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   LSG Thüringen, 20.04.2017 - L 6 KR 936/14   

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https://dejure.org/2017,22631
LSG Thüringen, 20.04.2017 - L 6 KR 936/14 (https://dejure.org/2017,22631)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.04.2017 - L 6 KR 936/14 (https://dejure.org/2017,22631)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. April 2017 - L 6 KR 936/14 (https://dejure.org/2017,22631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 81 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Heilmittelerbringer | Raumhöhe für physiotherapeutische Praxis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.04.2017 - L 6 KR 936/14
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95 ausdrücklich festgestellt.

    Der Senat geht mit dem BSG (vgl. Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95, nach juris) davon aus, dass die Einräumung eines "gerichtsfesten" Beurteilungsspielraums der Beklagten den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gerichtsschutz einschränkt und deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist.

    Bei den Zulassungsempfehlungen, die nach der Amtlichen Begründung (BT-Drucks. 11/2237, S. 205) durch die Ermächtigung eine möglichst einheitliche Handhabung der Zulassungskriterien gewährleisten sollen, handelt es sich lediglich um "Verwaltungsbinnenrecht", das die Behörden anderer Träger bindet - hier die Landesverbände der Krankenkassen, wie z.B. die Beklagte, und die Verbände der Ersatzkassen bei der Zulassung -, nicht aber die Leistungserbringer und die Gerichte (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95, Rdnr. 17, nach juris).

    Der erkennende Senat geht mit dem BSG (vgl. Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95, Rdnr. 19, nach juris) davon aus, dass bei extrem niedriger Raumhöhe "Heilmittel", wie sie die Klägerin als Physiotherapeutin erbringt, nicht "zweckmäßig" erbracht werden können und deshalb das Erfordernis der "Zweckmäßigkeit" auch das Erfordernis einer Raummindesthöhe beinhaltet.

    Gründe für die Zulassung liegen hier vor, nachdem der Senat die grundsätzliche Bedeutung bejaht und der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95 nicht (mehr) folgt (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Thüringen, 20.04.2017 - L 6 KR 936/14
    Bei den Zulassungsempfehlungen, die nach der Amtlichen Begründung (BT-Drucks. 11/2237, S. 205) durch die Ermächtigung eine möglichst einheitliche Handhabung der Zulassungskriterien gewährleisten sollen, handelt es sich lediglich um "Verwaltungsbinnenrecht", das die Behörden anderer Träger bindet - hier die Landesverbände der Krankenkassen, wie z.B. die Beklagte, und die Verbände der Ersatzkassen bei der Zulassung -, nicht aber die Leistungserbringer und die Gerichte (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1996 - Az. 3 RK 25/95, Rdnr. 17, nach juris).
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