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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,28565
LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12 B ER (https://dejure.org/2012,28565)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.08.2012 - L 6 R 223/12 B ER (https://dejure.org/2012,28565)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER (https://dejure.org/2012,28565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28f Abs 2 S 2 SGB 4
    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der CGZP-Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - Beitragsbemessungsgrundlage - Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers - Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz - Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers bei der Ermittlung von Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der CGZP-Entscheidung des BAG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers bei der Ermittlung von Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der CGZP-Entscheidung des BAG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Auch das LSG Schleswig - Holstein (Beschluss vom 20.4.2012 - L 5 KR 9/12 B ER) habe ausgeführt, dass einem Nachforderungsbescheid eine auf den einzelnen Arbeitnehmer bezogene Nachberechnung zu entnehmen sein müsse.

    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 20.4.2012 - L 5 KR 9/12 B ER m.w.N.).

  • LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Wegen fehlender Tarifvertragsfähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 AZB 58/11 - , zit. nach Juris Rn. 12; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER, Juris) ist des Weiteren davon auszugehen, dass die CGZP auch in der Vergangenheit nicht in der Lage war, wirksam Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abzuschließen.

    Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.6.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlangt insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (LSG Schleswig, a.a.O.) abstellen.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Anlass war eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10), in der die Feststellung der Vorinstanzen bestätigt wurde, wonach die CGZP nicht tariffähig im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) sei.
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Wegen fehlender Tarifvertragsfähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 AZB 58/11 - , zit. nach Juris Rn. 12; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER, Juris) ist des Weiteren davon auszugehen, dass die CGZP auch in der Vergangenheit nicht in der Lage war, wirksam Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abzuschließen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV Vorschrift kommt auch dann zum Tragen, wenn der Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (BSG, Urteil vom 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7), wobei bedingter Vorsatz ausreicht (BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV Vorschrift kommt auch dann zum Tragen, wenn der Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (BSG, Urteil vom 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7), wobei bedingter Vorsatz ausreicht (BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.6.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlangt insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (LSG Schleswig, a.a.O.) abstellen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 6 R 172/12
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
    Aber selbst wenn vorliegend eine Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge im Sinne von § 28 f Abs. 2 Satz 3 SGB IV möglich gewesen sein sollte, erweist sich der Bescheid als rechtswidrig, weil er gegen den Bestimmtheitsgrundsatz in § 33 Abs. 1 SGB X verstößt (vgl dazu auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 21.6.2012 - L 6 R 172/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3954/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig - Holstein, 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN; beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von

    Die Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER - m.w.N.; beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

    In derartigen Konstellationen unterliefe eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung das in § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG enthaltene Regel-Ausnahme-Verhältnis und die darin liegende gesetzliche Risikoverteilung zu Lasten des Beitragsschuldners (so auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. März 2013 a. a. O.; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. April 2012 - L 1 KR 95/12 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - L 8 R 690/12 B ER - a. A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 8 R 164/12 B ER - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3954/12 ER-B, aaO; LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig - Holstein, 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN - beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
    Die Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - m.w.N.; beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
    Die Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - m.w.N.; beide veröffentlicht in juris).
  • SG Aachen, 31.01.2013 - S 8 R 808/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Entleihung von

    In diesem Zusammenhang ist zunächst zu berücksichtigen dass ein Vorgehen nach § 28f Abs. 2 SGB IV stets voraussetzt, dass der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden kann (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 R 1191/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung;

    Die Dokumentation der im Betrieb der Entleiher für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsentgelte habe mangels Kenntnis der Rechtslage bis zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 auch nicht über § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Gegenstand der Obliegenheiten des Verleihers sein können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5.3.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B und vom 19.11.2012 - L 11 R 3954/12 ER-B, LSG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 25.6.2012 - L 5 KR 81/12 B ER und vom 20.4.2012 - L 5 KR 20/12 B ER; zumindest Bedenken geäußert haben: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.8.2012 - L 6 R 223/12 B ER; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.3.2013 - L 1 KR 14/13 B ER und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.6.2012 - L 8 R 382/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 R 4869/12
    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3954/12 ER-B, aaO; LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig - Holstein, 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN - beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 5 R 3903/12
    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN; beide veröffentlicht in juris).
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