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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17 ER   

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https://dejure.org/2017,8148
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17 ER (https://dejure.org/2017,8148)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2017 - L 6 SF 61/17 ER (https://dejure.org/2017,8148)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2017 - L 6 SF 61/17 ER (https://dejure.org/2017,8148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Aussetzung einer Vollstreckung; Ermessensentscheidung; Glaubhaftmachung schwerwiegender Nachteile; Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Aussetzung einer Vollstreckung; Ermessensentscheidung; Glaubhaftmachung schwerwiegender Nachteile; Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de

    SGG § 199 Abs. 2 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Vorläufige Aussetzung einer Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Dies folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Rechtsmittel Berufung und Beschwerde schon grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben (§ 154 Abs. 1 iVm § 86 a; § 154 Abs. 2 SGG (Berufung); § 175 Satz 1 und 2 SGG (Beschwerde)) (vgl. hierzu auch BSG Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R) und - bezogen auf die hier eingelegte Beschwerde - keiner der in § 175 Satz 1 und 2 SGG aufgeführten Tatbestände gegeben ist, der ausnahmsweise die aufschiebende Wirkung nach sich zieht.

    U. a. handelt es sich bei dem angefochtenen Beschluss auch nicht um eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen offensichtlich gesetzeswidrige Entscheidung, an der der Antragsteller nicht zumutbar festgehalten werden dürfte (zur Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels bei Entscheidungen nach § 199 Abs. 2 SGG vgl. BSG Beschluss vom 09.05.2001 - B 3 KR 47/01 R; Leitherer aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag des Grundsicherungsträgers auf Aussetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen abzuwenden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (s etwa BVerfG Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bay LSG Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschluss vom 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 8 AS 403/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der Vollstreckungsaussetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Die Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschluss vom 26.01.2006 - L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 11. Aufl. § 199 Rdnr 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 6 AS 653/15

    Gewährung von Leistungen nach SGB II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Der erkennende Senat, der die ursprünglich gemeinsam mit dem 19. und allen anderen Fachsenaten des LSG NRW vertretene Auffassung bereits Anfang 2015 aufgegeben hat, wird ggfs. im Hauptsacheverfahren (Beschwerdeverfahren) die Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung auch mit Blick auf die Kosten der Unterkunft prüfen, ohne Einengung auf ein Zeitfenster ab Erhebung der Räumungsklage (vgl. LSG NRW Beschluss vom 25.08.2015 - L 6 AS 653/15 B ER).
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06

    Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen abzuwenden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (s etwa BVerfG Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bay LSG Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschluss vom 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Ihre Gewährung entspricht einer verfassungsrechtlichen, dem Schutz der Menschenwürde dienenden Pflicht des Staates (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen abzuwenden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (s etwa BVerfG Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bay LSG Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschluss vom 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08 ER).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Die Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschluss vom 26.01.2006 - L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 11. Aufl. § 199 Rdnr 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 7 AS 1729/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17
    Das Sozialgericht befindet sich ohne weiteres in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Senats (LSG NRW Beschluss vom 16.11.2015 - L 7 AS 1729/15 B ER).
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verahrens

    Der Kläger hat am 7. November 2017 einen isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine dabei angekündigte Entschädigungsklage wegen der nach seiner Auffassung unangemessenen Dauer des Ausgangsverfahrens gestellt, dem der Senat durch Beschluss vom 5. April 2019 - L 6 SF 61/17 PKH - entsprochen hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2023 - L 9 AS 1210/22
    Der Antrag nach  § 199 Abs. 2 SGG  mit dem Ziel der Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Regelungsanordnung ist damit atypischen Fällen vorbehalten (vgl. BayLSG, Beschluss vom 25. Juni 2018, L 8 SO 49/18 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 29; LSG NRW, Beschluss vom 7. März 2017, L 6 SF 61/17 ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 4).
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