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   LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05 ER   

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https://dejure.org/2005,5497
LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05 ER (https://dejure.org/2005,5497)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.2005 - L 7 AL 100/05 ER (https://dejure.org/2005,5497)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER (https://dejure.org/2005,5497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37b S 1 SGB 3, § 37b S 2 SGB 3, § 140 S 1 SGB 3, § 121 Abs 1 S 1 BGB, § 86b Abs 2 S 1 SGG
    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - befristetes Arbeitsverhältnis - Verschulden - Unverzüglichkeit - einstweilige Anordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung beim Arbeitsamt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verspäteten Meldung beim Arbeitsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    "Frühestens ist nicht Spätestens" - Arbeitsagentur darf Arbeitslosengeld nicht kürzen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosmeldung nach Ende einer befristeten Beschäftigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    "Frühestens ist nicht Spätestens" - Arbeitsagentur darf Arbeitslosengeld nicht kürzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 88
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 23.09.2005 - L 7 AS 10/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Zwar scheiden nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Anordnungen grundsätzlich aus, die sich auf einen Zeitraum vor Antragstellung bei Gericht beziehen (Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 7 AS 10/05 ER).
  • SG Stuttgart, 26.01.2005 - S 15 AL 6053/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die geltende Fassung des § 37 b Satz 2 SGB III im Hinblick auf seinen nicht eindeutigen Regelungsgehalt eine geeignete Grundlage für einen verfassungsmäßigen Eingriff in den Anspruch auf Arbeitslosengeld, das durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich Schutz genießt, sein kann (verneinend SG Gießen a.a.O.; SG Mannheim, Urteil vom 3. März 2005 - S 5 AL 3437/04; SG Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2005 - S 15 AL 6053/04).
  • SG Mannheim, 03.03.2005 - S 5 AL 3437/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die geltende Fassung des § 37 b Satz 2 SGB III im Hinblick auf seinen nicht eindeutigen Regelungsgehalt eine geeignete Grundlage für einen verfassungsmäßigen Eingriff in den Anspruch auf Arbeitslosengeld, das durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich Schutz genießt, sein kann (verneinend SG Gießen a.a.O.; SG Mannheim, Urteil vom 3. März 2005 - S 5 AL 3437/04; SG Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2005 - S 15 AL 6053/04).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Hessen, 14.09.2004 - L 10 AL 98/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Er ist bereits vom erkennenden Senat im Verhältnis von der damaligen Arbeitslosenhilfe zur Sozialhilfe verneint worden (Beschluss vom 14. September 2004 - L 10 AL 98/04 ER - Info also 2004, 246) und erst recht ausgeschlossen, wenn der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Zahlung einer Versicherungsleistung geltend macht, die dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt.
  • SG Gießen, 14.02.2005 - S 20/14 AL 674/04
    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05
    Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass dem Gesetzgeber bei der Formulierung des Gesetzeswortlauts ein Fehler unterlaufen ist und er "spätestens" statt "frühestens" hat formulieren wollen (so auch das SG Gießen, Urteil vom 14. Februar 2005 - S 20/14 AL 674/04), dies hat indes im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden.
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Ein Fortwirken einer etwaigen, in jenem Zeitraum entstandenen Notlage bis in die Gegenwart, zu deren Beseitigung die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz in Betracht käme (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; HLSG vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER), hat der Antragsteller nicht dargetan und ist nicht ersichtlich; insbesondere droht ihm keine Wohnungslosigkeit wegen Mietschulden (§ 22 Abs. 5 SGB II).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2015 - L 32 AS 1688/15

    Aufrechnung Darlehen

    Dies kann beispielsweise gegeben sein, wenn ein Vermieter die Räumungsklage angestrengt hat und der Antragsteller den Verlust seiner Wohnung befürchten muss (so auch Hessisches Landessozialgericht, 7. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2015 - L 32 AS 346/15 B ER).
  • LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 AS 585/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz

    Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags bei Gericht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.02.2008, L 8 B 499/07 B ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.01.2007, L 28 B 53/07 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.09.2006, L 20 B 105/06 SO ER juris Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg v 05.04.2006, L 23 B 19/06 SO ER; LSG Hessen vom 24.04.2006, L 9 AS 39/06 ER; vom 20.06.2005, L 7 AL 100/05 ER; LSG Hessen Breithaupt 2006, 56, 63; LSG Sachsen vom 19.9.2005, L 3 B 155/05 AS-ER; LSG LSG Baden-Württemberg vom 17.8.2005, L 7 SO 2117/05 ER-B; LSG Bayern vom 14.6.2005, L 11 B 206/05 SO ER, Breithaupt 2005, 774, 775; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.4.2005, L 8 AS 57/05 ER, FEVS 2005, 503, 508; LSG Hamburg vom 02.03.2005, L 3 B 43/05 ER SO).

