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   LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,31819
LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2013 - L 6 AS 597/13 B ER (https://dejure.org/2013,31819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2011 - L 8 B 509/09

    Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Der Senat folgt insoweit zunächst der Auffassung, dass die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge drohender oder eingetretener Sperrung der Energie- und/oder Wasserzufuhr dem Verlust der Unterkunft gleichsteht (vgl. Berlit in: Münder Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar 4. Aufl. 2011 § 22 Rdnr. 193 m. w. N.; LSG Hessen, Beschluss vom 21.September 2011 - L 6 AS 430/11 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 17. September 2012- L 9 AS 522/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER juris sowie Sozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

    Das Ermessen ist auch bei einer unmittelbar drohenden Sperre der Energiezufuhr nicht reduziert, wenn sich ein Hilfeempfänger ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009, Az.: L 13 AS 252/09 m. w. N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Die Anwendung des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II erfordert eine Prognoseentscheidung, bei der einerseits das Drohen des Endes der Nutzbarkeit des bestehenden angemessenen Wohnraums und die Möglichkeit der Beschaffung von ebenfalls angemessenem Ersatzwohnraum zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 6 AS 430/11
    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Geht man davon aus, dass es sich bei der Nachforderung aufgrund der behaupteten Heizungsdefekte, deretwegen mit Strom geheizt worden sei, trotz der in der Wohnung vorhandenen Gasheizung zumindest teilweise um die Kosten eines "regulären" Heizverbrauchs handelt (dazu vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 21. September 2011-L 6 AS 430/11 B ER), geht es vorliegend auch um die Frage eines als einmalige Leistung zu gewährenden Zuschusses.

    Der Senat folgt insoweit zunächst der Auffassung, dass die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge drohender oder eingetretener Sperrung der Energie- und/oder Wasserzufuhr dem Verlust der Unterkunft gleichsteht (vgl. Berlit in: Münder Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende Lehr- und Praxiskommentar 4. Aufl. 2011 § 22 Rdnr. 193 m. w. N.; LSG Hessen, Beschluss vom 21.September 2011 - L 6 AS 430/11 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 17. September 2012- L 9 AS 522/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER juris sowie Sozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10

    Folgenabwägung bei offenem Anordnungsanspruch zur Bewilligung von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Bei dieser Ermessensentscheidung sind im Rahmen von § 22 Abs. 8 SGB II in einer umfassenden Gesamtschau die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, weil die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des evtl. von der Räumung oder Energiesperre bedrohten Personenkreises und insbesondere die Frage der Betroffenheit von Kleinkindern oder Behinderten, ferner das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten in Form eines erstmaligen oder wiederholten Rückstands sowie Bemühungen entstandener Rückstände auszugleichen und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe etwa durch das Bemühen um vertretbare Ratenzahlung bei den Gläubigern zu berücksichtigen sind (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Die Entscheidung des Landessozialgerichts hat wie bei in solchen Fällen in der Hauptsache statthaften Leistungs- bzw. Verpflichtungsklagen nach dem Rechtssach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu erfolgen (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b Rdnr. 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09

    Angemessene Unterkunft; Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Arbeitsuchender;

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Das Ermessen ist auch bei einer unmittelbar drohenden Sperre der Energiezufuhr nicht reduziert, wenn sich ein Hilfeempfänger ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009, Az.: L 13 AS 252/09 m. w. N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. September 2011, Az.: L 8 B 509/09 ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 10. Aufl., § 86b Rdnr. 29).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

  • SG Karlsruhe, 05.02.2014 - S 10 AS 345/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden nach §

    Der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten angemessen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 58/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 6 AS 597/13 B ER).

    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (vgl. auch BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 58/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 24.09.2013, L 6 AS 597/13 B ER).

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