluft nicht über das sonst "übliche Maß" hinausgeht und es deshalb auf die persönliche Disposition des betroffenen Arbeitnehmers ankommen soll, ob für einen rauchfreien Arbeitsplatz Sorge getragen werden muss oder nicht.
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
    Im Falle der Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses bezieht sich der wichtige Grund darauf, dass die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses deshalb nicht mehr als zumutbar angesehen werden kann, weil ansonsten die Interessen des Arbeitnehmers in unberechtigter Weise geschädigt würden (so schon BSG, Urteil v. 12.11.1981 -7 RAr 21/81 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).
  • SG Würzburg, 18.07.2017 - S 10 AS 5/17

    Minderung des Arbeitslosengeldes II

    Wer in einer E-Mail am 24.08.2016 zu verstehen gibt, dass er nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird und ab dann auch tatsächlich nicht mehr zur Arbeit erscheint, hat sein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III gelöst (einen Lösungstatbestand bei dauerhaftem Fernbleiben von der Arbeit bejahend auch Hess. LSG, Urteil vom 11.10.2006, Az.: L 6 AL 24/05, Rn. 25 sowie Bayer. LSG, Urteil vom 11.06.2015, Az.: L 10 AL 43/14, Rn. 18).
  • SG Osnabrück, 30.05.2008 - S 6 AL 489/02
    Letzteres wiegt um so schwerer, als ein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitenregelung im Ergebnis nur angenommen werden kann, wenn der Arbeitgeber zunächst erfolglos einen zumutbaren Versuch unternommen hat, die den wichtigen Grund möglicherweise ausmachenden Umstände zu beseitigen (vgl. z. B. Hessisches LSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - L 6 AL 24/05 sowie Niesel, a.a.O., Rdnr. 79 zu § 144 SGB III m.w.N.).
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