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   LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,3913
LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER (https://dejure.org/2011,3913)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER (https://dejure.org/2011,3913)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER (https://dejure.org/2011,3913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unionsbürger haben auch während der Suche nach Arbeit im Bundesgebiet einen Leistungsanspruch auf Sozialhilfe; Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche für Unionsbürger

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1, VO 883/2004/EG Art. 4, VO 883/2004/EG Art. ... 3, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 6, SGB III § 284 Abs. 3, AufenthG § 39, SGB II § 8 Abs. 2, AEUV Art. 21, VO 883/2004/EG Art. 70, FreizügG/EU § 5, AufenthG § 284, SGB II § 28 S. 1, SGB II § 19 S. 2
    SGB II, Unionsbürger, Leistungsausschluss, Rumänien, Bulgarien, erwerbsfähig, Arbeitserlaubnis, Familienangehörige, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsbescheinigung, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche für Unionsbürger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Leistungssausschluss nach SGB II für Rumänen und Bulgaren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 157
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Von entscheidender Bedeutung ist hierfür, dass eine selbstständige Tätigkeit, die ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllt, allenfalls aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen ist, wenn sie in so geringem Umfang ausgeübt wird, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (für Arbeitnehmerbegriff: BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R mwN; Scheuer/Weerth in Lenz-Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8 mwN; Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8; zur Übertragung auf selbstständige Tätigkeit: LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2010 - L 14 AS 763/10 B ER), ohne dass die begrenzte Höhe der Vergütung - bei selbstständiger Tätigkeit der erzielte Gewinn - eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. für Arbeitnehmer: EuGH, 4.6.2009 - C-22/08 - Vatsouras, Koupatnantze mwN).

    Insoweit weist die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass das BSG sogar einen monatlichen Verdienst in Höhe von 100, 00 EUR hat ausreichen lassen (BSG, 19.10.2010, aaO.).

    Denn für die Antragsteller zu 1 bis 6 ergibt sich das bereits aus ihrer Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU (vgl. BSG, 19.10.2010, aaO).

    Die Bescheinigung hat nur deklaratorische Wirkung für das sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebende Freizügigkeitsrecht, welches nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 FreizügG/EU i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU zusteht und solange vermutet wird, bis die Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU den Verlust des Rechtes feststellt (BSG, 19.10.2010, aaO).

  • EuGH, 31.05.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Soweit der EuGH das hingegen für die Erziehungsbeihilfe nach luxemburgischen Recht für die Definition nach Art. 1 Buchst. u Ziff. ii VO (EWG) Nr. 1408/71 verneint hat (EuGH, 31.5.2001 - C-43/99 - Leclere/Deaconescu), hat das seinen Grund allein darin, dass nach altem Recht eine Leistung nur als Familienleistung anzusehen gewesen ist, wenn die regelmäßige Geldleistung ausschließlich nach Maßgabe der Zahl und ggf. des Alters von Familienangehörigen gewährt wird.
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Umfasst sind danach insbesondere Familienleistungen (Buchst. j), für die in Art. 1 Buchst. z bestimmt ist, dass alle Geld- oder Sachleistungen erfasst sind, die Familienlasten ausgleichen, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Einbezogen ist damit auch das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - [für Erziehungsgeld nach BErzGG: EuGH, 12.9.1996 - C-254/94 - und 10.10.1996 - C-312/94; so auch: Richtlinien BMFSFJ/204 (5.5.2010) Ziff. 2.2].
  • EuGH, 12.09.1996 - C-254/94

