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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45033
LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11 (https://dejure.org/2012,45033)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2012 - L 6 AS 611/11 (https://dejure.org/2012,45033)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11 (https://dejure.org/2012,45033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 SGB 2, § 3 Abs 5 AlgIIV 2008, § 3 Abs 4 S 1 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbstständige Arbeit -jahresbezogene Einkommensberechnung bei Einkommensschwankungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit zur Vornahme einer jahresbezogenen Berücksichtigung von Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit i.R.d. Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; jahresbezogene Berücksichtigung von Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Anrechnung von unregelmäßigem Einkommen auf das ALG II kann ein Durchschnittswert maßgeblich sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II - Jährliche Berechnung muss sich nicht nur auf Saisionbetriebe beschränken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 19.02.2009 - BT-Drs 16/12021
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11
    Es wurde als zumutbar angesehen, von ihm eine entsprechende Berechnung zu verlangen, wenn er eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung - wie es das Arbeitslosengeld II darstellt - begehrt (vgl. Begründung des BMAS zum Entwurf für die ALG II-V vom 27.11.2007 [http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/verordnung-zur-berechnung-einkommen-algII-Sozialgeld.pdf?_blob=publicationFile]; Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BTDrs 16/12021 Seiten 1, 4, 6).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11
    Die Leistungsansprüche der Kläger sind grundsätzlich unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R -, SozR 4 - 4300 § 428 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11
    Im Übrigen wäre zusätzlich der Freibetrag für Erwerbstätige nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II absetzbar (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B - RdNr. 13, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11
    Selbst wenn von diesen Betriebsausgaben die Tilgung des betrieblichen Darlehens i.H.v. 1.625,34 und die Vorsteuer i.H.v. 393, 11 Euro abgezogen würde und als betrieblicher Anteil der Nutzung des Kfz (vgl. § 3 Abs. 7 ALG II-V) lediglich die Hälfte der tatsächlich geltend gemachten Kosten (d.h. 1.378,97 Euro statt 2.757,95 Euro) berücksichtigt würde (zur Schätzung des Umfangs der privaten und unternehmerischen Fahren bei Fehlen eines Fahrtenbuchs, vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER -, Juris), d.h. insgesamt 3.397,42 Euro abgezogen würden, ergäben sich Betriebsausgaben von insgesamt 8.960,75 Euro, monatlich i.H.v. 746, 73 Euro.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2016 - L 9 AS 459/14
    Es liege auch Divergenz zu einer Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2012 (L 6 AS 611/11) vor, wonach die einjährige Bewilligungsperiode nicht nur für Saisonbetriebe, sondern auch für Unternehmen anzuwenden sei, die nicht in jedem Monat Einnahmen erzielen würden.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist ein Abweichen der Entscheidung des SG von dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2012 (L 6 AS 611/11) unerheblich, weil maßgeblich nur die Divergenz zu Entscheidungen des Berufungsgerichts (hier: LSG Niedersachsen-Bremen) ist (Leitherer, a.a.O., § 144 Rn. 30).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 21/14
    Mit Urteil vom 5. Dezember 2013 hat das SG Oldenburg die Klage abgewiesen und hat unter ergänzender Darstellung eines Urteils des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11 - seine Rechtsauffassung dargelegt, wonach die Rechtsfrage der jährlichen oder halbjährlichen Berechnung und der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 3 Abs. 5 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (AlgII-V) im Ergebnis offenbleiben könne.

    Etwas anderes mag in Fällen gelten, in denen die Eigenart eines Betriebes mit nur unregelmäßigen Einnahmen in wenigen Monaten innerhalb eines Jahres eine jahresbezogene Betrachtung nahelegt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11 - juris Rn. 25), was bei einem Gebrauchtwagenhandel indes nicht der Fall ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2014 - L 2 AS 720/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Berechnung des

    Gegen das seinem Prozessbevollmächtigten am 3. Juni 2013 zugestellte Urteil hat dieser für den Kläger am 3. Juli 2013 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt: Die Entscheidung des SG Halle weiche von dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland Pfalz vom 19. Dezember 2012 (L 6 AS 611/11) ab, nach dem die Regelung des § 3 Abs. 5 ALG-II-V nicht auf Saisonbetriebe beschränkt sei.
  • SG Altenburg, 06.11.2014 - S 17 AS 6920/11

    Prüfpflicht des Leistungsträgers aufgrund des Antrags eines Leistungsberechtigten

    (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11-, juris).
  • SG Nordhausen, 06.11.2014 - S 17 AS 6920/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11-, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 11 AS 337/13
    Dass der Kläger nur in einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres Einnahmen erzielt hat (vgl. zur Anwendung des § 3 Abs. 5 Alg-II-VO in diesem Fall LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11) ist angesichts der von ihm am 1. Dezember 2010 eingereichten abschließenden Angaben für den streitigen Zeitraum sowie angesichts der weiteren abschließenden Erklärung für den Zeitraum September 2009 bis Februar 2010 (Bl. 469 f., 530 f. BA) bereits nicht festzustellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 9/12
    Etwas anderes mag in Fällen gelten, in denen die Eigenart eines Betriebes mit nur unregelmäßigen Einnahmen in wenigen Monaten innerhalb eines Jahres eine jahresbezogene Betrachtung nahelegt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 6 AS 611/11 - juris Rn. 25), was bei einem Gebrauchtwagenhandel indes nicht der Fall ist.
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