Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2008 - L 7 AL 213/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 296 SGB III; § 421 Abs. 1 S. 2 SGB III; § 421g SGB III; § 652 BGB
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Vermittlungsgutschein nach § 421g Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Qualifizierung des Vertrages zwischen dem Vermittler mit dem zu Vermittelnden als ein durch öffentlich-rechtliche Normen modifizierter ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Vermittlungsgutschein nach § 421g Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Qualifizierung des Vertrages zwischen dem Vermittler mit dem zu Vermittelnden als ein durch öffentlich-rechtliche Normen modifizierter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 22.04.2005 - S 9 AL 1047/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2008 - L 7 AL 213/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2008 - L 7 AL 213/05
Der Vermittlungsmakler kann an Stelle des privatrechtlichen Vermittlungshonorars nur einen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte geltend machen, die den Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gem. § 421g Abs. 1 Satz 2 SGB III zu erfüllen hat (BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R -, SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 mit weiteren Nachweisen).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 233/14
Streit über die Zahlung eines Honorars aus einem Vertrag zur Beauftragung Dritter …
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Frage, ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) ein Vergütungsanspruch aufgrund eines Vermittlungsgutscheins auch dann entstehen kann, wenn durch Unterstützungsleistungen des Arbeitsvermittlers ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, für das die Beklagte dem oder der Arbeitsuchenden bereits vor der Vermittlung ein Vermittlungsangebot unterbreitet hat, zwar von der Beklagten in ihren Geschäftsanweisungen generell vereint, in der Rechtsprechung aber unterschiedlich beantwortet wird (vgl. hierzu SG Leipzig, Urt. v. 10.12.2014 - S 17 AS 1301/11 -, juris Rn. 16 f. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 19.02.2008 - L 7 AL 213/05 -, juris Rn. 19 ff.;… LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.02.2014 - L 2 AL 88/13 B ER -, juris Rn. 28 andererseits). - SG Magdeburg, 10.09.2015 - S 44 AS 4109/13
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Entscheidung über die Auszahlung der …
Der Vergütungsanspruch entsteht nur dann, wenn keine Vermittlungsaktivitäten des Leistungsträgers vorliegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Februar 2008, L 7 AL 213/05, juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers - …
Das LSG Bremen-Niedersachsen verweist darauf, dass der Vergütungsanspruch nur dann entstehen kann, wenn es aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers zur Aufnahme der genannten Beschäftigung ohne vorherige Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur gekommen ist (Urteil vom 19. Februar 2008 - L 7 AL 213/05 - zitiert nach juris). - SG Leipzig, 10.12.2014 - S 17 AS 1301/11
Anspruch auf Auszahlung einer Vermittlungsvergütung aus dem Vermittlungsgutschein …
Die entgegenstehende Auffassung des Beklagten, der sich auf die vereinzelt gebliebene Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 19. Februar 2008, L 7 AL 213/05, zitiert nach juris, stützt, überzeugt wegen Verkennung der grundsätzlich unterschiedlichen Kausalitätsanforderungen zwischen Nachweis- und Vermittlungsmakler nicht (vgl. hierzu zwar einschränkend, aber wiederum ungenau Nachweis- und Vermittlungsmakler gleichsetzend Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 05. Februar 2014, Az. L 2 AL 88/13 B ER, Rz. 25 einerseits - Vermittlungsmakler - und Rz. 28 andererseits - Nachweismakler).