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   LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00 SF   

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LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00 SF (https://dejure.org/2000,11942)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03.04.2000 - L 6 B 1/00 SF (https://dejure.org/2000,11942)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03. April 2000 - L 6 B 1/00 SF (https://dejure.org/2000,11942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen Verfahren - Erstattung von Reiseauslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 71/99

    Gebührenbestimmung in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO , in dem für die Einlegung einer Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage 2000, § 128 BRAGO , Rdnr. 48).

    Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr sind im Allgemeinen noch verbindlich (vgl. unter anderem Beschlüsse des erkennenden Senats in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF; ebenso Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte , Kommentar, 13. Auflage 1997, § 12 Rdnr. 9; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte , Kommentar, 8. Auflage 2000, § 12 Rdnr. 5).

    Die Mittelgebühr wird bei ausgesprochenen normalen Fällen ohne Besonderheit und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit über durchschnittlichen Vermögensverhältnissen eines Klägers, für die regelmäßig volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats in E-LSG B-139 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage 2000, § 116 BRAGO , Rdnr. 7).

    Im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF).

  • LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Zudem kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. unter anderem Beschlüsse in E-LSG B-139 und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats können bessere wirtschaftliche Verhältnisse einer Erhöhung und schlechtere wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1999 - Az.: L 6 B 38/98 SF und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF).

    Eine Zuerkennung über die von der Vorinstanz festgestellten 833, 10 DM kommt nicht in Betracht, denn der Senat ist nach dem im Beschwerdeverfahren geltenden Grundsatz des Verschlechterungsverbots (reformatio in peius) mangels Beschwerde des Beschwerdegegners an die vom Sozialgericht im Tenor ausdrücklich betragsmäßig festgestellte Erhöhung der Entschädigung gebunden (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF und vom 23. März 2000 - Az.: L 6 SF 726/99; von Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 128 Rdnr. 25; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , Kommentar, 6. Auflage 1998, vor § 172 Rdnr. 4).

  • BVerwG, 16.03.1998 - 6 B 30.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Einschlägig ist im sozialgerichtlichem Verfahren lediglich § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ,; § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO ist nicht anwendbar (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. Mai 1999 - Az.: L 6 B 51/98 SF und vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF).

    Dies ergibt sich aus dem im gesamten Kostenrecht geltenden Grundsatz, dass ein Kläger die Kosten des Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten hat (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer Oberverwaltungsgericht >OVG< in LKV 1996, S. 167).

    Davon werden im Einzelfall Ausnahmen zugelassen, wenn der Anwalt für den konkreten Fall über besondere Spezialkenntnisse im materiellen Recht verfügt, die kein am Gerichtsort oder am Wohnsitz des Klägers ansässiger Anwalt in vergleichbarem Maße hat (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung , 11. Auflage 1998, § 162 Rdnr. 11; Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung , Kommentar, Stand: März 1999, Band II, § 162 Rdnr. 50) - hierfür gibt es keinen Anhalt - oder zu dem Prozessbevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer OVG, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 23.03.2000 - L 6 SF 726/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Eine Zuerkennung über die von der Vorinstanz festgestellten 833, 10 DM kommt nicht in Betracht, denn der Senat ist nach dem im Beschwerdeverfahren geltenden Grundsatz des Verschlechterungsverbots (reformatio in peius) mangels Beschwerde des Beschwerdegegners an die vom Sozialgericht im Tenor ausdrücklich betragsmäßig festgestellte Erhöhung der Entschädigung gebunden (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF und vom 23. März 2000 - Az.: L 6 SF 726/99; von Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 128 Rdnr. 25; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , Kommentar, 6. Auflage 1998, vor § 172 Rdnr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Bejaht wird es im Rahmen eines Asylverfahrens zwischen Asylbewerber und Rechtsanwalt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsverfahren erkennbar und nachhaltig tätig geworden ist oder ihn in der Vorinstanz vertreten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg in VBlBW 1991, S. 342, 343) oder auch bei einer 10-jährigen Prozessvertretung (vgl. VGH Mannheim in NVwZ-RR 1996, 238).
  • LSG Thüringen, 20.04.1999 - L 6 B 38/98

    SGVerfahren - Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats können bessere wirtschaftliche Verhältnisse einer Erhöhung und schlechtere wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1999 - Az.: L 6 B 38/98 SF und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 B 37/99 SF).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 B 44.99

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO , in dem für die Einlegung einer Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage 2000, § 128 BRAGO , Rdnr. 48).
  • LSG Thüringen, 04.05.1999 - L 6 B 51/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Einschlägig ist im sozialgerichtlichem Verfahren lediglich § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ,; § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO ist nicht anwendbar (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. Mai 1999 - Az.: L 6 B 51/98 SF und vom 14. Juli 1999 - Az.: L 6 B 30/98 SF).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95

    Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00
    Bejaht wird es im Rahmen eines Asylverfahrens zwischen Asylbewerber und Rechtsanwalt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsverfahren erkennbar und nachhaltig tätig geworden ist oder ihn in der Vorinstanz vertreten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg in VBlBW 1991, S. 342, 343) oder auch bei einer 10-jährigen Prozessvertretung (vgl. VGH Mannheim in NVwZ-RR 1996, 238).
  • LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02

    Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Allerdings ist der das gesamte Kostenrecht bestimmende Grundsatz zu beachten, dass die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2000 ? Az.: L 6 B 1/00 SF in: E-LSG B-175 und vom 14. Juli 1999 ? Az.: L 6 B 30/98 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 ? Az.: 1 VO 757/94, nach juris) und damit unnötige Reisekosten zu vermeiden sind.

    Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1999 ? Az.: L 6 B 30/98 SF, 3. April 2000 ? Az.: L 6 B 1/00 SF in: E-LSGB-175) auf.

  • LSG Thüringen, 06.03.2008 - L 6 B 198/07

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren auf Gewährung von vorläufigem

    Nicht vergleichbar ist dies allerdings mit Verfahren, in denen es um die Sicherung des dauerhaften Einkommens geht und für die deshalb ggf. sogar die Höchstgebühr angemessen sein kann (z.B. bei Streitigkeiten über die Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF und 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).
  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie - wie hier - das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).
  • LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.
  • LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn - wie hier - durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).
  • LSG Thüringen, 12.07.2004 - L 6 B 41/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

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  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

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  • LSG Thüringen, 19.05.2003 - L 6 B 18/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 12 B 21/03

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Rechtsanwaltsgebührenfestsetzung

    1 Die statthafte (§ 128 Abs. 4 Satz 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte [BRAGO]; ebenso bereits Beschluss des 3. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2005 mit ausführlicher Begründung und w. Nw. sowie - ohne weitere Begründung - Thüringer LSG, Beschluss vom 3. April 2000 - L 6 B 1/00 SF -, E-LSG B-175) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragstellers erweist sich in dem - nach teilweiser Rücknahme des ursprünglich weitergehenden Antrags des Antragstellers - noch zur Entscheidung stehenden Umfang als begründet.
  • LSG Thüringen, 06.10.2000 - L 6 B 47/00
    6/00|LSG Thüringen; 08.02.2000; L 6 B 71/99|OLG Hamm; 17.02.2000; 2 (s) Sbd 6-13/00">JurBüro 2000, 301 und vom 3. April 2000 Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175), weil durch diese das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird.
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