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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER (https://dejure.org/2010,11803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER (https://dejure.org/2010,11803)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2010 - L 6 AS 999/10 B ER (https://dejure.org/2010,11803)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 9 B 51/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Da es sich um eine Ermessensentscheidung handele, bei welcher die individuellen Bedürfnisse sowie der Wille des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen seien, komme eine ergänzende Bewilligung von Sachleistungen ohne Mitwirkung des Betroffenen nicht in Betracht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 10.12.2009, L 9 B 51/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 6 B 154/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Insoweit ist es dem Antragsteller diesbezüglich auch im Lichte des in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Gebots effektiven Rechtsschutzes zuzumuten, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 26.02.2010, L 6 B 154/09 AS ER m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, d.h. ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so ist jedenfalls in Fällen, in denen wie vorliegend, existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und damit die Wahrung der Würde des Menschen berührt wird, eine Folgenabwägung vorzunehmen, die auch Fragen des Grundrechtsschutzes einbezieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Rn 25, 26, 29 in Breith 2005, 803 ff.).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Wenngleich die Rechtsfolgenbelehrung in der Eingliederungsvereinbarung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 30/09 R) Bedenken begegnet, so ist durch Zeugenvernehmung der Sachbearbeiterin Frau U zu klären, ob eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung mündlich am 02.12.2009 erteilt worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - L 19 B 277/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Dies folgt daraus, dass der Sanktionszeitraum mittlerweile abgelaufen ist und der Antragsteller seit August wieder Leistungen von der Antragsgegnerin erhält, so dass sein Lebensunterhalt gesichert ist (vgl. entsprechend auch LSG NRW, Beschluss vom 21.12.2009, L 19 B 277/09 AS).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10
    Ein wesentliches Kriterium bei der Interessenabwägung ist die nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage zu bewertende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (§ 86 b Rn 12, 12 e; Berlit, info also 2005, S. 3, 6; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, S. 92), wobei beachtet werden muss, dass für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes Interesse erforderlich ist, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 30.10.2009, 1 BvR 2395/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - L 12 AS 522/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn im Einzelfall gewichtige Argumente für eine Umkehr des gesetzgeberisch angenommenen Regelfalls sprechen, d.h. besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise das Privatinteresse des vom Verwaltungsakt Belasteten in den Vordergrund treten lassen (LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Rdnr. 24 [Juris]; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rdnr 12c m.w.N.).

    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, d.h. ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so ist jedenfalls in Fällen, in denen wie vorliegend, existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und damit die Wahrung der Würde des Menschen berührt wird, eine Folgenabwägung vorzunehmen, die auch Fragen des Grundrechtsschutzes einbezieht (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Rdnr. 25 ff. [Juris]; LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - a.a.O. - Rdnr. 25 [Juris]).

    Es ist dem Antragsteller deshalb auch im Lichte des in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Gebots effektiven Rechtsschutzes zuzumuten, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. hierzu auch LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Rdnr. 30 [Juris]; LSG NRW, Beschluss v. 26.02.2010 - L 6 B 154/09 AS ER - Rdnr. 23 [Juris]).

    Dies folgt hier insbesondere daraus, dass der Sanktionszeitraum mittlerweile abgelaufen ist und der Antragsteller seit März 2011 wieder Leistungen von dem Antragsgegner erhält, so dass sein Lebensunterhalt gesichert ist (vgl. auch LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Rdnr. 30 [Juris]; LSG NRW, Beschluss v. 21.12.2009 - L 19 B 277/09 AS - Rdnr. 14 [Juris]).

