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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08   

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https://dejure.org/2011,7023
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08 (https://dejure.org/2011,7023)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 7 AS 119/08 (https://dejure.org/2011,7023)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 7 AS 119/08 (https://dejure.org/2011,7023)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts zwischen einem Elternteil und dem Kind sind zu gewähren; Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Kosten im Zusammenhang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche beim Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialgeldanspruch für tageweise Besuche bei Vater

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche beim Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    In Bezug auf die Lebenshaltungskosten hat das SG unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7 b AS 14/06 R) die Auffassung vertreten, dass hinsichtlich der zusätzlichen Lebenshaltungskosten die Annahme einer temporären Bedarfsgemeinschaft gerechtfertigt sei.

    Das BSG hat bereits mit Urteilen vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R, Rdn. 27, und vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 75/08 R, Rdn. 15 entschieden, dass die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nach ihrem Wortlaut ("dem Haushalt angehörend") kein dauerhaftes "Leben" der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verlangt, wie es etwa für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in den Tatbeständen des § 7 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 SGB II vorausgesetzt wird.

    Einem bedürftigen sorgeberechtigten Elternteil wird durch die Existenz einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft der Kinder mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nichts genommen, weil dessen eigene Leistungsanprüche aus §§ 20 - 22 SGB II nicht zu kürzen sind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R, Rdn. 18).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    Das BSG hat bereits mit Urteilen vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R, Rdn. 27, und vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 75/08 R, Rdn. 15 entschieden, dass die Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nach ihrem Wortlaut ("dem Haushalt angehörend") kein dauerhaftes "Leben" der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verlangt, wie es etwa für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in den Tatbeständen des § 7 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 SGB II vorausgesetzt wird.

    Dies folgt aus dem Gedanken der Pauschalierung der Regelleistung (BSG, Urteil vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 75/08 R, Rdn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08

    Sozialgeldanspruch - minderjähriges Kind in Vollzeitpflege - zeitweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    Es hat eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich für jeden Kalendertag angenommen, an dem sich das Kind überwiegend - in der Regel länger als zwölf Stunden bezogen auf den Kalendertag - dort aufhält (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az.: L 7 AS 5263/08, Rdn. 31).

    Hieraus folgt, dass er in dieser Zeit das Sozialgeld nicht bestimmungsgemäß erhalten hat (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010, Az.: L 7 AS 5263/08, Rdn. 33).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    Mit diesen Bescheiden hat der Beklagte zwar höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vollständig abgelehnt, so dass sich der streitige Zeitraum an sich bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz erstrecken würde (BSG, Urteil vom 16.05.2007, Az.: B 11b AS 37/06 R).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    Allerdings hat der Beklagte mit Bescheid vom 17.03.2009 für die Zeit ab dem 01.04.2009 die Bewilligung von Leistungen an den Kläger als Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater abgelehnt, so dass der streitige Zeitraum bis zum 31.03.2009 begrenzt wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az.: B 4 AS 9/09 R, Rdn. 10, und Urteil vom 31.10.2007, Az.: B 14/11b AS 59/06 R, Rdn. 13).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 7 AS 119/08
    Allerdings hat der Beklagte mit Bescheid vom 17.03.2009 für die Zeit ab dem 01.04.2009 die Bewilligung von Leistungen an den Kläger als Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater abgelehnt, so dass der streitige Zeitraum bis zum 31.03.2009 begrenzt wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az.: B 4 AS 9/09 R, Rdn. 10, und Urteil vom 31.10.2007, Az.: B 14/11b AS 59/06 R, Rdn. 13).
  • SG Düsseldorf, 27.01.2012 - S 21 AS 3986/10

    Gewährung von höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB

    Die Kammer folgt der Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung (LSG NRW, Urt. v.20.01.2011, Az.: L 7 AS 119/08), "dass die Regelleistungen für den Lebensunterhalt (§§ 28 Abs. 1 Satz 2 und 3, 19 Satz 1, 20 Abs. 1 und 2 SGB II) dem Kläger auch grundsätzlich in voller Höhe zusteht.

    Insofern tritt das Selbsthilfegebot nach § 2 SGB II hinter die spezielle Regelung des § 33 SGB II zurück (Münder in LPK-SGB 11, 3. Auflage, 2009, § 33, Rdn. 34)( )" (LSG NRW Urt. v.20.01.2011,Az.: L 7 AS 119/08).

    Es genügt dagegen nicht, wenn Abhilfe allenfalls im Wege des langwierigen Rechtsmittelverfahrens möglich ist ( )"(LSG NRW, Urt.v.20.01.2011, Az.: L 7 AS 119/08).

  • SG Mainz, 05.04.2012 - S 3 AS 312/11

    Sozialgeldanspruch der Kinder bei Aufenthalt in temporärer Bedarfsgemeinschaft

    Es handelte sich bei dem Anspruch der Klägerinnen zu 3) und zu 4) auf anteilige Herausgabe des ausgezahlten Unterhaltsvorschusses für die Zeiten der temporären Bedarfsgemeinschaft daher nicht um "bereite" Mittel; eine Einkommensanrechnung verbietet sich damit (vgl. ebenso zu der verweigerten Herausgabe von an den anderen Elternteil ausgezahltem Sozialgeld: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20-01-2011 - L 7 AS 119/08).
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