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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14   

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https://dejure.org/2015,21769
LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14 (https://dejure.org/2015,21769)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2015 - L 6 R 23/14 (https://dejure.org/2015,21769)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14 (https://dejure.org/2015,21769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7a SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht eines als Sub-Subunternehmer tätigen Paketfahrers, der engen Vorgaben in einem Qualitätshandbuch des Vertragspartners des Subunternehmers unterliegt - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines Paketfahrers als Sub-Subunternehmer; Einbindung in die Arbeitsorganisation des Subunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht eines Paketfahrers als Sub-Subunternehmer; Einbindung in die Arbeitsorganisation des Subunternehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 827
  • NZG 2015, 1247
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Aber auch ungeachtet der (ausschließlich) für Frachtführer geltenden gesetzgeberischen Wertung als selbstständigem Gewerbetreibenden (§§ 407ff HGB) sind bei weitreichenden Weisungsrechten sowohl des Spediteurs als auch des Absenders und Empfängers des Frachtgutes Transportfahrer jedenfalls dann sozialversicherungsrechtlich wie abhängig Beschäftigte einzuordnen, wenn sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nicht auf die jeden Frachtführer treffenden gesetzlichen Bestimmungen beschränken, sondern wenn Vereinbarungen getroffen und praktiziert werden, die die Tätigkeit engeren Bindungen unterwerfen (BSG-Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 11.3.2009 B 12 KR 21/07 R zu einem vergleichbaren Fall einer Transportfahrerin ausgeführt hat, ist zu berücksichtigen, dass eine tatsächlich bestehende Eingliederung in den Betrieb des Dienstherrn nicht deshalb in ihrer Bedeutung zurücktritt, weil sie (auch) in der Eigenart der zu erbringenden Leistung begründet ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 358/12

    Sozialversicherungspflicht - Kurierfahrer - Zusteller - detaillierte Vorgaben

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    In einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 17.1.2014 - L 1 KR 358/12 sei ein ähnlicher Sachverhalt entschieden worden.

    Wie bereits das LSG Berlin-Brandenburg ausgeführt hat (Urteil vom 17.1.2014 - L 1 KR 358/12) entspricht es keinem Unternehmerrisiko in dem hier maßgeblichen Sinne, wenn einem möglichen Verlust des Fahrzeugs keine unternehmerischen Chancen gegenüber stehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1138/10
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Sie hat vorgetragen, zwar sei die Möglichkeit, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen nach der Rechtsauffassung des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.1.2012 - L 11 R 1138/10 grundsätzlich als Indiz für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit anzusehen, der Betroffene werde aber nicht alleine deshalb zum Selbständigen.

    Denn auch in solchen Fällen, in denen auf Abruf oder bei Vertretungssituationen lediglich im Bedarfsfall auf bestimmte Kräfte zurückgegriffen wird, kann einem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt sein, ein konkretes Arbeitsangebot abzulehnen (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 17.1.2012 - L 11 R 1138/10, vom 24.2.2006 - L 4 KR 763/04 und vom 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 14/10 R; Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann die Benutzung eines eigenen Lkw und die damit einhergehende Lastentragung in Verbindung mit anderen Gesichtspunkten für eine selbstständige Tätigkeit sprechen (BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 KR 28/03 R und Urteil vom 19.8.2003 - B 2 U 38/02 R).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 14/10 R; Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 14/10 R; Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Auch Transportfahrer können daher selbst bei einer für Frachtführer geltenden gesetzgeberischen Wertung als selbstständige Gewerbetreibende bei weitreichenden Weisungsrechten sowohl des Spediteurs als auch des Absenders und des Empfängers des Frachtgutes (§§ 407ff HGB) sowie Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96) jedenfalls dann sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigte einzuordnen sein, wenn sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nicht auf die jeden Frachtführer treffenden gesetzlichen Bindungen beschränken, sondern wenn Vereinbarungen getroffen und praktiziert werden, die die Tätigkeit engeren Bindungen unterwerfen.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann die Benutzung eines eigenen Lkw und die damit einhergehende Lastentragung in Verbindung mit anderen Gesichtspunkten für eine selbstständige Tätigkeit sprechen (BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 KR 28/03 R und Urteil vom 19.8.2003 - B 2 U 38/02 R).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 6 R 23/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 R 14/10 R; Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R).
  • LSG Bayern, 09.05.2012 - L 5 R 23/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

  • LSG Bayern, 23.11.2015 - L 7 R 1008/14

    Abhängige Beschäftigung von Kurierdienstfahrern bei nicht risikobehafteter

    Der Beigeladene zu 1) war Kurierdienstfahrer für die Klägerin nach den über die Klägerin an den Beigeladenen zu 1) weitergeleiteten engen Vorgaben von H. und damit abhängig beschäftigt (vgl. zu einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015, L 6 R 23/14).

