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   LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17   

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https://dejure.org/2020,13044
LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17 (https://dejure.org/2020,13044)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.05.2020 - L 6 AS 159/17 (https://dejure.org/2020,13044)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - L 6 AS 159/17 (https://dejure.org/2020,13044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 683
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass es nicht um Raten für ein Darlehen, sondern um eine Ratenzahlung zur Erfüllung eines Kaufpreises geht (vgl. zu ähnlichen Konstellationen von Ratenzahlungen BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R und Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - jeweils juris).

    Hinzu kommt, dass das Spannungsverhältnis zwischen Schutz des Wohnungseigentums einerseits und den Zielen der Existenzsicherung andererseits grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Erwerb der Immobilie außerhalb des Leistungsbezugs eingetreten ist (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - juris Rn. 25 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass es nicht um Raten für ein Darlehen, sondern um eine Ratenzahlung zur Erfüllung eines Kaufpreises geht (vgl. zu ähnlichen Konstellationen von Ratenzahlungen BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R und Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - jeweils juris).

    Hinzu kommt, dass das Spannungsverhältnis zwischen Schutz des Wohnungseigentums einerseits und den Zielen der Existenzsicherung andererseits grundsätzlich nur dann besteht, wenn der Erwerb der Immobilie außerhalb des Leistungsbezugs eingetreten ist (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - juris Rn. 25 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Die Kläger haben in zulässiger Weise den Streitgegenstand auf die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung beschränkt (stRspr.; siehe nur BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris und Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die von dem Kläger zu 1 entrichteten Zahlungen an die Eigentümerin des Grundstücks wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder einer Kaufpreisschuld zu werten sind oder ob sie einer (Miet-)Zahlung für die Wohnraumgebrauchsüberlassung gleichen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 18).

    Dies beurteilt sich allein danach, wie der zugrundeliegende Vertrag konkret ausgestaltet ist und nicht, wie er auch hätte ausgestaltet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 18 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Dies beurteilt sich allein danach, wie der zugrundeliegende Vertrag konkret ausgestaltet ist und nicht, wie er auch hätte ausgestaltet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 18 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 23/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Durch einen neuen Alg II-Antrag begibt sich die betroffene Person (wieder) neu - wie die erstmalig hilfebedürftige Person - in das System des SGB II und unterliegt erneut dessen Regeln (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2014 - B 14 AS 23/13 R - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Die Kläger haben in zulässiger Weise den Streitgegenstand auf die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung beschränkt (stRspr.; siehe nur BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris und Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - L 6 AS 159/17
    Denn die früheren, insoweit rechtswidrig begünstigenden Bewilligungen schaffen keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass an der rechtswidrigen Praxis in Zukunft festgehalten wird (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R - juris Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20

    Reichweite der coronabedingten Sonderregelung des § 67 Abs 5 Satz 3 SGB II

    Eine Anerkennung als KdU scheidet dementsprechend aus (so auch: LSG Bayern, Urteil vom 23. Februar 2017 - L 7 BK 6/15 - LSG Schleswig-Holstein vom 14. Mai 2020 - L 6 AS 159/17 -), wobei es aufgrund der bei vollständiger Zahlung praktisch automatisch erfolgenden Eigentumsübertragung nicht darauf ankommt, dass der Antragsteller und seine Ehefrau bislang noch nicht Eigentümer der Immobilie sind (vgl hierzu nochmals: LSG Bayern, aaO, Rn 34; LSG Schleswig-Holstein, aaO, Rn 29 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom BSG, Urteil vom 04. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 - zu einem Leibrentenvertrag mit Rücktrittsvorbehalt bei Zahlungsverzug der Käufer).

    Lediglich für die Zeit vor Annahme des Kaufvertrags, in der Mietrecht Anwendung findet (s.o.), könnten die monatlichen "Mietkaufraten" des Antragstellers als Mietzins und damit als KdU iSd § 22 SGB II anerkannt werden (vgl hierzu etwa: Brehm, NZS 2020, 683).

