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   LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13   

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https://dejure.org/2016,56747
LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13 (https://dejure.org/2016,56747)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13 (https://dejure.org/2016,56747)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 6 KR 1417/13 (https://dejure.org/2016,56747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Versicherungspflicht eines Geschäftsführers aufgrund von Beschäftigung; Sozialversicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Gesellschafter-Geschäftsführer; Beteiligung am Stammkapital; Weisungsgebundenheit des Fremdgeschäftsführers

  • Justiz Thüringen

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Kapitalbeteiligung - Gesellschaftsvertrag - Dienstvertrag - Darlehensgeber - Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a; SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung, so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R m.w.N., Rn. 15, 16, nach juris).

    Die alleinige Betriebs- bzw. Unterneh-mensinhaberin war die Beigeladene zu 1., die als GmbH juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist und deshalb unabhängig von den als Gesellschaftern dahinter stehenden juristischen oder natürlichen Personen und deren verwandtschaftlichen - was hier nicht in Betracht kommt - oder wirtschaftlichen Beziehungen betrachtet werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris).

    Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass die Gewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, Rn. 28, nach juris).

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Der Kläger könnte den weiteren Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter Dr. Sch. als Geschäftsführer nicht gegen seinen Willen nach § 46 Nr. 5 GmbHG abberufen oder entlassen und sich gegebenenfalls auf diesem Weg seinen Weisungen entziehen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - Az.: B 12 KR 9/14 R, Rn. 30, nach juris).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Wirt-schaftliche Einflussmöglichkeiten sind beachtenswert, soweit sie dem Geschäftsführer einer GmbH selbst gegenüber der Gesellschaft zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 1990 - Az.: 11 Rar 77/89, nach juris).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Allein weiterreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen ihn nicht schon zu einem Selbstständigen (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2013 - Az.: B 12 KR 19/11 R, nach juris).
  • LSG Thüringen, 01.07.2014 - L 6 R 1488/13

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit Prokura

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Aufgrund des erfolgsunabhängigen monatlichen Grundbetrages ist die Bedeutung nur gering (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2014 - Az.: L 6 R 1488/13, nach juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Ebenso führt die Übernahme von Bürgschaften zu keiner unmittelbaren Einflussnahme, weil sie in der Regel nur zur Absicherung weiterer Verbindlichkeiten dienen und selbst im Falle ihrer Kündigung bzw. Rücknahme allenfalls mittelbare Auswirkungen haben können (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - Az.: B 12 KR 23/13 R, nach juris).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Allerdings enthält er eine Reihe von Regelungen, die typisch für Bestandteile von Arbeits- und Dienstverträgen abhängig Beschäftigter sind (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - Az.: B 2 U 35/98 R, Rn. 24, nach juris) und für einen Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten sprechen: ? Der Kläger erhält ab dem 1. Juli 2009 (tatsächlich erst ab dem 6. Juli 2009) ein festes Jahresgrundgehalt in Höhe von 75.000 EUR brutto (§ 2 Abs. 1), ausgezahlt nach Abzug der gesetzlichen Abgaben - unabhängig von einer etwaigen Schlechtleistung oder z.B. Nichtleistung wegen Krankheit - in zwölf gleichen Monatsraten (§ 2 Abs. 2).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalles den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2007 - Az.: B 11a AL 5/06 R m.w.N., Rn. 16, nach juris).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2016 - L 6 KR 1417/13
    Gegenstand eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ist die Feststellung der Versicherungspflicht bzw. der Versicherungsfreiheit und nicht einzelne Elemente des jeweiligen Versicherungspflichttatbestandes wie das Vorliegen einer Beschäftigung oder "Versicherungspflicht dem Grunde nach" (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: B 12 R 6/08, nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - L 5 KR 20/15

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Denn die Übernahme von Bürgschaften führt zu keiner unmittelbaren Einflussnahme auf die Gesellschaft, weil sie in der Regel nur zur Absicherung weiterer Verbindlichkeit dient und selbst im Falle ihrer Kündigung bzw. Rücknahme allenfalls mittelbare Auswirkungen haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015, B 12 KR 23/13 R; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2016, L 6 KR 1417/13).
  • SG Fulda, 16.05.2017 - S 3 R 258/15
    Auch wenn sich der Kläger zu 2. im Zusammenhang mit der Finanzierung der Klägerin zu 1. gegenüber kreditgebenden Instituten durch Bürgschaften zur Kreditsicherung verpflichtet hat, so wäre dies regelmäßig lediglich dann beachtlich, wenn daraus eine im Gesellschaftsrecht wurzelnde Rechtsmacht resultiert, ein solches persönliches Risiko also zu rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Gesellschaft führt (BSG, Urteil vom 8. August 1990, Az.: 11 RAr 77/89, Rn. 32; BSG, Urteil vom 29. Juli 2015, Az.: B 12 KR 23/13 R, Rn. 27; BSG, Urteil vom 29. August 2012, Az.: B 12 KR 25/10 R, Rn. 29; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2016, Az.: L 6 KR 1417/13, Rn. 116, jeweils zit. nach Juris).
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