    Bei dem Personenkreis der Kurierfahrer kann die selbstständige Tätigkeit allerdings nicht vornehmlich am Merkmal eines eigenen Fahrzeugs festgemacht werden, wenn der wirtschaftliche Aufwand für den Erwerb eines solchen Fahrzeugs nicht so hoch ist, dass hierin ein mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko verbundener Aufwand begründet werden kann (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015, L 6 R 23/14 Rz. 104).

    Es entspricht dann keinem Unternehmerrisiko, wenn einem möglichen Verlust des Fahrzeugs keine unternehmerischen Chancen gegenüber stehen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 17.01.2014 - L 1 KR 358/12; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015, L 6 R 23/14 Rz. 104).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 1554/16

    Sozialversicherung - Kurierfahrer - Versicherungspflicht bei Eingliederung in

    Das SG verweise zur Begründung auf die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 15.07.2016 (L 6 R 23/14) und des Bayerischen LSG vom 23.11.2015 (L 7 R 1008/14), verkenne aber, dass die Fälle nur in Ansätzen vergleichbar seien.

    Der Beigeladene zu 1) war insoweit nicht "das letzte Glied in der Kette" (hierzu bei nahezu identischen Fallkonstellationen LSG Rheinland-Pfalz 15.07.2015, L 6 R 23/14, juris; Bayerisches LSG 23.11.2015, L 7 R 1008/14, juris), sondern Teil einer mittleren Ebene.

  • SG Augsburg, 23.11.2018 - S 2 R 1171/16

    Abhängige Beschäftigung von Kurierfahren

    Für ein Unternehmerrisiko muss bei Einsatz eines eigenen Kfz eine risikobehaftete Unternehmensstruktur vorliegen (LSG Bayern vom 23.11.2015, L 7 R 1008/14, LSG Rheinland-Pfalz vom 15.07.2015, L 6 R 23/14).

    Insoweit handelt es sich zum einen um eine Einzelfallentscheidung, zum anderen gibt es zahlreiche andere Urteile, die in ähnlichen vergleichbaren Fällen eine abhängige Beschäftigung der Zusteller festgestellt haben (vgl. LSG Rheinland-Pfalz 15.07.2015, L 6 R 23/14, LSG Bayern 23.11.2015, L 7 R 1008/14, LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2017, L 11 KR 1554/16, LSG D-Stadt vom 29.06.2018, L 1 KR 498/15).

    Auch in anderen Urteilen in vergleichbaren Fällen, in denen es ebenfalls um Satellitendepotbetreiber der Firma H. ging, wurde keine Arbeitgebereigenschaft der Firma H. festgestellt (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 15.07.2015, L 6 R 23/14, LSG Bayern 23.11.2015, L 7 R 1008/14, LSG Baden-Württemberg vom 24.01.2017, L 1 KR 1554/16).

  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Auch Transportfahrer können jedenfalls dann sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigte einzuordnen sein, wenn sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nicht auf die jeden Frachtführer treffenden gesetzlichen Bindungen beschränken, sondern wenn Vereinbarungen getroffen und praktiziert werden, welche die Tätigkeit engeren Bindungen unterwerfen (vgl. zu diesem Maßstab im Anschluss an BAGE 87, 129, 137; 90, 36, 48; 98, 146, 149, auch BSG, Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R, juris Rn. 30 ff., und vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, juris Rn. 16; siehe zur Abgrenzung von unselbständiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bei Transportfahrern ferner LSG Bayern, Urteil vom 3. Mai 2018 - L 16 R 5144/16, juris Rn. 30 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 8 R 862/15, juris Rn. 98 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14, juris Rn. 104 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2018 - L 1 KR 490/15, juris Rn. 22 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 1554/16, juris Rn. 58 ff.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 3 Ta 6/15, juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - L 8 R 862/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Kurierfahrer