    Fattoria autonoma tabacchi

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Umfasst sind danach insbesondere Familienleistungen (Buchst. j), für die in Art. 1 Buchst. z bestimmt ist, dass alle Geld- oder Sachleistungen erfasst sind, die Familienlasten ausgleichen, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Einbezogen ist damit auch das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - [für Erziehungsgeld nach BErzGG: EuGH, 12.9.1996 - C-254/94 - und 10.10.1996 - C-312/94; so auch: Richtlinien BMFSFJ/204 (5.5.2010) Ziff. 2.2].
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Von entscheidender Bedeutung ist hierfür, dass eine selbstständige Tätigkeit, die ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllt, allenfalls aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen ist, wenn sie in so geringem Umfang ausgeübt wird, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (für Arbeitnehmerbegriff: BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R mwN; Scheuer/Weerth in Lenz-Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8 mwN; Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8; zur Übertragung auf selbstständige Tätigkeit: LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2010 - L 14 AS 763/10 B ER), ohne dass die begrenzte Höhe der Vergütung - bei selbstständiger Tätigkeit der erzielte Gewinn - eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. für Arbeitnehmer: EuGH, 4.6.2009 - C-22/08 - Vatsouras, Koupatnantze mwN).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Ausreichend ist es, dass damit in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben im anderen Mitgliedsstaat teilgenommen werden kann (EuGH, 30.11.1995 - C-55/94 - Gebhard).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rumäne; selbständige Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Von entscheidender Bedeutung ist hierfür, dass eine selbstständige Tätigkeit, die ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllt, allenfalls aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen ist, wenn sie in so geringem Umfang ausgeübt wird, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (für Arbeitnehmerbegriff: BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R mwN; Scheuer/Weerth in Lenz-Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8 mwN; Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8; zur Übertragung auf selbstständige Tätigkeit: LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2010 - L 14 AS 763/10 B ER), ohne dass die begrenzte Höhe der Vergütung - bei selbstständiger Tätigkeit der erzielte Gewinn - eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. für Arbeitnehmer: EuGH, 4.6.2009 - C-22/08 - Vatsouras, Koupatnantze mwN).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29, 29a mwN.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Bayern, 12.03.2008 - L 7 B 1104/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Der Leistungsausschluss widerspricht dem europarechtlich eng ausgestalteten Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 i.V.m. 70 VO (EG) 883/2004 - VO - [vgl. zur VO (EWG) 1408/71: Bay. LSG, 12.3.2008 - L 7 B 1104/07 AS ER], die am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist (das erwägend: SG Berlin, 24.5.2011 - S 149 AS 17644/09).
  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgeabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (Senat, 27.7.2005 - L 7 AS 18/05 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 17644/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss zur ausländische

  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Die klarstellende Vorschrift und die mit dieser inhaltlich übereinstimmende Rechtsauffassung auch vor deren Einführung (vgl. dazu Senat, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER m.w.Nw.) zielen nicht auf Ausländer, denen ausländerrechtlich eine Beschäftigungsaufnahme im konkreten Zeitraum tatsächlich untersagt ist, sondern auf Ausländer, bei denen die Bundesagentur einer Beschäftigungsaufnahme "zumindest rechtlich-theoretisch" zustimmen könnte, wie es in der Begründung zu § 8 Abs. 2 S. 2 SGB II heißt (BT-Drs. 17/3404 S. 93).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Diese Rechtslage, die früher allerdings durchaus umstritten war, ist auch für Zeiträume vor dem 01.04.2011 anzunehmen, nachdem der Gesetzgeber deutlich gemacht hat, dass § 8 Abs. 2 Satz 2 SGB II n.F. lediglich eine Klarstellung sein sollte (so auch Hessisches LSG, Beschl. v. 14.07.2011, L 7 AS 107/11 B ER, Juris Rn. 24 ff.).

    In der Rechtsprechung wird ebenfalls eine Verletzung der VO angenommen oder zumindest für möglich gehalten, wobei bislang nur Eilentscheidungen von Sozial- und Landessozialgerichten vorliegen (Hessisches LSG, Beschluss vom 14.07.2011, L 7 AS 107/11 B ER, Juris Rn. 17 ff.; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2011, L 12 AS 3938/11 ER-B, Juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.09.2011, L 14 AS 1148/11 B ER u. a., Juris Rn. 6; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2010, L 34 AS 1501/10 B ER, Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.12.2011, L 19 AS 1956/11 B ER, Juris Rn. 34).

  • LSG Hessen, 30.09.2013 - L 6 AS 433/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auf Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien, die in den persönlichen Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 (juris: EGV 883/2004) fallen und ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, findet § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II wegen des Vorranges von Art. 70 i.V.m. Art. 4 VO (EG) 883/2004 keine Anwendung (Anschluss an Hessisches LSG, Beschluss vom 14.07.2011 L 7 AS 107/11 B ER - und Bayerisches LSG, Urteil vom 19.06.2013 - L 16 AS 847/12).

    Jenseits aller Streitfragen zur Reichweite der Vorschrift besteht Einigkeit dahingehend, dass der persönliche Anwendungsbereich eröffnet ist, wenn die betreffende Person konkret-individuell den Rechtsvorschriften im Sinne des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 unterliegt oder unterlegen hat, also in ein Sozialversicherungs- oder Familienleistungssystem i.S.d. Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 eingebunden ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER - juris Rn. 17 f.; Dern, in: Schreiber/Wunder/Dern, VO(EG) Nr. 883/2004, Art. 2 Rn. 3).

    Selbst wenn man entgegen der Charakterisierung als besondere beitragsunabhängige Geldleistung, die die Sozialhilfeeigenschaft gerade ausschließt, von einem eigenen europarechtlich-freizügigkeitsrechtlichen Sozialhilfebegriff ausginge, handelt es sich bei Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG nicht um ein lex specialis zu Art. 4 VO (EG) 883/2004 (ebenso Bayerisches LSG a.a.O.; Schreiber NZS 2012, 647, 650 f. alle m.w.N.; im Erg. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2011 a.a.O.).

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