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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52920
LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 ERVV SH 2007, § 2 Abs 3 S 1 ERVV SH 2007, § 173 SGG, § 65a Abs 1 S 1 SGG, § 65a Abs 1 S 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde - Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - Form: qualifizierte elektronische Signatur - Schriftformerfordernis gem § 173 SGG - eigenhändige Unterschrift - maschinenschriftliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einreichung der Beschwerde über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfordernis der qualifizierten elektronischen Signatur; Anforderungen an das Schriftformerfordernis gemäß § 173 SGG

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerdeeinlegung in elektronischer Form; Qualifizierte elektronische Signatur

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Einreichung der Beschwerde über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Wählt der Beteiligte - durch Einreichung über das EGVP - die elektronische Form, sind für die Zulässigkeit allein deren Anforderungen maßgebend; der Ausdruck einer Beschwerdeschrift durch das Gericht vermag unabhängig davon, wie die Unterschrift generiert wurde (hier: eingescannte Unterschrift), den Anforderungen an die Schriftform nicht zu genügen (Anschluss an BSG, Urt. v. 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R).

    In diesem Falle sind allerdings zwingend die - hier mangels qualifizierter elektronischer Signatur wiederum nicht eingehaltenen - Anforderungen der elektronischen Form zu beachten; der Ausdruck einer solchen Beschwerdeschrift durch das Gericht vermag unabhängig davon, wie die Unterschrift generiert wurde, den Anforderungen an die Schriftform nicht zu genügen (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 189/74

    Namensunterschrift - Wirksamkeit - Herauslesbarkeit des Namens - Erlernbarkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Eine Namensparaphe genügt dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift nicht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1975 - 11 RA 189/74 - SozR 1500 § 151 Nr. 3); noch weniger wird dem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass dem maschinenschriftlich aufgezeichneten Namen lediglich handschriftlich die Buchstaben "gez." für "gezeichnet" vorangestellt worden sind.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 85/97 R

    Zulässigkeit der Berufung - fehlende Unterschrift

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Denn dieser Zeichnung kann gerade nicht hinreichend zuverlässig und ohne Beweisaufnahme entnommen werden, dass das Schriftstück dem Gericht mit Wissen und Wollen des Berechtigten zugeleitet worden ist (dazu BSG, Urteil vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 85/97 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 3).
  • SG Freiburg, 14.09.2018 - S 6 SV 2707/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    Wird eine Prozesserklärung über EGVP ohne die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur übermittelt und kein sonstiger sicherer Übermittlungsweg nach § 65a Abs. 4 SGG gewählt, ist den notwendigen Formerfordernissen nicht genügt, auch wenn die Erklärung vom Gericht ausgedruckt wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, B 4 AS 1/16 R, BSGE 122, 71 = SozR 4-1500 § 65a Nr. 3; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2017, L 6 AS 159/17 B ER, juris; Müller SGb 2017, 319, 323).

    Dann ist die Klage bzw. das Rechtsmittel im Ergebnis verfristet und als unzulässig abzuweisen bzw. zu verwerfen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016, L 3 SB 4233/15, juris, und nachfolgend BSG, Beschluss vom 6. Juli 2016, B 9 SB 1/16 R, juris, zur Berufung mit einfacher E-Mail; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2015, L 25 AS 1511/15 und nachfolgend BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, a.a.O., zur Berufung über EGVP ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2018, L 16 R 455/17, juris, zur Berufung mit einfacher E-Mail; BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018, a.a.O., zur Nichtzulassungsbeschwerde mit unzulässiger Container-Signatur; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2017, a.a.O., zur Beschwerde über EGVP ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur).

  • LSG Bayern, 11.11.2020 - L 11 AS 401/20

    Sozialgerichtsverfahren: Eingang einer nicht mit einer qualifizierten

    Eine Unzulässigkeit der Berufung folgt nicht aus dem Umstand, dass der Kläger diese zunächst über das EGVP an das SG bzw. das LSG geschickt hat, ohne dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen war, und damit die Schriftform nach § 151 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 65a Abs. 3 und 4 SGG - auch nicht durch den Ausdruck des Dokuments mit der gescannten Unterschrift durch das Gericht - nicht gewahrt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER - beide zitiert nach juris; Stäbler in jurisPK-SGG, 1. Aufl., Stand: 14.10.2020, § 65a SGG Rn. 34.1).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - L 7 SO 1748/18
    Auch ein der E-Mail angehängtes Dokument, welches eine eingescannte Unterschrift enthält - wie hier der Anhang zur E-Mail des Antragstellers vom 15. Mai 2018 - genügt den Anforderungen nicht (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R - juris Rdnr. 16; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - L 6 AS 159/17 B ER - juris Rdnr. 11; Föllmer in jurisPK-SGG, 2017, § 90 Rdnr. 21; Stäbler in jurisPK-SGG, 2017, § 65a Rdnr. 15 [1. Überarbeitung]).
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