    Es habe sich stattdessen auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 15.7.2015 (L 6 R 23/14, juris) bezogen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2018 - L 1 KR 490/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Weil die inhaltlichen Vorgaben über die Art und Weise der Ausübung der Tätigkeit damit weit über das hinausgingen, was nach den §§ 407ff HGB für die Tätigkeit der Frachtführer gilt, kann aus der gesetzlichen Wertung, dass Frachtführer im Sinne der §§ 407ff HGB als Selbständige anzusehen sind, vorliegend nichts gegen eine Beschäftigung abgeleitet werden (Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14 - juris Rn 107).

    Auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 358/12 und das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 - L 6 R 23/14 wird erwiesen.

  • SG Dortmund, 11.09.2015 - S 34 R 934/14

    Paketfahrer nicht Sub-Sub-Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigter

    Die Kammer wertet es als maßgebliches Indiz für eine abhängige Beschäftigung, dass der Kläger bei seiner Tätigkeit als Paketfahrer für die Beigeladene detaillierte Vorgaben ihres Vertragspartners und Auftraggebers, der Firma XXX, in Gestalt des Qualitätshandbuches und des sogenannten Verhaltenskodexes der Firma XXX Logistik zu beachten hatte und damit in die Arbeitsorganisation der Beigeladenen als Subunternehmerin der Firma XXX eng eingebunden war (S.a. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015, Az.: L 6 R 23/14, Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2014, Az.: L 1 KR 358/12, Juris).
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses steht schließlich auch nicht entgegen, dass die Zahlung einer Vergütung im Urlaubsfall nicht erfolgte (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.7.2015 - L 6 R 23/14 - juris Rn. 124).

    Da der Urlaubsanspruch nicht zur Disposition der Vertragsparteien steht, kommt einem solchen nicht mehr als eine Indizwirkung zu, dass die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit gewollt ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.7.2015 - L 6 R 23/14 - juris Rn. 124).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 104/17

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren;

    Demgegenüber nimmt die große Mehrheit der anderen Landessozialgerichte bei Verfahren nach § 7a SGB IV den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR an (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.7.2014, L 11 R 2546/14 B, ASR 2015, 51; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.7.2016, L 5 R 606/14, Sozialrecht aktuell 2016, 239 [244]; Bayerisches LSG, Beschluss v. 27.11.2015, L 7 R 759/15 B, AGS 2016, 87; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.10.2014, L 1 KR 391/14 B, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.10.2014, L 9 KR 384/14 B, juris; LSG Hamburg, Beschluss v. 29.7.2014, L 3 R 108/13 B, juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.7.2015, L 6 R 23/14, Breith 2015, 1040 [1054]; Sächsisches LSG, Beschluss v. 31.5.2013, L 1 KR 103/12 B, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor gegenteiligen Rechtsprechung; ohne nähere Begründung ebenso: Hessisches LSG, Urteil v. 17.12.2009, L 8 KR 245/07, juris; Thüringer LSG, Urteil v. 11.11.2015, L 3 R 1847/13, juris; Festsetzung des Auffangstreitwertes wegen fehlender Möglichkeit, das wirtschaftliche Interesse zu beziffern: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.3.2010, L 1 R 355/09, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 25.3.2009, L 5 KR 28/07, Breith 2009, 817n [820]; a.A: Bayerisches LSG, Beschluss v. 11.3.2015, L 16 R 1229/13 B, JurBüro 2015, 411).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1086/17

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kurierfahrer

    Ergänzend werde auf die Urteile des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg (Urteil v. 17.1.2014, L 1 KR 358/12) und des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.7.2015, L 6 R 23/14) verwiesen.
  • SG Dortmund, 11.03.2016 - S 34 R 2052/12

    Sozialpädagogin in Frühförderstelle ist keine Honorarkraft, sondern abhängig

  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - L 8 R 1088/17

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kurierfahrer

  • LSG Hessen, 06.09.2019 - L 1 BA 21/19

    Statusfeststellungsverfahren

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 35/15 B
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