Rechtsprechung
LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12 E
- LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Thüringen, 01.06.2011 - L 6 SF 277/11
Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten
Auszug aus LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12
Obwohl damit keine andere Entscheidung in Betracht kommt, wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung in die Honorargruppe M3 grundsätzlich nicht allein mit dem Fachgebiet begründet werden kann und auch die in sozialgerichtlichen Verfahren übliche Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorgutachten allein keinen hohen Schwierigkeitsgrad begründet (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2011 - Az.: L 6 SF 277/11 B, 8. Mai 2009 - Az.: L 6 SF 35/08, 27. August 2008 - Az.: L 6 SF 36/08). - LSG Thüringen, 19.04.2007 - L 6 SF 11/07
Festsetzung der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten
Auszug aus LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12
Die Regelung ermöglicht es einem Sachverständigen, schon sehr frühzeitig (vor Aufnahme der übertragenen Aufgaben) Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der zu erwartenden Leistungen und über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1071 S. 182, 183); gleichzeitig dient sie der Rechtsfortbildung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2007 - Az.: L 6 SF 11/07). - LSG Thüringen, 27.08.2008 - L 6 SF 36/08
Kostenrechtliche Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs eines Gutachters in einem …
Auszug aus LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12
Obwohl damit keine andere Entscheidung in Betracht kommt, wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung in die Honorargruppe M3 grundsätzlich nicht allein mit dem Fachgebiet begründet werden kann und auch die in sozialgerichtlichen Verfahren übliche Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorgutachten allein keinen hohen Schwierigkeitsgrad begründet (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2011 - Az.: L 6 SF 277/11 B, 8. Mai 2009 - Az.: L 6 SF 35/08, 27. August 2008 - Az.: L 6 SF 36/08). - Drs-Bund, 28.05.2003 - BT-Drs 15/1071
Auszug aus LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12
Die Regelung ermöglicht es einem Sachverständigen, schon sehr frühzeitig (vor Aufnahme der übertragenen Aufgaben) Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der zu erwartenden Leistungen und über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1071 S. 182, 183); gleichzeitig dient sie der Rechtsfortbildung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2007 - Az.: L 6 SF 11/07).
Rechtsprechung
LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12 E |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 8 JVEG, § 9 JVEG
Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens aus dem Schwerbehindertenrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Thüringen, 05.01.2012 - L 6 SF 172/12
- LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12 E
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Thüringen, 27.08.2008 - L 6 SF 36/08
Kostenrechtliche Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs eines Gutachters in einem …
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12
Obwohl damit keine andere Entscheidung in Betracht kommt, wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung in die Honorargruppe M3 grundsätzlich nicht allein mit dem Fachgebiet begründet werden kann und auch die in sozialgerichtlichen Verfahren übliche Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorgutachten allein keinen hohen Schwierigkeitsgrad begründet (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2011 - Az.: L 6 SF 277/11 B, 8. Mai 2009 - Az.: L 6 SF 35/08, 27. August 2008 - Az.: L 6 SF 36/08). - LSG Thüringen, 01.06.2011 - L 6 SF 277/11
Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12
Obwohl damit keine andere Entscheidung in Betracht kommt, wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung in die Honorargruppe M3 grundsätzlich nicht allein mit dem Fachgebiet begründet werden kann und auch die in sozialgerichtlichen Verfahren übliche Auseinandersetzung mit einschlägigen Vorgutachten allein keinen hohen Schwierigkeitsgrad begründet (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2011 - Az.: L 6 SF 277/11 B, 8. Mai 2009 - Az.: L 6 SF 35/08, 27. August 2008 - Az.: L 6 SF 36/08). - LSG Thüringen, 19.04.2007 - L 6 SF 11/07
Festsetzung der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten
Auszug aus LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 6 SF 172/12
Die Regelung ermöglicht es einem Sachverständigen, schon sehr frühzeitig (vor Aufnahme der übertragenen Aufgaben) Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der zu erwartenden Leistungen und über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1071 S. 182, 183); gleichzeitig dient sie der Rechtsfortbildung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2007 - Az.: L 6 SF 11/07).
- LSG Hessen, 28.03.2019 - L 2 U 169/18
Sachverständigenvergütung
Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (…BT-Drucks. 15/1971, S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007, 2 W 102/07, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012, L 6 SF 172/12 E, juris). - OLG Saarbrücken, 21.02.2014 - 9 W 4/14
Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen: Beschwerde …
Diese Regelung soll es dem Sachverständigen ermöglichen, schon sehr frühzeitig - wie hier ggf. sogleich nach seiner Beauftragung und damit schon vor Aufnahme der ihm übertragenen Aufgaben - Klarheit über die kostenmäßige Bewertung der von ihm erwarteten Leistungen und damit gleichzeitig über einen für seinen Gesamtanspruch wesentlichen Bemessungsfaktor zu erlangen (BT-Drucks. 15/1971 S. 182; BVerfG NJW-RR 2006, 1500; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris). - SG Aachen, 09.07.2018 - S 18 SB 1141/17 Auf den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad des zu erledigenden Auftrags kommt es nicht mehr an (…Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 04.08.2016 - L 15 RF 15/16 -, Rn. 22, juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris;… Bleutge, in: BeckOK KostR/Bleutge, 26. Ed. 1.6.2019, JVEG § 9 Rn. 8 m.w.N;… Schneide, JVEG, 3. Aufl. 2018, JVEG § 9 Rn. 3).
- LSG Thüringen, 24.04.2013 - L 6 SF 287/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten im …
Nachdem die Vergütung für die Erstattung von Gutachten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Gesetzgeber ausdrücklich der Honorargruppe M2 zugeordnet wird, ist der Senat an diese Entscheidung gebunden; ein Ermessen zur anderweitigen Zuordnung besteht nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 17 A 2508/09
Antragsrecht eines Sachverständigen zur Herbeiführung einer Vorabentscheidung des …
vgl. BT-Drucks. 15/1971 S. 182; OLG Celle, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 W 102/07 -, juris, Rn. 2; LSG Thüringen, Beschluss vom 28. März 2012 - L 6 SF 172/12 E -, juris, Rn. 14. - SG Karlsruhe, 14.08.2013 - S 1 KO 2833/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …
Nachdem die Vergütung für die Erstattung von Gutachten zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und zur Invalidität vom Gesetzgeber ausdrücklich der Honorargruppe M 2 zugeordnet wird, ist das Gericht an diese Entscheidung gebunden; ein Ermessen zur anderweitigen Zuordnung besteht nicht (vgl. Thür. LSG vom 24.04.2013 - L 6 SF 287/13 - und vom 28.03.2012 - L 6 SF 172/12 E - sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2010 - L 1 KO 5/09 - ).