    Nachholbedarf ist gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "Nichtnachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (Vgl. LSG Hessen vom 20.06.2005, L 7 AL 100/05 ER; LSG Baden-Württemberg vom 13.10.2005, L 7 SO 3804/05 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 05.04.2006, L 23 B 19/06 SO ER).

  • LSG Hessen, 09.06.2006 - L 9 SO 13/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Ein Fortwirken einer etwaigen, im Zeitraum vor dem gerichtlichen Eilverfahren entstandenen Notlage bis in die Gegenwart, zu deren Beseitigung die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz in Betracht käme (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; HLSG vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER), hat die Antragstellerin nicht dargetan und ist nicht ersichtlich.
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 7 AS 30/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Eine Notlage von einem Gewicht im Sinne eines Nachholbedarfs wegen einer fortwirkenden Notlage (siehe: Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER), das die Regelung des zwischen den Beteiligten streitigen Rechtsverhältnisses zur Abwendung wesentlicher Nachteile durch einstweilige Anordnung i.S.v. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG nötig gemacht hätte, war damit jedenfalls für die Zeit vor dem 15. November 2011 nicht überwiegend wahrscheinlich, weshalb der angegriffene Beschluss des Sozialgerichts insoweit aufzuheben war.
  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06

    Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf -

    Die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz kommt zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage in Betracht (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER).
  • LSG Bayern, 09.12.2011 - L 17 U 356/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gem § 86b Abs 2 SGG -

    Ist dies der Fall, kann der Antragsteller im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe verwiesen werden (LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.07.2010, L 1 KR 281/10 B ER juris Rn 35; LSG Bayern vom 18.04.2008, L 5 B 182/08 KR ER juris Rn 25; LSG Berlin-Brandenburg vom 19.09.2006, L 9 B 343/06 KR ER juris Rn 4; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.08.2006, L 5 B 41/06 KR ER juris Rn 63; LSG Hessen vom 20.06.2005, L 7 AL 100/05 ER; vom 14.9.2004, L 10 AL 98/04 ER = info also 2004, 246; ebenso zur Arbeitslosenhilfe und Verweisung auf Sozialhilfe LSG Hessen vom 14.09.2004, L 10 AL 98/04 ER).
  • SG Reutlingen, 06.04.2006 - S 3 AL 424/06

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Die Kammer sieht sich dabei in Einklang mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen (Urteil 10.11.2005 L 8 AL 418/04), des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss 20.06.2005 L 7 AL 100/05 ER), des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil 09.05.2005 L 19 AL 22/05) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil 12.05.2005 L 7 AL 753/05).
  • SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter dem

    Dies kommt z.B. bei Leistungen der Unterkunft infrage, wenn der Vermieter des Antragstellers Räumungsklage angestrengt hat, weil der Antragsteller wegen fehlender finanzieller Mittel die Miete nicht gezahlt hatte, und der Antragsteller deshalb den Verlust seiner Wohnung befürchten muss (Hessisches LSG, Beschluss vom 20.6.05, L 7 AL 100/05 ER) oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der rückständigen Schulden, die der Hilfesuchende wegen der Nichtgewährung der Leistungen nach dem SGB II machen musste, eingeleitet wurden oder unmittelbar bevorstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - L 4 B 578/06

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung

    Der adäquate Rechtsbehelf im Eilverfahren, gerichtet auf die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Auszahlung der für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 5. Dezember 2005 einbehaltenen 1.050 Euro, ist danach die einstweilige Anordnung (ebenso LSG Hessen, Beschluss vom 20. Juni 2005, L 7 AL 100/05 ER, zitiert nach juris, sowie Winkler in Gagel, SGB III, Rdnr. 12 zu § 140).
  • SG Nürnberg, 23.03.2021 - S 22 AS 182/21

    FFP2-Masken nur in Sonderfällen Hartz-IV-Leistung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 32 AS 1845/15
  • LSG Thüringen, 04.02.2010 - L 6 KR 1052/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2017 - L 13 AS 374/16
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2011 - L 7 SO 5876/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2017 - L 15 AS 320/16
  • SG Bremen, 16.02.2015 - S 21 AS 151/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
  • SG Bremen, 17.07.2013 - S 21 AS 1066/13
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