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   LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11   

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https://dejure.org/2015,28717
LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11 (https://dejure.org/2015,28717)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11 (https://dejure.org/2015,28717)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - L 6 KR 1792/11 (https://dejure.org/2015,28717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 301 SGB 5, § 7 Abs 1 S 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallpauschalenvergütung - Kodierfähigkeit der Nebendiagnose T88.4 ICD-10-GM bei unerwarteter fiberoptischer Intubation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11
    (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R, juris).

    Erfordert also eine Begleiterkrankung besondere Leistungen der Diagnostik, der Therapie oder der Betreuung/Pflege und wirkt sie sich somit im "Patientenmanagement" aus, so ist das für die Kodierung bei operativ zu versorgenden Haupterkrankungen beachtlich, wenn die Erbringung dieser Leistungen in der von der Fallpauschale für die Haupterkrankungen abgedeckten Standardversorgung nicht vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R -, juris).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11
    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Behandlung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt und i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R, juris Rdnr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2019 - L 5 KR 213/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Fehle es an einer dieser Voraussetzungen, sei mit der Fallpauschale für die Grunderkrankung auch der Versorgungsaufwand für etwaige Begleiterkrankungen vollständig mit abgegolten (Bezugnahme auf LSG Thüringen, Urteil vom 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11 sowie hinsichtlich des erhöhten Aufwands auf BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 41/14 R).

    Seien gemessen an dem sich ergebenden Versorgungsbedarf wegen einer Nebenerkrankung zusätzliche Leistungen zu erbringen, so rechtfertige dies die Kodierung einer entsprechenden Nebendiagnose (LSG Thüringen, Urteil vom 30.06.2015 - L 6 KR 1792/11; BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2023 - L 11 KR 575/19
    Anderslautende Rechtsprechung (z.B. Thüringer LSG, Urteil vom 30. Juni 2015 - L 6 KR 1792/11 - juris, Rn. 36) ist seit der Neufassung der Definition (ab DKR 2010) überholt.
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