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LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Thüringen
§ 56 Abs 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 55 Abs 5 S 1 RVG, § 104 Abs 1 S 2 ZPO, § 104 Abs 2 ZPO
Sozialgerichtliches Verfahren - Verzinsung der aus der Staatskasse zu gewährenden Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von Kosten des Erinnerungsverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 05.01.2015 - S 26 SF 64/13
- LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 08.05.2013 - L 15 SF 104/12
PKH-Bewilligungsbeschluss, Rechtsanwaltsvergütung, Staatskasse, …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15
Das schließt eine Anwendung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO, in dem die Verzinsung geregelt ist, aus (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Mai 2013 - L 15 SF 104/12 B, nach juris). - LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - grobe Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15
Eine Erstattung der Kosten des Erinnerungsverfahrens kommt nur den Fällen des § 197 Abs. 2 SGG in Betracht, nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren - wie hier - in eigenem Namen betreibt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - L 6 SF 115/15 B).
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2020 - 4 Ta 71/20
Verzugsschadenpauschale - verspätete Zahlung durch Landeskasse
Auch das LSG Thüringen kommt in seinem Beschluss vom 15.06.2015 (L 6 SF 723/15 B) zu dem Ergebnis, dass eine Verzinsung für beigeordnete Rechtsanwälte gemäß § 55 RVG nicht in Frage kommt, weil hierfür im Gesetz keine Anspruchsgrundlage ersichtlich ist.