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   LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15 B   

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https://dejure.org/2015,15385
LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15 B (https://dejure.org/2015,15385)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.06.2015 - L 6 SF 723/15 B (https://dejure.org/2015,15385)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - L 6 SF 723/15 B (https://dejure.org/2015,15385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 56 Abs 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 55 Abs 5 S 1 RVG, § 104 Abs 1 S 2 ZPO, § 104 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verzinsung der aus der Staatskasse zu gewährenden Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von Kosten des Erinnerungsverfahrens

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 08.05.2013 - L 15 SF 104/12

    PKH-Bewilligungsbeschluss, Rechtsanwaltsvergütung, Staatskasse,

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15
    Das schließt eine Anwendung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO, in dem die Verzinsung geregelt ist, aus (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Mai 2013 - L 15 SF 104/12 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - grobe Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15
    Eine Erstattung der Kosten des Erinnerungsverfahrens kommt nur den Fällen des § 197 Abs. 2 SGG in Betracht, nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren - wie hier - in eigenem Namen betreibt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - L 6 SF 115/15 B).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2020 - 4 Ta 71/20

    Verzugsschadenpauschale - verspätete Zahlung durch Landeskasse

    Auch das LSG Thüringen kommt in seinem Beschluss vom 15.06.2015 (L 6 SF 723/15 B) zu dem Ergebnis, dass eine Verzinsung für beigeordnete Rechtsanwälte gemäß § 55 RVG nicht in Frage kommt, weil hierfür im Gesetz keine Anspruchsgrundlage ersichtlich ist.
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