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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13 B ER (https://dejure.org/2013,22276)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER (https://dejure.org/2013,22276)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 24.07.2013 - S 11 AS 1912/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13 B ER
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13
Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (Bundessozialgericht, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B). - BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13
Nach dieser Auffassung steht dem Grundsicherungsträger die Alternative des Erlasses eines Verwaltungsaktes schon dann zu, wenn ihm dies als der besser geeignete Weg erscheint (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 13/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011, Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13
Nach dieser Auffassung steht dem Grundsicherungsträger die Alternative des Erlasses eines Verwaltungsaktes schon dann zu, wenn ihm dies als der besser geeignete Weg erscheint (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 13/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 02.05.2011, Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER).
- LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13
Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt im Grundsicherungsrecht; …
Die eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Regelung durch Verwaltungsakt ist nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II zulässig (zur Zulässigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER - m.w.N. zur Rspr. des BSG). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14
Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Dies macht erforderlich, dass der Betroffene aus der gewählten Formulierung schlüssig nachvollziehen kann, was von ihm erwartet wird und welche Konsequenzen sich aus einer Pflichtverletzung ergeben (LSG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER). - SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine …
Dies macht erforderlich, dass der Betroffene aus der gewählten Formulierung schlüssig nachvollziehen kann, was von ihm erwartet wird und welche Konsequenzen sich aus einer Pflichtverletzung ergeben (LSG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2014 - L 7 AS 1220/14
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den …
Die Bestimmtheit macht erforderlich, dass der Betroffene aus der gewählten Formulierung schlüssig nachvollziehen kann, was von ihm erwartet wird und welche Konsequenzen sich aus einer Pflichtverletzung ergeben (LSG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 40/13 B;… Pattar in: jurisPK-SGB X, § 33 SGB X, Rn. 19). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 AS 299/13 In derartigen Fällen, in denen von Gesetzes wegen die sofortige Vollziehung eines belastenden Bescheides angeordnet worden ist, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nur dann in Betracht, wenn der in Streit stehende Bescheid des Grundsicherungsträgers entweder offensichtlich rechtswidrig ist oder hinsichtlich dessen Rechtsmäßigkeit ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Wündrich, Vorläufiger Rechtsschutz, SGb 2009, 206, 209; LSG Essen, Beschluss vom 21. Mai 2013 - L 7 AS 112/13 B ER - und Beschluss vom 28. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER -).