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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2011 - L 6 U 99/06 (https://dejure.org/2011,19070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zugunsten des Meldepflichtigen entsteht bei Veranlassung zum persönlichen Erscheinen auch durch einen im Auftrag der Arbeitsverwaltung handelnden Dritten; Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII - Einschaltung Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 309 Abs. 1; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Nachkommen der Meldepflicht nach dem SGB III unter Einschaltung eines Dritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 749
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - Arbeitsamt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Die in § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII vom Gesetzgeber vorgenommene nähere Kennzeichnung der aus § 539 Abs. 1 Nr. 4 lit. b Reichsversicherungsordnung (RVO) übernommenen "Aufforderung" als "besondere" und "im Einzelfall" an den Arbeitslosen gerichtet, hat am Inhalt des Begriffs der Aufforderung selbst nichts geändert, so dass die zur Auslegung der Vorgängervorschrift ergangene Rechtsprechung des BSG weiterhin herangezogen werden kann, zumal das BSG in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen auch keine von dieser "Präzisierung" abweichende Auslegung vertreten hat (vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 3-2700 § 2 Nr. 3, Rn. 18 in juris).

    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

    Selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Arbeitsverwaltung kann eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig ist und erwartet wird (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 m.w.N.); der Begriff der "Einladung" entspricht dieser weniger schroffen Form der "Aufforderung" (BSG vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11).

    Irrelevant ist, ob die beschriebene Aufforderung selbst rechtmäßig erfolgt ist, da dem Meldepflichtigen nicht zuzumuten ist, die Rechtmäßigkeit einer an ihn gerichteten Aufforderung zutreffend zu beurteilen (vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III K § 309 Rn. 35).

    Maßgebend sind dabei die gesamten Begleitumstände im Einzelfall, zu denen auch die Auffassung der als Empfänger in Betracht kommenden Kreise zählt (BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

    Die Androhung von Sanktionen oder sonstigen Nachteilen ist für die Annahme einer den Bürger bindenden Weisung aus dessen Sicht jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die möglichen Nachteile einer Nichtbeachtung - wie die Verzögerung oder sogar Ablehnung des Arbeitslosenhilfeantrages - als mögliche Konsequenz dann zumindest erst später aufklärbarer Anspruchsvoraussetzungen ohne weiteres ersichtlich sind (BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

    Der Kläger konnte insgesamt zu Recht davon ausgehen, dass seine persönliche Vorsprache bei der am 12. Januar 2004 von der Arbeitsverwaltung erwartet wurde (zu der Bedeutung vgl. BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - juris).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94

    Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (BSG vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Zur "Aufforderung" ist eine Willenserklärung einer der im Gesetz genannten Stellen erforderlich, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben steht und die erkennen lässt, dass ein bestimmtes Verhalten, z. B. die persönliche Vorsprache oder Meldung, vom Arbeitslosen erwartet wird (BSG, 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 11, Rn. 22 in juris).

    Selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Arbeitsverwaltung kann eine Aufforderung darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig ist und erwartet wird (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 m.w.N.); der Begriff der "Einladung" entspricht dieser weniger schroffen Form der "Aufforderung" (BSG vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Maßstab der Auslegung des Verwaltungshandelns, ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (vgl. BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 19/92 - BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Maßstab der Auslegung des Verwaltungshandelns, ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem wirklichen Willen erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (vgl. BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 19/92 - BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
  • SG Hamburg, 19.12.2019 - S 40 U 230/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Eine Aufforderung kann aber selbst eine mit einer Bitte oder Empfehlung umschriebene Äußerung der Agentur für Arbeit darstellen, sofern der Eindruck vermittelt wird, dass das Erscheinen notwendig sei und erwartet werde (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R = SozR 3-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R = juris RdNr. 15, beide m. w. N.; so auch: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.7.2015 - L 1 U 5238/14, BeckRS 2015, 70537).

    Vor dieser Neuregelung wurde zumindest auch nach der Gesetzesbegründung aus dem Jahre 2008 ein Bedürfnis gesehen, Arbeitslose, die Maßnahmeträgern nach § 37 SGB III zugewiesen waren, dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191).

    Solche Umstände können für den Umfang des Unfallversicherungsschutzes nicht maßgeblich sein, weil sie im Verhältnis zum Zweck dieses Schutzes nur zufällig sind (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2011 - L 6 U 99/06, BeckRS 2011, 73191).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. Trotz des Interesses der staatlichen Gemeinschaft an einer funktionierenden Arbeitsvermittlung und einer niedrigen Arbeitslosigkeit dient die Erlangung eines Arbeitsplatzes vornehmlich den Interessen des Arbeitslosen (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

    Ein allgemeiner Versicherungsschutz für Arbeitslose und Arbeitssuchende ist jedoch nicht gewollt (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 130/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei selbstständigem Tätigwerden eines Arbeitslosen

    Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. Trotz des Interesses der staatlichen Gemeinschaft an einer funktionierenden Arbeitsvermittlung und einer niedrigen Arbeitslosigkeit dient die Erlangung eines Arbeitsplatzes vornehmlich den Interessen des Arbeitslosen (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

    Ein allgemeiner Versicherungsschutz für Arbeitslose und Arbeitssuchende ist jedoch nicht gewollt (Urteil des Senats vom 14. April 2011, L 6 U 99/06 - Juris, Rn. 33; vergl. auch Becker, a.a.O.).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 18/11 R
    das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14.4.2011 (L 6 U 99/06) aufzuheben sowie (sinngemäß), die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts zurückzuweisen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 U 223/12
    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise gewährt werden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zum und den Aufenthalt am Arbeitsplatz hat (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 1994 - 2 RU 4/94, juris; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. April 2011 - L 6 U 99/06, juris; BT-Drucks. 13/2204 S.&8201; 75).
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