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   LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH   

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https://dejure.org/2016,20691
LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH (https://dejure.org/2016,20691)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH (https://dejure.org/2016,20691)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH (https://dejure.org/2016,20691)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14
    Denn bei der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II handelt es sich nicht um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG (Sächsisches Landessozialgericht (SächsLSG), Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, juris, Rn. 27).
  • LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14
    Der Senat folgt insoweit der u.a. vom Thüringer Landessozialgericht vertretenen Auffassung, dass bereits das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt, wenn dem unbemittelten Rechtsschutzsuchenden schon ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11 B, juris, Rn. 5, m.w.N.; so auch SächsLSG, Beschluss vom 28.05.2008 - L 2 AS 112/09 B PKH, S. 4, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14
    Dies gilt jedenfalls für die Konstellationen, in denen wie hier - das Kostenrisiko tatsächlich vollständig entfallen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13, juris, Rn. 9).
  • LSG Sachsen, 22.06.2011 - L 3 AS 290/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14
    Mit einer Entscheidung des Gerichtes über die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten, oder entsprechend bei einem Kostenanerkenntnis oder - wie hier - der vergleichsweisen Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Prozessgegners, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil es wegen des Kostenerstattungsanspruches gegen den Prozessgegner keiner Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf, um dem Unbemittelten eine Rechtsverfolgung zu ermöglichen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 22.06.2011 - L 3 AS 290/10 B PKH, Rn. 11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2017 - L 8 AY 10/17
    In einem solchen Fall ist es dem unbemittelten Beteiligten wie auch einem bemittelten zuzumuten, sich selber oder durch einen Prozessbevollmächtigten um die Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zu bemühen (so auch u.a. Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 70/17
    In einem solchen Fall ist es dem unbemittelten Beteiligten wie auch einem bemittelten zuzumuten, sich selber oder durch einen Prozessbevollmächtigten um die Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zu bemühen (so auch u.a. Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    In einem solchen Fall ist es dem unbemittelten Beteiligten wie auch einem bemittelten zuzumuten, sich selber oder durch einen Prozessbevollmächtigten um die Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zu bemühen (so auch u.a. Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N.).
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