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   LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09   

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https://dejure.org/2010,9642
LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09 (https://dejure.org/2010,9642)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2010 - L 6 U 2656/09 (https://dejure.org/2010,9642)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - L 6 U 2656/09 (https://dejure.org/2010,9642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Nachweis - Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beweislast für eine versicherte Tätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Berufskraftfahrer - innerer Zusammenhang - ungeklärter Unfallhergang - Amnesie des Versicherten - keine Zeugen - betriebliche oder eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beweislast für eine versicherte Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 188 (Ls.)
  • NZS 2011, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Ist nach den ermittelbaren Umständen die Einlegung einer vom Arbeitnehmer von vornherein beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung wahrscheinlich und ist nicht feststellbar, ob er während der versicherten Tätigkeit oder einer eigenwirtschaftlichen Unterbrechung verunfallt ist, trägt - anders als in den vom Bundessozialgericht in den Urteilen vom 04.09.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) entschiedenen Fällen - nicht die Berufsgenossenschaft die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat, sondern trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass er an seinem Arbeitsplatz beziehungsweise nicht während einer von ihm beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung der an sich versicherten Tätigkeit verunfallt ist.

    Sie führen zu einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und damit regelmäßig auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Verunglückt aber ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hat, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Es sprächen keine durchschlagenden Gründe dafür, alleine aus der Entfernung von 7 Metern zwischen Absturzstelle und Arbeitsplatz eine eigenwirtschaftliche und unversicherte Unterbrechung der versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls "Warten auf den Kollegen" abzuleiten (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Ist nach den ermittelbaren Umständen die Einlegung einer vom Arbeitnehmer von vornherein beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung wahrscheinlich und ist nicht feststellbar, ob er während der versicherten Tätigkeit oder einer eigenwirtschaftlichen Unterbrechung verunfallt ist, trägt - anders als in den vom Bundessozialgericht in den Urteilen vom 04.09.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) entschiedenen Fällen - nicht die Berufsgenossenschaft die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat, sondern trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass er an seinem Arbeitsplatz beziehungsweise nicht während einer von ihm beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Unterbrechung der an sich versicherten Tätigkeit verunfallt ist.

    Sie führen zu einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und damit regelmäßig auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Verunglückt aber ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hat, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).

    Allein aus dem Umstand, dass der Versicherte allein auf der Plattform geblieben sei, ohne dass sich habe klären lassen, was er in dieser Zeit getan habe, könne nicht auf eine eigenwirtschaftliche und damit unversicherte Unterbrechung der versicherten Verrichtung "Einrichten der Baustelle" geschlossen werden (BSG, Urteil vom 09.04.2007 - B 2 U 28/06 R).

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R; BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Aber auch wenn Verfügungssatz und Begründung klar voneinander getrennt sind, können Teile der Begründung eines Verwaltungsakts als weiterer Verfügungssatz bewertet werden, wenn ihnen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht eine solche Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Ein innerer Zusammenhang ist nur anzunehmen, wenn die bisherige betriebliche Tätigkeit als wesentliche Ursache eine besondere Ermüdung des Versicherten verursacht hat, die ohne die betriebliche Tätigkeit gar nicht oder erst später aufgetreten wäre (BSG, Urteil vom 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R) die folgenden Grundsätze entwickelt:.
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09
    Ferner besteht Versicherungsschutz während einer Arbeitspause auf der Arbeitsstätte, selbst wenn der Versicherte während der Pause eine privaten Zwecken dienende Tätigkeit verrichtet, wenn höhere Gewalt oder betriebsbedingte Gefahren den Unfall wesentlich mitbewirkt haben (BSG, Urteil vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das LSG hat mit Urteil vom 9.12.2010 (L 6 U 2656/09) das Urteil des SG aufgehoben und die Klagen abgewiesen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - L 8 U 36/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung länger als zwei

    Dabei ist beweisrechtlich Folgendes zu beachten: "Lässt sich ein Nachweis der versicherten Tätigkeit nicht führen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der materiellen Beweislast zu Lasten des Versicherten" (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2010 L 6 U 2656/09).

    Macht jemand bei der versicherten Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause eine längere Pause, und ist diese nicht betrieblich bedingt, so wird dadurch die versicherte Tätigkeit unterbrochen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2010 L 6 U 2656/09; bestätigt durch BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 B 2 U 2/11 R).

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