    Damit würde die Zuerkennung der Leistungen im Ergebnis einen Zustand schaffen, der in seinen (wirtschaftlichen) Auswirkungen der Vorwegnahme in der Hauptsache zugunsten des Antragstellers gleichkäme (ebenso LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Rdnr. 30 [Juris]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 1688/12
    Mit Bescheid vom 15.04.2010 wurden die Leistungen des Klägers sanktionsweise auf Null abgesenkt (Widerspruch vom 20.04.2010, Widerspruchsbescheid vom 28.05.2010, Klage anhängig unter S 5 AS 2473/10 SG Dortmund, erfolgloses Eil- und Beschwerdeverfahren S 10 AS 1904/10 ER SG Dortmund = L 6 AS 999/10 B ER LSG NRW).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Verwaltungsakten des Antragsgegners und die beigezogenen Gerichtsakten des Sozialgerichts Dortmund S 5 AS 1524/11, S 5 AS 2473/10, S 10 AS 1904/10 ER = L 6 AS 999/10 B ER, S 10 AS 972/11 ER Bezug genommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - L 19 AS 1862/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob und in welchem Umfang diese Entscheidung mit der Sanktionsentscheidung verknüpft werden muss, ist in der Rechtsprechung bisher nicht hinreichend geklärt (bejahend SG Berlin Beschl. v. 30.07.2010 - S 185 AS 19695/10 ER - LSG NRW Beschl. v. 09.09.2009 - L 7 B 211/09 AS ER - LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 16.12.2008 - L 10 B 2154/08 AS ER - ablehnend LSG NRW Beschl. v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - und Beschl. v. 10.12.2009 - L 9 B 51/09 AS ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschl. v. 03.08.2009 - L 8 B 260/09 - vgl. auch LSG NRW Urt. v. 09.12.2009 - L 12 AS 18/09).

    Insofern bedarf es nicht der Begründung eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung (so aber LSG NRW Beschl. v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - unter Bezugnahme auf BVerfG Beschl. v. 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09 - beide unter www.juris.de).

  • SG Düsseldorf, 05.06.2014 - S 44 R 967/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für Tennisspieler; Erhebung von

    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn im Einzelfall gewichtige Argumente für eine Umkehr des gesetzgeberisch angenommenen Regelfalls sprechen, d.h. besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise das Interesse des vom Verwaltungsakt Belasteten in den Vordergrund treten lassen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2010, Az.: L 6 AS 999/10 B; Keller a.a.O., § 86b Rn. 12c).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 7 AS 464/11

    Über ergänzende Sach oder geldwerte Leistungen war auch nach § 31 Absatz 3 Satz 6

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 09.11.2010, aaO, Rn 34) ist nicht zwingend gleichzeitig mit der Sanktion über ergänzende Leistungen zu entscheiden, sofern diese angeboten wurden (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.06 2011, L 5 AS 158/10 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 30.09.2011, L 7 AS 614/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2010, L 29 AS 1420/10 B ER ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 13.08.2010, L 6 AS 999/10 B ER ; vom 10.12.2009, L 9 B 51/09 AS ER und vom 16.11.2009, L 5 AS 365/09 B ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 03.08.2009, L 8 B 216/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Seien die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, d.h. sei der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so sei jedenfalls in Fällen, in denen - wie vorliegend - existenzsichernde Leistungen in Frage stünden und damit die Wahrung der Würde des Menschen berührt werde, eine Folgenabwägung vorzunehmen, die auch Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehe (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - juris; LSG NRW Beschluss vom 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - juris).
  • SG Düsseldorf, 07.08.2014 - S 44 R 1446/14

    Umfang der Versicherungspflicht von Beschäftigten; Anforderungen an die Zahlung

    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn im Einzelfall gewichtige Argumente für eine Umkehr des gesetzgeberisch angenommenen Regelfalls sprechen, d.h. besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise das Interesse des vom Verwaltungsakt Belasteten in den Vordergrund treten lassen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2010, Az.: L 6 AS 999/10 B; Keller a.a.O., § 86b Rn. 12c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - L 12 AS 1062/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs regelmäßig dann angeordnet, wenn der angefochtene Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist und ein Hauptsacheverfahren deshalb offensichtlich Erfolg hätte (vgl. Senat, Beschluss v. 27.05.2011 - L 12 AS 522/11 B ER - LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rdnrn. 12c ff. m.w.N.).
  • SG München, 18.06.2015 - S 10 R 996/15

    Amtsermittlungspflicht des Sozalversicherungsträgers bei Schadensberechnung

    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn im Einzelfall gewichtige Argumente für eine Umkehr des gesetzgeberisch angenommenen Regelfalls sprechen, d.h. besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise das Interesse des vom Verwaltungsakt Belasteten in den Vordergrund treten lassen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2010, Az.: L 6 AS 999/10 B).
  • SG Duisburg, 27.04.2022 - S 46 KR 343/22 KH-ER
    Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz mit dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung in § 275c Abs. 5 dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Bescheides grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des betroffenen Krankenhauses an einem Aufschub der Vollziehung einräumt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.08.2010, L 6 AS 999/10 B ER).
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